27.03.2024,
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Berlin (ots) - Der Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx gewinnt mit
Schertz Bergmann gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht
Frankfurt am Main
In der Zeitschrift "Test" Ausgabe 1/2021 und parallel hierzu über die
Internetseiten www.test.de hatte die Stiftung Warentest unter der
Überschrift "Melde gehorsamst" einen Testbericht über Rauchmelder
veröffentlicht. Insgesamt 17 Rauchmelder wurden getestet, darunter
der von der Pyrexx GmbH (Berlin) auf den Markt gebrachte Rauchmelder
Pyrexx PX-1. Von den getesteten Geräten hatten 13 das Testurteil
"gut" erhalten, demgegenüber war der Pyrexx PX-1 mit der Note
"mangelhaft" bewertet worden. Zur Begründung hieß es, der Rauchmelder
alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam.
Nach Veröffentlichung des Tests war die Stiftung Warentest
aufgefordert worden, die Prüfberichte vorzulegen, um die Einhaltung
der Prüfbedingungen im Labor nach der EU-Norm DIN EN 14604 überprüfen
zu können. Dies war von der Stiftung Warentest abgelehnt worden,
weshalb ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln/OLG Köln und
anschließend ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am
Main (Az. 2-03 O 430/21) eingeleitet werden musste. Ziel war es u.a.,
der Stiftung Warentest die Weiterverbreitung der negativen
Testergebnisse und -bewertungen zu untersagen.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main darauf hingewiesen hatte,
der Klage stattgeben zu müssen, falls die Stiftung die Prüfberichte
nicht vorlege, erklärte diese erstmalig, die Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Nach Auswertung der hiermit bekannt gewordenen Daten kam
ein vom Gericht bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die
von der Norm vorgegebenen Prüfbedingungen bei den relevanten
Prüfbränden nicht eingehalten worden seien. Die betroffenen
Prüfbrände hätten wiederholt werden müssen, was nicht geschehen sei.
Demnach seien diese Prüfbrände gem. DIN EN 14604 als ungültig
einzustufen. Damit war klar, dass auch die Testnote "mangelhaft" für
den Pyrexx PX-1 nicht mehr haltbar war.
Offensichtlich um einem klagestattgebenden Urteil zuvor zu kommen,
erklärte die Stiftung Warentest nunmehr, die Unterlassungsanträge
anzuerkennen, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main am
05.03.2024 ein Teil-Anerkenntnisurteil zulasten der Stiftung
Warentest erlassen hat, mit dem sämtlichen Unterlassungsanträgen
stattgegeben wurde. Zugleich veröffentlichte die Stiftung Warentest
eine Pressemitteilung, mit der sie die Nichteinhaltung der
Prüfbedingungen einräumte und die Note "mangelhaft" für den Pyrexx
PX-1 zurücknahm. Gleichzeitig wurde angekündigt, zeitnah einen neuen
Rauchmeldertest durchführen zu wollen, um so u.a. auch den Pyrexx
PX-1 neu zu testen. Schließlich entschuldigte sich die Stiftung
Warentest bei der Pyrexx GmbH öffentlich.
Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist noch nicht
abgeschlossen. Gestritten wird weiterhin über die von der Pyrexx GmbH
geltend gemachten Schadensersatzansprüche, die von der Stiftung
Warentest nicht anerkannt wurden.
Das gegen die Stiftung Wartentest geführte Verfahren zeigt, dass es
sich lohnt, negative Testergebnisse nicht hinzunehmen und notfalls
auch gerichtlich gegen die Stiftung vorzugehen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die Stiftung Warentest sich wie im hier
streitgegenständlichen Fall weigert, die für die Überprüfung der
Testergebnisse notwendigen Unterlagen offenzulegen.
Berlin, den 27. März 2024
Rechtsanwalt Simon Bergmann
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