27.10.2025, 1957 Zeichen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Bericht für 2024 über Sanktionen und Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. So wurden 2024 975 administrative Sanktionen und Maßnahmen in den von der ESMA beaufsichtigten Finanzsektoren verhängt (2023: 976). Das Gesamtvolumen der Geldstrafen stieg auf über 100 Mio. Euro (2023: 71,3 Mio.). Die meisten Verwaltungssanktionen und -maßnahmen im Jahr 2024 wurden in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) (377) sowie der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) (294) verhängt. Ebenso wurden die höchsten Bußgelder im Jahr 2024 im Rahmen der MAR (45,5 Mio. Euro) sowie der MiFID II und MiFIR (44,5 Mio. Euro) bestimmt. Die höchste Gesamtsumme an Verwaltungsgeldbußen im Jahr 2024 wurde von Frankreich veranlasst (29,4 Mio. Euro), gefolgt von Deutschland, hauptsächlich durch Vergleiche (15,98 Mio. Euro). Ungarn verhängte im Jahr 2024 die meisten Sanktionen und Maßnahmen (182 im Rahmen der AIFM-Richtlinie, MiFID II und MiFIR, der MAR, der CSDR, der EMIR und der OGAW-Richtlinie), gefolgt von Griechenland (93 im Rahmen der MiFID II und MiFIR, der MAR, der AIFM-Richtlinie, der CSDR und der ECSPR) und Italien (84 im Rahmen der MAR, der AIFM-Richtlinie und MiFID II und MiFIR).
Der Bericht zeigt weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Anwendung von Sanktionsbefugnissen – etwa bei der Höhe und Art der Sanktionen sowie beim Einsatz von Vergleichen. Österreich befindet sich hier in einem guten Mittelfeld, hebt die FMA hervor. Besonders hervorstechend ist laut FMA im europäischen Vergleich die erfolgreiche Anwendung der beschleunigten Verfahrensbeendigung. Eine vergleichsweise starke Tätigkeit der FMA zeigt sich im Hinblick auf Verstöße betreffend MAR, MIFID II und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS), wie es heißt.
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