21.12.2021, 1831 Zeichen
Mit dem neuen Jahr tritt eine Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes in Kraft. Dem Beispiel Deutschlands folgend möchte der österreichische Gesetzgeber die Sicherheit von Immobilienfonds weiter erhöhen. Durch die neue Gesetzesregelung sollen Immobilien-KAGs die Liquidität der Fonds künftig besser planen können und damit auch die Rücknahmewünsche der AnlegerInnen besser und interessewahrend für alle Anteilinhaber im Fonds bedienen können. Die neue Regelung sieht vor, dass AnlegerInnen von offenen Immobilienfonds künftig ihre Anteile stets nach Ablauf einer 12-monatigen Mindestbehaltedauer und einer weiteren 12-monatigen Rückgabefrist einlösen können. Die Einführung dieser Fristen dient der Sicherstellung einer stabilen Liquidität in offenen Immobilienfonds und unterstreicht die Eignung von Immobilienfonds für eine mittel- bis langfristig ausgerichtete Anlage. Die Rückgabeerklärungen werden in der Regel gegenüber der depotführenden Bank abgegeben. Für bestehende Fonds ist für die Einführung der neuen Rücknahmeregelungen eine Übergangsfrist bis 1.1.2027 vorgesehen. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind die neuen Regelungen von der Kapitalanlagegesellschaft umzusetzen. AnlegerInnen werden von der Umsetzung mindestens 1 Jahr vor Inkrafttreten durch Veröffentlichung der Änderung der entsprechenden Fondsbestimmungen informiert. Dies dient dem Anlegerschutz. Immobilienspezialfonds können unter bestimmten Umständen andere Rückgabefristen vorsehen. "Die VÖIG (Anm.: Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften) begrüßt die neuen Maßnahmen. Die Einführung von Behalte- und Rücknahmefristen unterstreicht den langfristigen Charakter der Veranlagung von Immobilienfonds in Sachwerten", betont die VÖIG. Die österreichische Immobilienfondsbranche liegt bei einem Gesamtvolumen von mehr als 10 Mrd Euro.
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