Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





AK fordert Sonderkündigungsrecht für befristete Mietverträge – Mieter sollen jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen können

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



03.11.2023, 2893 Zeichen

Linz (OTS) - Wohnen wird aufgrund der hohen Inflation für viele unbezahlbar. In vielen Mietverträgen finden sich Wertsicherungsklauseln, die Vermieter:innen berechtigen, im Rahmen der Inflation die Miete zu erhöhen. Nicht selten kommt es vor, dass kurz nach dem Einzug in die neue Wohnung Erhöhungen ins Haus flattern und die Mieter:innen die erhöhte Miete nicht mehr bezahlen können. Eine gesetzliche Kündigungsmöglichkeit besteht aber erst nach einem Jahr. Ein Auszug ist unter Einberechnung der Kündigungsfrist in der Regel frühestens 16 Monate nach Vertragsbeginn möglich. Die AK fordert, befristete Mietverträge jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen zu können.
Ein Mieter wandte sich an die Wohnrechtsberatung der AK Oberösterreich und schilderte sein Problem. Er unterschrieb Anfang 2023 einen befristeten Mietvertrag. Alleine heuer hat er bereits zwei Mieterhöhungen von seiner privaten Vermieterin bekommen. Begründet wurden diese Mietzinsanpassungen mit der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel. Nach den Erhöhungen konnte sich der Mann die Wohnung nicht mehr leisten. Er hätte zwar einen besser bezahlten Job in Aussicht gehabt, allerdings an einem anderen Wohnort. Somit konnte er diesen nicht annehmen, weil er dann eine zweite Wohnung benötigt hätte, bis er den Mietvertrag kündigen kann – eine doppelt bittere Situation.
Flexibilität und Dynamik von Arbeitnehmer:innen sind Forderungen von Politik und Wirtschaft. Dabei wird aber übersehen, dass insbesondere auch der damit oft notwendige Wechsel des Wohnorts in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Mieter:innen können einen befristeten Mietvertrag nämlich frühestens nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsbeginn kündigen, sofern sie im Mietvertrag nichts Günstigeres vereinbart haben. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsletzten. Damit sind Mieter:innen zumindest 16 Monate an einen befristeten Vertrag gebunden.
Bei Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern haben Mieter:innen bislang überhaupt kein gesetzliches Kündigungsrecht. Mieter:innen haben in einem solchen Fall keine Möglichkeit, das auf bestimmte Dauer eingegangene Mietverhältnis einseitig vorzeitig aufzulösen und können daher nur auf eine einvernehmliche Auflösung und ein Entgegenkommen der Vermieter:innen hoffen.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher eine gesetzliche Verbesserungen für Mieter:innen: „Befristete Mietverträge benachteiligen Mieterinnen und Mieter in ihrer langfristigen Planung. Dazu kommen nicht vorhersehbare Mieterhöhungen, nach denen sich viele Menschen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können. All das ist Grund genug, die Situation für die Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Befristete Mietverträge sollen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten aufgelöst werden können, auch im ersten Jahr nach Vertragsbeginn.

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Song #55: Im Bau (Sebastian "B-Kwem" Leben prod. by Symmetric)




 

Aktien auf dem Radar:FACC, Rosenbauer, Uniqa, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Austriacard Holdings AG, Telekom Austria, Immofinanz, CA Immo, AT&S, OMV, Porr, EVN, Bawag, DO&CO, Erste Group, Lenzing, Palfinger, VAS AG, S Immo, RHI Magnesita, Pierer Mobility, Addiko Bank, Agrana, Amag, Mayr-Melnhof, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Continental, Rheinmetall.


Random Partner

RWT AG
Die Firma RWT Hornegger & Thor GmbH wurde 1999 von den beiden Geschäftsführern Hannes Hornegger und Reinhard Thor gegründet. Seitdem ist das Unternehmen kontinuierlich, auf einen derzeitigen Stand von ca. 30 Mitarbeitern, gewachsen. Das Unternehmen ist in den Bereichen Werkzeugbau, Formenbau, Prototypenbau und Baugruppenfertigung tätig und stellt des Weiteren moderne Motorkomponenten und Präzisionsteile her.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A3AWL5
AT0000A2U5T7
AT0000A2UVV6
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #1623

    Featured Partner Video

    Börsenradio Live-Blick, Mi. 22.5.24: DAX am Vormittag leichter, Symrise gesucht, Schwächephase Zalando, auch Wien korrigiert

    Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

    Books josefchladek.com

    Shōji Ueda
    Brilliant Scenes: Shoji Ueda Photo Album
    1981
    Nippon Camera

    Jerker Andersson
    Found Diary
    2024
    Self published

    Andreas H. Bitesnich
    India
    2019
    teNeues Verlag GmbH

    Kristina Syrchikova
    The Burial Dress
    2022
    Self published

    Kurama
    erotiCANA
    2023
    in)(between gallery

    AK fordert Sonderkündigungsrecht für befristete Mietverträge – Mieter sollen jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen können


    03.11.2023, 2893 Zeichen

    Linz (OTS) - Wohnen wird aufgrund der hohen Inflation für viele unbezahlbar. In vielen Mietverträgen finden sich Wertsicherungsklauseln, die Vermieter:innen berechtigen, im Rahmen der Inflation die Miete zu erhöhen. Nicht selten kommt es vor, dass kurz nach dem Einzug in die neue Wohnung Erhöhungen ins Haus flattern und die Mieter:innen die erhöhte Miete nicht mehr bezahlen können. Eine gesetzliche Kündigungsmöglichkeit besteht aber erst nach einem Jahr. Ein Auszug ist unter Einberechnung der Kündigungsfrist in der Regel frühestens 16 Monate nach Vertragsbeginn möglich. Die AK fordert, befristete Mietverträge jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen zu können.
    Ein Mieter wandte sich an die Wohnrechtsberatung der AK Oberösterreich und schilderte sein Problem. Er unterschrieb Anfang 2023 einen befristeten Mietvertrag. Alleine heuer hat er bereits zwei Mieterhöhungen von seiner privaten Vermieterin bekommen. Begründet wurden diese Mietzinsanpassungen mit der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel. Nach den Erhöhungen konnte sich der Mann die Wohnung nicht mehr leisten. Er hätte zwar einen besser bezahlten Job in Aussicht gehabt, allerdings an einem anderen Wohnort. Somit konnte er diesen nicht annehmen, weil er dann eine zweite Wohnung benötigt hätte, bis er den Mietvertrag kündigen kann – eine doppelt bittere Situation.
    Flexibilität und Dynamik von Arbeitnehmer:innen sind Forderungen von Politik und Wirtschaft. Dabei wird aber übersehen, dass insbesondere auch der damit oft notwendige Wechsel des Wohnorts in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Mieter:innen können einen befristeten Mietvertrag nämlich frühestens nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsbeginn kündigen, sofern sie im Mietvertrag nichts Günstigeres vereinbart haben. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsletzten. Damit sind Mieter:innen zumindest 16 Monate an einen befristeten Vertrag gebunden.
    Bei Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern haben Mieter:innen bislang überhaupt kein gesetzliches Kündigungsrecht. Mieter:innen haben in einem solchen Fall keine Möglichkeit, das auf bestimmte Dauer eingegangene Mietverhältnis einseitig vorzeitig aufzulösen und können daher nur auf eine einvernehmliche Auflösung und ein Entgegenkommen der Vermieter:innen hoffen.
    Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher eine gesetzliche Verbesserungen für Mieter:innen: „Befristete Mietverträge benachteiligen Mieterinnen und Mieter in ihrer langfristigen Planung. Dazu kommen nicht vorhersehbare Mieterhöhungen, nach denen sich viele Menschen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können. All das ist Grund genug, die Situation für die Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Befristete Mietverträge sollen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten aufgelöst werden können, auch im ersten Jahr nach Vertragsbeginn.

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Song #55: Im Bau (Sebastian "B-Kwem" Leben prod. by Symmetric)




     

    Aktien auf dem Radar:FACC, Rosenbauer, Uniqa, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Austriacard Holdings AG, Telekom Austria, Immofinanz, CA Immo, AT&S, OMV, Porr, EVN, Bawag, DO&CO, Erste Group, Lenzing, Palfinger, VAS AG, S Immo, RHI Magnesita, Pierer Mobility, Addiko Bank, Agrana, Amag, Mayr-Melnhof, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Continental, Rheinmetall.


    Random Partner

    RWT AG
    Die Firma RWT Hornegger & Thor GmbH wurde 1999 von den beiden Geschäftsführern Hannes Hornegger und Reinhard Thor gegründet. Seitdem ist das Unternehmen kontinuierlich, auf einen derzeitigen Stand von ca. 30 Mitarbeitern, gewachsen. Das Unternehmen ist in den Bereichen Werkzeugbau, Formenbau, Prototypenbau und Baugruppenfertigung tätig und stellt des Weiteren moderne Motorkomponenten und Präzisionsteile her.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A3AWL5
    AT0000A2U5T7
    AT0000A2UVV6
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #1623

      Featured Partner Video

      Börsenradio Live-Blick, Mi. 22.5.24: DAX am Vormittag leichter, Symrise gesucht, Schwächephase Zalando, auch Wien korrigiert

      Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

      Books josefchladek.com

      Ed van der Elsken
      Liebe in Saint Germain des Pres
      1956
      Rowohlt

      Horst Pannwitz
      Berlin. Symphonie einer Weltstadt
      1959
      Ernst Staneck Verlag

      Dominic Turner
      False friends
      2023
      Self published

      Helen Levitt
      A Way of Seeing
      1965
      The Viking Press

      Eron Rauch
      Heartland
      2023
      Self published