25.02.2025, 6222 Zeichen
Toronto, Ontario, 20. Februar 2025 - Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU; OTCQB: AUIAF; Frankfurt: 20Q) ("Aurania" oder das "Unternehmen") - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/aurania-resources-ltd/ - gibt bekannt, dass es beabsichtigt, die Ausübungsfrist für insgesamt 1.996.653 seiner nicht börsennotierten Warrants auf den Erwerb von Stammaktien zu verlängern, von denen 1.586.653 derzeit am 28. März 2025 und 410.000 am 30. März 2025 auslaufen und die alle für eine Stammaktie von Aurania (eine "Aktie") zu einem Preis von 1,25 $ pro Aktie ausgeübt werden können (zusammen die "Warrants"). Das Unternehmen schlägt vor, die Warrants um ein Jahr von ihrem derzeitigen Verfallsdatum auf den 28. März 2026 bzw. den 30. März 2026 zu verlängern (die "Verlängerung"). Alle anderen Bedingungen und Konditionen der Warrants bleiben unverändert. Die Verlängerung der Warrants unterliegt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.
Die Optionsscheine wurden ursprünglich im Rahmen einer nicht vermittelten Privatplatzierung ausgegeben, die in zwei Tranchen abgeschlossen wurde: 1.586.653 Optionsscheine wurden in der ersten Tranche am 28. März 2022 (die "erste Tranche") und 410.000 Optionsscheine in der zweiten Tranche am 30. März 2022 (die "zweite Tranche") ausgegeben. Keiner der Optionsscheine ist ausgeübt worden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe hatten diese Warrants ein Verfallsdatum von 28. März 2024 bzw. 30. März 2024 und wurden um ein Jahr verlängert (siehe Pressemitteilung vom 29. Januar 2024).
Dr. Keith Barron, der Chief Executive Officer, Direktor, Förderer und ein bedeutender Aktionär des Unternehmens, beteiligte sich an der ersten Tranche (Zeichnung durch Bambazonke Holdings Ltd., ein Unternehmen, das sich vollständig im Besitz von Dr. Barron befindet) und erhielt dementsprechend 571.428 Warrants, die Dr. Barron derzeit noch besitzt (die "Insider Warrants"). Der Besitz der Insider-Warrants durch Dr. Barron macht die Verlängerung zu einer "Transaktion mit verbundenen Parteien" im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ("MI 61-101"). Die Verlängerung ist jedoch gemäß Abschnitt 5.1(k) von MI 61-101 von den Anforderungen von Teil 5 von MI 61-101 befreit.
Die Verlängerung wurde von den unabhängigen Mitgliedern des Vorstands des Unternehmens genehmigt, d.h. von allen Vorstandsmitgliedern mit Ausnahme von Dr. Barron, der sich aufgrund seines Besitzes der Insider-Warrants der Stimme enthielt. Im Zusammenhang mit der Verlängerung wurde kein spezieller Ausschuss gebildet, und kein Direktor des Unternehmens hat in diesem Zusammenhang eine wesentlich gegenteilige Meinung geäußert oder sich der Stimme enthalten.
Weitere Einzelheiten über die ursprüngliche Ausgabe und frühere Verlängerung der Optionsscheine finden Sie in den Pressemitteilungen des Unternehmens vom 28. März 2022, 30. März 2022 und 29. Januar 2024.
Über Aurania
Aurania ist ein Mineralexplorationsunternehmen , das sich mit der Identifizierung, Bewertung, dem Erwerb und der Exploration von Mineralgrundstücken beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf Edelmetallen und Kupfer in Südamerika liegt. Das Vorzeigeprojekt , das Projekt Lost Cities - Cutucu, befindet sich im jurassischen metallogenen Gürtel in den östlichen Ausläufern der Anden im Südosten Ecuadors.
Informationen über Aurania und technische Berichte finden Sie unter www.aurania.com und www.sedarplus.ca sowie auf Facebook unter https://www.facebook.com/auranialtd/, X (früher Twitter) unter https://x.com/AuraniaLtd und LinkedIn unter https://www.linkedin.com/company/aurania-resources-ltd-.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Carolyn Muir
VP Unternehmensentwicklung & Investor Relations
Aurania Resources Ltd.
(416) 367-3200
In Europa
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
Vorsichtige Erklärung in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen, wie dieser Begriff in den geltenden Wertpapiergesetzen definiert ist, die sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen beziehen und die die aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements widerspiegeln. Zu den zukunftsgerichteten Informationen gehören auch Aussagen über die Verlängerung des Verfallszeitraums der Warrants und Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung der Grundstücke von Aurania und den Bergbaubetrieb von Aurania. Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Überzeugungen des Managements wider und basieren auf Annahmen und Informationen, die Aurania derzeit zur Verfügung stehen, einschließlich der Annahme, dass es keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen bei den Kupfer- und Edelmetallpreisen geben wird und dass alle erforderlichen Zustimmungen, Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt werden, einschließlich verschiedener lokaler Regierungsgenehmigungen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen weder Versprechen noch Garantien darstellen und Risiken und Ungewissheiten unterliegen, die dazu führen können, dass zukünftige Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen, gehören unter anderem das Versäumnis, erforderliche behördliche Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Zustimmungen zu erhalten, oder Verzögerungen bei deren Erhalt, die Unfähigkeit, bei Bedarf auf Finanzmittel zuzugreifen, ein allgemeiner wirtschaftlicher Abschwung, ein volatiler Aktienkurs, Arbeitsstreiks, politische Unruhen, Änderungen der für Aurania geltenden Bergbauregelungen und die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften. Aurania weist den Leser darauf hin, dass die obige Liste der Risikofaktoren nicht erschöpfend ist.
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