06.04.2024,
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Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz
COBIN claims kann im Fall VW auf Ebene der Entscheidungen in
Sammel-Verfahren einen Erfolg vermelden: Laut dem Freitag am
Nachmittag zugestellten Urteil des Landesgerichts Feldkirch stehen
Geschädigten des Diesel-Skandals bei VW (EA189-Motor) zehn Prozent
Schadenersatz plus Zinsen zu. „Das ist ein wichtiger Meilenstein in
unserer Aktion ,diesel-klage.at‘“, sagen Obmann Oliver Jaindl und die
Anwälte Severin Hammer, Sabine Barbach und Alexander Amann:
Schließlich waren in einem – nicht von „diesel-klage.at“ geführten –
Sammelverfahren am Landesgericht St. Pölten, das richterlich einen
sehr individuellen Ansatz verfolgte, nur wenige Prozent oder gar kein
Schadenersatz zugesprochen worden. Mit der Feldkircher Entscheidung
können daher alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sammelverfahren
in Österreich aufatmen, wenn es um die Forderung eines bloßen
Schadenersatzes in Geld geht.
„Es ist ersichtlich, dass erstinstanzliche Gerichte dazu tendieren,
auch bei Sammel-Verfahren in einer üblichen Bandbreite Entschädigung
zusprechen und dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer von
Sammelklage-Aktionen nicht schlechter als Einzel-Kläger gestellt
werden, nur weil sie aus Gründen der Zweckmäßigkeit kein kosten- und
zeitintensives Einzel-Verfahren angestoßen haben“, so die vier
Juristen.
„Wir prüfen derzeit eine Berufung“, erklärt Anwalt Hammer: „Uns
erscheinen zehn Prozent Schadenersatz als zu gering: Im Fall VW
wurden in Deutschland Manager strafgerichtlich verurteilt. Das
bedeutet, dass das Verschulden des Konzerns schwer wiegt. VW hat die
Aufklärung verschleppt. Und: Ein deutsches Gericht hat – noch nicht
rechtskräftig – auch die nunmehrige Motoren-Update-Software
beanstandet. Diese sei unzulässig. Das bedeutet, dass – objektiv
betrachtet – noch immer bei Millionen KFZ mit EA189-Motor in der EU
die behördliche Stilllegung droht. Und schließlich geht es auch um
die Frage der Update-Schäden, die bislang in der
(Medien-)öffentlichen Diskussion kaum in ihrer wahren Tragweite
diskutiert wurde“, sagt Hammer.
Der Verein COBIN claims konnte in einer Umfrage-Untersuchung mit 1700
Teilnehmern 2022 feststellen, dass laut Betroffenen die
Software-Updates bei vielen KFZ zu Gebrauchs-Einschränkungen und
Schäden führen. Die Updates waren nach dem Auffliegen des Skandals
2015 eilig vom Konzern aufgespielt worden: „Wir sprechen hier also
nicht nur von Rechtsmängeln, sondern von direkten Sachmängeln, die
Betroffene in großer Zahl gemeldet haben: Hier sind kaputte
AGR-Ventile, verminderte Zugkraft des Wagens, erhöhter Verbrauch,
Stottern des Motors oder dauernd laufende, nervende Motoren-Lüfter,
die die Batterien der Autos schädigen, zu nennen“, so Jaindl: „Das
sagten Betroffene so auch unter Wahrheitspflicht in anderen Verfahren
von ,diesel-klage.at‘ aus. Das Verfahren in Feldkirch hatte das
Gericht auf die Frage des Geld-Schadenersatzes und somit nur auf die
Spitze des sprichwörtlichen Eisbergs fokussiert: Die Frage der
Update-Schäden blieb hier noch außen vor, da dieses Verfahren 2018
gestartet wurde und die große Update-Schaden-Untersuchung erst 2022
durchgeführt wurde“, sagen die Juristen.
„Die Betroffenen hätten die Autos niemals erworben, wenn sie gewusst
hätten, dass bei einem Auffliegen der Malversationen entweder die
Nummernschilder pfutsch sein können oder von der Behörde sogar
angeordnete Updates dazu führen, mit einer messbaren
Wahrscheinlichkeit danach ein Auto zu fahren, das mehr verbraucht und
schlechter ,zieht‘, dauernd lärmt oder wegen teurer
AGR-Ventil-Reparaturen zum ,Dauer-Gast‘ in der KFZ-Werkstätte werden
kann“, so Jaindl.
An der Aktion „diesel-klage“ haben sich rund 5700 Private und
(Klein-)Unternehmen mit rund 6700 KFZ beteiligt. Derzeit werden
flächendeckend in Österreich neue Klagen gegen den VW-Konzern
eingebracht, der in Österreich – im Unterschied zu anderen Ländern –
eine angemessene Entschädigung enttäuschter Kunden trotz
strafgerichtlicher Verurteilungen früherer Manager, einer
nachweisbaren Updateschaden-Problematik und einer klar akzentuierten
Rechtsprechung auf Ebene der EU und in Österreich immer noch ablehnt:
„Anscheinend sind für den deutschen Konzern die VW-Fahrerinnen und
-Fahrer in Österreich Kunden zweiter Klasse“, heißt es: Der Motor war
überall der gleiche, dass man Kunden aus verschiedenen Ländern
unterschiedlich behandelt, sei absurd.
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