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Century Lithium gibt LIFE-Platzierung bekannt

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09.06.2025, 8523 Zeichen

NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE BZW. ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, WEITERGABE ODER VERBREITUNG IN DEN BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

 

9. Juni 2025 – Vancouver, Kanada / IRW-Press / Century Lithium Corp. (TSXV: LCE) (OTCQX: CYDVF) (FWB: C1Z) („Century Lithium“ oder „das Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen im Rahmen der Ausnahmeregelung für Finanzierungen börsennotierter Emittenten (Listed Issuer Financing Exemption/LIFE – siehe nachstehende Definition) eine Platzierung (die „Platzierung“) von bis zu 16.666.667 Wertpapiereinheiten (jeweils eine „Einheit“) zum Preis von 0,30 $ pro Einheit durchführen wird, um Mittel in Höhe von mindestens 2 Mio. $ bzw. höchstens 5 Mio. $ aufzubringen. Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie aus dem Aktienkapital des Unternehmens (jeweils eine „Stammaktie“) und einem Warrant für den Kauf von Stammaktien (jeder ganze Warrant ein „Warrant“) zusammen.

 

Jeder Warrant berechtigt dessen Inhaber innerhalb von 24 Monaten nach Ausgabe der Einheiten zum Erwerb einer Stammaktie zum Ausübungspreis von 0,45 $. Die im Rahmen der LIFE-Platzierung angebotenen Stammaktien sind nach den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen an keine Haltedauer gebunden. Im Hinblick auf die Warrants besteht eine Klausel hinsichtlich der vorzeitigen Fälligkeit, wonach die Ausübungsfrist der Warrants auf 30 Kalendertage verkürzt wird, wenn der Schlusskurs der Stammaktien während der noch verbleibenden Laufzeit der Warrants an 15 aufeinanderfolgenden Handelstagen an der Börse (die „Premium-Handelstage“) einen Betrag von 0,80 $ übersteigt (die „Klausel der vorzeitigen Fälligkeit“). Die Aktivierung der Klausel der vorzeitigen Fälligkeit wird über eine Pressemeldung bekannt gegeben; die 30-Tage-Frist beginnt sieben Tage nach dem letzten Premium-Handelstag.

 

Das Unternehmen kann bestimmten anspruchsberechtigten Vermittlern (Finder), die Investoren an das Unternehmen heranführen, ein Barhonorar in Höhe von bis zu 7 % des Bruttoerlöses aus der Platzierung bezahlen. Zusätzlich kann das Unternehmen den anspruchsberechtigten Findern Warrants übertragen (die „Broker-Warrants“), deren Anzahl bis zu 7 % der Anzahl der im Rahmen der Platzierung verkauften Einheiten entspricht. Jeder Broker-Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach dem Abschlussdatum ausgeübt und gegen eine Stammaktie zum Platzierungspreis eingetauscht werden.

 

Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Platzierung für die Durchführung einer neuen Machbarkeitsstudie für das Projekt, den Abschluss der Betriebsplanung (Plan of Operations) für das Projekt sowie für Arbeiten an der NEPA-Konformität verwenden bzw. in das Working Capital investieren.

 

Die Platzierung wird voraussichtlich am bzw. um den 7. Juli 2025 oder zu einem allfälligen anderen, vom Unternehmen anberaumten Termin abgeschlossen und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zu denen unter anderem auch der Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Börse TSXV, zählt. Vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden behördlichen Auflagen und in Übereinstimmung mit der Vorschrift National Instrument 45-106 - Prospectus Exemptions („NI 45-106“) gilt für die LIFE-Platzierung die Ausnahmeregelung für Finanzierungen börsennotierter Emittenten gemäß Teil 5A der Vorschrift NI 45-106 („Listed Issuer Financing Exemption“).

 

Es werden sich voraussichtlich auch bestimmte firmeninterne Personen (Insider) an der Platzierung beteiligen, wodurch die Platzierung gemäß der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holdings in Special Transactions („MI 61-101“) zu einer „Transaktion mit einer nahestehenden Partei“ (Related Party Transaction) wird. Das Unternehmen hat die Absicht, im Hinblick auf die Beteiligung einer nahestehenden Partei an der Platzierung eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der formellen Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß Vorschrift MI 61-101 [siehe Abschnitt 5.5(b) und Abschnitt 5.7(1)(a) der Vorschrift MI 61-101] zu beanspruchen, da die Aktien des Unternehmens derzeit nur an der kanadischen Börse TSXV, im US-Marktsegment OTCQB und an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, und erwartungsgemäß weder der faire Marktwert (gemäß Vorschrift MI 61-101) des Transaktionsgegenstands noch der faire Marktwert der in Bezug auf die Transaktion vorgesehenen Gegenleistung – soweit dies beteiligte Parteien betrifft – 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens (gemäß Vorschrift MI 61-101) übersteigen werden. Der Bericht über wesentliche Änderungen in Zusammenhang mit der Platzierung gemäß Abschnitt 5.2(2) der Vorschrift MI 61-101 wird voraussichtlich nicht mehr als 21 Tage vor dem Abschluss der Platzierung eingereicht, nachdem davon auszugehen ist, dass die Zeichnungen im Rahmen der Platzierung erst kurz vor dem Abschluss der Platzierung finalisiert werden.

 

Die angebotenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung oder eine anwendbare Ausnahme von den Registrierungserfordernissen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder zugunsten von US-Personen angeboten oder verkauft werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder an eine US-Person oder zugunsten einer US-Person dar. „U.S. Person“ und „Vereinigte Staaten“ sind wie in Regulation S des U.S. Securities Act oder an anderer Stelle definiert.

 

In Verbindung mit der LIFE-Platzierung werden entsprechende Platzierungsunterlagen erstellt, die unter dem SEDAR+-Firmenprofil auf www.sedarplus.ca sowie auf der Webseite des Unternehmens unter centurylithium.com veröffentlicht werden. Potenzielle Anleger sollten die Platzierungsunterlagen lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.

 

ÜBER CENTURY LITHIUM CORP.

 

Century Lithium Corp. ist ein Lithiumunternehmen im fortgeschrittenen Stadium, das sich auf die Erschließung seines zu 100 % unternehmenseigenen Projekts Angel Island im Esmeralda County in Nevada konzentriert, das eine der größten sedimentären Lithiumlagerstätten in den Vereinigten Staaten beherbergt. Das Unternehmen bringt sein zum Patent angemeldetes Verfahren zur Chloridlaugung in Kombination mit der direkten Lithiumextraktion zur Anwendung, um aus dem lithiumführenden Tonstein im Projekt Angel Island vor Ort in seiner Vorzeigeanlage im Amargosa Valley in Nevada Lithiumkarbonatprodukte in Batteriequalität herzustellen.

 

Angel Island ist eines der wenigen Lithiumprojekte im fortgeschrittenen Erschließungsstadium in den Vereinigten Staaten, wo ein End-to-End-Verfahren zur Herstellung von Lithiumkarbonat in Batteriequalität für den Wachstumsmarkt der Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher zur Anwendung kommt. Angel Island befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase für einen dreistufigen Machbarkeitsplan, der über eine Minenlebensdauer von 40 Jahren ein Fördervolumen von durchschnittlich 34.000 Tonnen Karbonat pro Jahr vorsieht.

 

Nähere Details finden Sie unter centurylithium.com.

 

IM AUFTRAG VON CENTURY LITHIUM CORP.

WILLIAM WILLOUGHBY, PhD., PE

President & Chief Executive Officer

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Spiros Cacos | Vice President, Investor Relations

Direktwahl: +1 604 764 1851

Gebührenfrei: 1 800 567 8181

scacos@centurylithium.com

centurylithium.com

 

oder Don Myers | Direktor

Direktwahl: +1 604 669 4443

dmyers@centurylithium.com

 

WEDER DIE TSX VENTURE EXCHANGE NOCH IHR REGULIERUNGSDIENSTLEISTER ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DES INHALTS DIESER PRESSEMITTEILUNG.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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