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Mitteilung an die Aktionäre gemäß § 45(5) des Companies Act

Magazine aktuell


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03.06.2026, 6103 Zeichen

Johannesburg, 3. Juni 2026 / IRW-Press / Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW) teilt mit, dass Sibanye-Stillwater sich bereit erklärt hat, für verschiedene Umweltanforderungen und Lieferantenverträge zu bürgen, die von Keliber Technology Oy abgeschlossen wurden.

 

Gemäß den Bestimmungen von § 45(5) des Companies Act 71 von 2008 (das „Gesellschaftsgesetz“) teilt Sibanye-Stillwater mit, dass der Vorstand der Gesellschaft (der „Vorstand“) gemäß dem auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2026 (die „Hauptversammlung“) gefassten Sonderbeschluss der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) einen Beschluss gefasst hat, Bürgschaften in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro für verschiedene Umweltanforderungen und Lieferantenverträge zu übernehmen, die von Keliber Technology Oy abgeschlossen wurden, was die Gewährung direkter und/oder indirekter finanzieller Unterstützung an verbundene und miteinander verbundene Unternehmen und Gesellschaften der Gesellschaft darstellt (die „finanzielle Unterstützung“).  Die Aktionäre werden gemäß § 45 Abs. 5 Buchstabe a des Gesetzes darauf hingewiesen, dass die finanzielle Unterstützung ein Zehntel eines Prozents des Nettovermögens der Gesellschaft übersteigt.

 

Nach Abwägung aller relevanten finanziellen Umstände der Gesellschaft im Sinne und gemäß den Bestimmungen von § 45 in Verbindung mit § 4 des Aktiengesetzes ist der Vorstand zu der Überzeugung gelangt, dass:

 

-                      die Gesellschaft unmittelbar nach Gewährung der oben genannten finanziellen Unterstützung die in Abschnitt 4 des Gesellschaftsgesetzes vorgesehenen Solvenz- und Liquiditätsprüfungen erfüllen würde;

-                      alle relevanten Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft, die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten sind, erfüllt sind; und 

-                      die Bedingungen, zu denen diese finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, für das Unternehmen fair und angemessen sind.

 

Über Sibanye-Stillwater

 

Sibanye-Stillwater ist ein weltweit tätiger Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem breit gefächerten Portfolio an Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Der Konzern ist zudem einer der weltweit führenden Recycler einer Reihe von Metallen und hält Beteiligungen an führenden Sekundärbergbaubetrieben.

 

Sibanye-Stillwater ist einer der größten Produzenten und Veredler von Platinmetallen (PGMs: Platin, Palladium, Rhodium, Iridium und Ruthenium) und ein führender Goldproduzent. Das Unternehmen fördert zudem Nickel, Chrom, Kupfer, Silber, Kobalt und Zink. Der Konzern hat sein Geschäft auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen aus dem Bereich „ “ ausgeweitet und seine Präsenz in der Kreislaufwirtschaft durch den weltweiten Ausbau seiner Aktivitäten im Recycling und im Sekundärbergbau verstärkt. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.

 

Ansprechpartner für Investor Relations:

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com

 

Website: www.sibanyestillwater.com

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/sibanye-stillwater 

Facebook: https://www.facebook.com/SibanyeStillwater      

YouTube: https://www.youtube.com/@sibanyestillwater/videos 

X: https://twitter.com/SIBSTILL 

 

In Europa

Swiss Resource Capital AG

Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe-Harbor“-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „wird“, „würde“, „erwarten“, „prognostizieren“, „potenziell“, „könnte“, „glauben“, „anstreben“, „voraussehen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „schätzen“ und ähnlichen Begriffen zu erkennen.

 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen, darunter unter anderem solche, die sich auf die zukünftige Finanzlage, Geschäftsstrategien und andere strategische Initiativen, Geschäftsaussichten, Branchenprognosen, Produktions- und Betriebsprognosen, Klima- und ESG-bezogene Ziele und Kennzahlen sowie Pläne und Ziele für den künftigen Geschäftsbetrieb, die Projektfinanzierung und den Abschluss oder die erfolgreiche Integration von Akquisitionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die die bestmögliche Einschätzung der Geschäftsleitung von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen unter Berücksichtigung verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im Integrierten Bericht 2025 von Sibanye-Stillwater und im Jahresbericht auf Formular 20-F dargelegt sind, der am 24. April 2026 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde (SEC-Aktenzeichen 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Präsentation. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist).

 

Websites

 

Verweise in dieser Mitteilung auf Informationen auf Websites (und/oder Social-Media-Seiten) dienen lediglich der Erleichterung der Auffindbarkeit; diese Informationen sind nicht Bestandteil dieser Mitteilung und bilden keinen Teil davon.

 



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