06.06.2023, 4669 Zeichen
Québec Nickel Corp. (CSE: QNI, FSE: 7lB, OTCQB: QNICF) („QNI“ oder „Unternehmen“) gibt bekannt, dass gemäß einer Notverordnung des Ministère des Ressources naturelles et des Forêts (Ministerium für natürliche Ressourcen und Wälder) von Québec, die das Betreten der von Waldbränden betroffenen Gebieten in der Provinz untersagt, alle Explorationsaktivitäten auf dem Projekt Ducros vorübergehend eingestellt wurden. Ferner wurde das gesamte Personal des Ducros-Projekts nach Erhalt der Evakuierungsaufforderung am 2. Juni vom Projektstandort in Lebel-sur-Quévillon sicher nach Val-d'Or verlegt.
Die Pressemitteilung des Ministère des Ressources naturelles et des Forêts (Ministerium für natürliche Ressourcen und Wälder), in der das Verbot der Arbeiten vor Ort bekannt gegeben wird, ist über folgenden Link abrufbar:
„Die Sicherheit unserer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dienstleister hat für uns höchste Priorität“, erklärt Richard Dufresne, Interim-CEO und Director bei QNI. Er fügt an: „Wir werden unsere Explorationsarbeiten in Ducros wieder aufnehmen, sobald die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist. In der Zwischenzeit bringen wir mehrere technische Gutachten und Arbeitsprogramme auf den Weg, die keinen Einsatz vor Ort erfordern. Wir freuen uns darauf, unseren Investoren in den kommenden Wochen weitere Neuigkeiten mitzuteilen.“
ÜBER QUEBEC NICKEL CORP.
Québec Nickel Corp. ist ein Mineralexplorationsunternehmen, das auf die Akquise, Exploration und Erschließung von Projekten mit kritischen Metallen (Ni-Cu-Co-PGE) in Québec, Kanada, spezialisiert ist. Das Unternehmen besitzt eine hundertprozentige Beteiligung am Ducros-Gebiet, das aus 282 zusammenhängenden Bergbau-Claims mit einer Gesamtfläche von 15.293 Hektar im östlichen Teil des Abitibi Greenstone Belt in Québec, Kanada, besteht. Weitere Informationen über Québec Nickel Corp. finden Sie unter www.quebecnickel.com.
Die CSE hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt. Weder die Canadian Securities Exchange noch deren Regulierungsbehörde (gemäß den Richtlinien der CSE) haften für die Richtigkeit und Genauigkeit dieser Pressemitteilung.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ betrachtet werden können. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die das Unternehmen erwartet, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und im Allgemeinen, jedoch nicht in allen Fällen, durch die Worte „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „projiziert“, „potenziell“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, oder dass Ereignisse oder Bedingungen „eintreten werden“, „würden“, „können“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen Marktpreise, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierung sowie allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftsbedingungen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Schätzungen und Meinungen der Unternehmensleitung zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen getroffen werden. Sofern nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben übernimmt das Unternehmen keinerlei Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls Änderungen bei Überzeugungen, Schätzungen, Meinungen oder anderen Faktoren der Geschäftsführung eintreten sollten.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
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