Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





VKI: XXXLutz-Werbung für 25 Prozent-Rabattaktion war irreführend

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



20.07.2023, 2224 Zeichen

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die XXXLutz KG (XXXLutz) geklagt. Grund für die Klage war eine Werbebotschaft, bei der ein aufklärender Hinweis – in Flüsterlautstärke – deutlich leiser war als die vorangegangene Information. Das Landesgericht (LG) Wels gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend. Das Urteil ist rechtskräftig.
Lutz warb im Radio und TV unter anderem mit dem Text „Minus 25 Prozent auf die vielen schönen Sachen vom XXX-Lutz! Sparen Sie 25 % auf Ihren Einkauf!“ Der Text war zügig, in normaler Lautstärke gesprochen. In deutlich geringerer, flüsternder Lautstärke folgte der schnell gesprochene Hinweis „Gültig auf fast alle Produkte mit Jubiläumsgutschein.“ Ohne Erhöhung der Lautstärke beim Radio bzw. Fernsehen konnte dieser Text schlecht bzw. nicht verstanden werden. Es gab umfassende Ausnahmen vom Rabattierungsversprechen, so zum Beispiel Kindersitze, Parkett- und Laminatböden oder die Waren bestimmter Hersteller.
„Uns ärgern die leisen und oft wahnsinnig schnell gesprochenen aufklärenden Hinweise schon lange. Hier war der Lautstärkenunterschied besonders krass. Ich verstand den Hinweis erst, nachdem ich mir den Radio-Spot mehrmals konzentriert angehört und die Lautstärke hochgedreht hatte. Ein aufklärender Hinweis muss aber ausreichend wahrnehmbar sein. Dieses Kriterium wurde hier eindeutig nicht erfüllt“, kommentiert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, das Verfahren.
Das LG Wels führt aus, dass der aufklärende Hinweis in seiner Lautstärke deutlich reduziert war, sodass in diesem Zusammenhang von einer Flüsterlautstärke bzw. Flüstern gesprochen werden muss. Das Gericht gab daher der Klage des VKI statt und bestätigte die Irreführung.
Laut Urteil hat es XXXLutz daher zu unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, einen bestimmten Rabatt zu gewähren – etwa einen Rabatt von 25 Prozent auf den gesamten Einkauf – wenn tatsächlich Teile des Sortiments von der Rabattierung ausgenommen sind und auf diese Einschränkungen nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf [www.verbraucherrecht.at/Lutz072023] (http://www.verbraucherrecht.at/Lutz072023).

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Song #55: Im Bau (Sebastian "B-Kwem" Leben prod. by Symmetric)




 

Aktien auf dem Radar:FACC, Rosenbauer, Uniqa, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Austriacard Holdings AG, Telekom Austria, Immofinanz, CA Immo, AT&S, OMV, Porr, EVN, Bawag, DO&CO, Erste Group, Lenzing, Palfinger, VAS AG, S Immo, RHI Magnesita, Pierer Mobility, Addiko Bank, Agrana, Amag, Mayr-Melnhof, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Continental, Rheinmetall.


Random Partner

Österreichische Post
Die Österreichische Post ist der landesweit führende Logistik- und Postdienstleister. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in zwölf europäischen Ländern.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A3AWL5
AT0000A2UVV6
AT0000A2U2W8
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #1623

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #655: Skin in the game statt belächelter Finanzbildungsstrategie, warum kämpft Österreich solo gegen Aktien?

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....

    Books josefchladek.com

    Andreas Gehrke
    Flughafen Berlin-Tegel
    2023
    Drittel Books

    Sergio Castañeira
    Limbo
    2023
    ediciones anómalas

    Shōji Ueda
    Brilliant Scenes: Shoji Ueda Photo Album
    1981
    Nippon Camera

    Martin Parr
    The Last Resort
    1986
    Promenade Press

    Federico Renzaglia
    Bonifica
    2024
    Self published

    VKI: XXXLutz-Werbung für 25 Prozent-Rabattaktion war irreführend


    20.07.2023, 2224 Zeichen

    Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die XXXLutz KG (XXXLutz) geklagt. Grund für die Klage war eine Werbebotschaft, bei der ein aufklärender Hinweis – in Flüsterlautstärke – deutlich leiser war als die vorangegangene Information. Das Landesgericht (LG) Wels gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend. Das Urteil ist rechtskräftig.
    Lutz warb im Radio und TV unter anderem mit dem Text „Minus 25 Prozent auf die vielen schönen Sachen vom XXX-Lutz! Sparen Sie 25 % auf Ihren Einkauf!“ Der Text war zügig, in normaler Lautstärke gesprochen. In deutlich geringerer, flüsternder Lautstärke folgte der schnell gesprochene Hinweis „Gültig auf fast alle Produkte mit Jubiläumsgutschein.“ Ohne Erhöhung der Lautstärke beim Radio bzw. Fernsehen konnte dieser Text schlecht bzw. nicht verstanden werden. Es gab umfassende Ausnahmen vom Rabattierungsversprechen, so zum Beispiel Kindersitze, Parkett- und Laminatböden oder die Waren bestimmter Hersteller.
    „Uns ärgern die leisen und oft wahnsinnig schnell gesprochenen aufklärenden Hinweise schon lange. Hier war der Lautstärkenunterschied besonders krass. Ich verstand den Hinweis erst, nachdem ich mir den Radio-Spot mehrmals konzentriert angehört und die Lautstärke hochgedreht hatte. Ein aufklärender Hinweis muss aber ausreichend wahrnehmbar sein. Dieses Kriterium wurde hier eindeutig nicht erfüllt“, kommentiert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, das Verfahren.
    Das LG Wels führt aus, dass der aufklärende Hinweis in seiner Lautstärke deutlich reduziert war, sodass in diesem Zusammenhang von einer Flüsterlautstärke bzw. Flüstern gesprochen werden muss. Das Gericht gab daher der Klage des VKI statt und bestätigte die Irreführung.
    Laut Urteil hat es XXXLutz daher zu unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, einen bestimmten Rabatt zu gewähren – etwa einen Rabatt von 25 Prozent auf den gesamten Einkauf – wenn tatsächlich Teile des Sortiments von der Rabattierung ausgenommen sind und auf diese Einschränkungen nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
    SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf [www.verbraucherrecht.at/Lutz072023] (http://www.verbraucherrecht.at/Lutz072023).

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Song #55: Im Bau (Sebastian "B-Kwem" Leben prod. by Symmetric)




     

    Aktien auf dem Radar:FACC, Rosenbauer, Uniqa, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Austriacard Holdings AG, Telekom Austria, Immofinanz, CA Immo, AT&S, OMV, Porr, EVN, Bawag, DO&CO, Erste Group, Lenzing, Palfinger, VAS AG, S Immo, RHI Magnesita, Pierer Mobility, Addiko Bank, Agrana, Amag, Mayr-Melnhof, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Continental, Rheinmetall.


    Random Partner

    Österreichische Post
    Die Österreichische Post ist der landesweit führende Logistik- und Postdienstleister. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in zwölf europäischen Ländern.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A3AWL5
    AT0000A2UVV6
    AT0000A2U2W8
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #1623

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #655: Skin in the game statt belächelter Finanzbildungsstrategie, warum kämpft Österreich solo gegen Aktien?

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....

      Books josefchladek.com

      Ros Boisier
      Inside
      2024
      Muga / Ediciones Posibles

      Dominic Turner
      False friends
      2023
      Self published

      Sergio Castañeira
      Limbo
      2023
      ediciones anómalas

      Shinkichi Tajiri
      De Muur
      2002
      Fotokabinetten Gemeentemuseum Den Haag

      Kristina Syrchikova
      The Burial Dress
      2022
      Self published