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Strabag mit "vorsichtshalber" Beteiligungs-Meldung

03.01.2023, 2228 Zeichen

Die MKAO Rasperia Trading Limited des Oligarchen Oleg Deripaska hält 27,78 Prozent der Stimmrechte der Strabag und über Vorkaufsrechte innerhalb des Syndikats mit Haselsteiner und Uniqa/Raiffeisen zusätzliche 57,78 Prozent, wie über eine Beteiligungsmeldung per 1.1.2023 mitgeteilt wird. Die Meldung des Vorkaufsrechts aus vorgenanntem Syndikatsvertrag erfolgt allerdings lediglich vorsichtshalber um der formalen Vollständigkeit willen, heißt es in der Meldung. Der vorgenannte Syndikatsvertrag sieht wechselseitige Vorkaufsrechte vor, die sich aus Sicht der MKAO Rasperia Trading Limited theoretisch auf 59.279.931 Aktien beziehen könnten. Das Vorkaufsrecht der MKAO Rasperia Trading Limited ist gemäß den Bestimmungen des Syndikatsvertrags jedoch den Vorkaufsrechten der übrigen Syndikatsmitglieder nachgelagert und könnte durch MKAO Rasperia Trading Limited nur im Fall ausgeübt werden, dass die übrigen Syndikatsmitglieder ihre wechselseitigen Vorkaufsrechte nicht ausüben. MKAO Rasperia Trading Limited vertritt zudem die Rechtsansicht, dass die Vorkaufsrechte aus dem Syndikatsvertrag nach dessen Beendigung nicht fortwirken, wie es heißt.

Das seit 23.04.2007 bestandene Core Shareholders Syndikat endete mit Ablauf des 31.12.2022. Trotz Beendigung des Core Shareholders Syndikats bleibt das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. Z 1 bis 3 genannten Rechtsträger und das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. unter Z 4 bis 9 genannten Rechtsträger solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals des Emittenten besitzen. MKAO Rasperia Trading Limited unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.03.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in der geänderten/ergänzten Fassung (EU-Sanktionsverordnung). Demgemäß ist MKAO Rasperia Trading Limited nicht berechtigt, die von ihr gehaltenen Aktien des Emittenten zu veräußern und kommt daher auf Dauer der EU-Sanktionsverordnung das Vorkaufsrecht nicht zum Tragen, es sei denn, dass die Sanktionsbehörde eine Zustimmung zum Verkauf dieser Aktien durch MKAO Rasperia Trading Limited erteilt, heißt es in einer weiteren Mitteilung.



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