01.05.2024,
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Wien (OTS/BMAW) - Heute tritt das Gesetz zur Höheren Beruflichen
Bildung (HBB), das von der Bundesregierung im November 2023 auf den
Weg gebracht wurde, in Kraft. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Höheren Beruflichen Bildung ist nun der letzte Schritt für die
Umsetzung der größten strukturellen Reform im Bereich der
Berufsbildung der letzten Jahrzehnte erfolgt. Damit schaffen wir
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten nach der beruflichen
Erstausbildung, die auf berufsspezifischem Knowhow aufbauen und im
Nationalen Qualifikationsrahmen, gleichwertig zu den akademischen
Ausbildungspfaden, eingeordnet werden. Die neuen Angebote werden die
Lehre noch attraktiver machen und es Lehrabsolventinnen und
-absolventen ermöglichen, sich im beruflichen Kontext optimaler
weiterbilden zu können. Die Höhere Berufliche Bildung ist vor allem
vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs besonders relevant,
da Berufspraxis und Weiterbildung am Stand der Technik aktuell mehr
gefragt sind denn je“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin
Kocher.
Kocher weiter: „Zurzeit beginnt bereits die Entwicklung von
konkreten Qualifikationsangeboten nach der Lehre zusätzlich zu
Meister- und Befähigungsprüfungen. Aktuell arbeiten zukünftige
Qualifikationsanbieter, das sind der Bund und die fachlich
zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen, beispielsweise an
der Einführung einer Pilotqualifikation im Bereich der
Energieeffizienztechnik. Weitere geplante Qualifikationen reichen von
Heizungstechnik über Bau und Sanierung oder den Bereich erneuerbarer
Energien bis hin zu Tourismus und Metalltechnik. Es freut mich, dass
damit die HBB-Qualifikationen vor allem im Bereich von
zukunftsorientierten Green Jobs bereits in einem fortgeschrittenen
Entwicklungsstadium sind. Sie sind nämlich eine wichtige Basis, um
die Transformation der Wirtschaft und die Ökologisierung des
Arbeitsmarkts zu fördern. Ich gehe davon aus, dass zu Beginn des
kommenden Herbstes die ersten konkreten Qualifikationsmöglichkeiten
feststehen und ab dem kommenden Jahr erworben werden können.“
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der Beirat zur
Höheren Beruflichen Bildung erstmals einberufen. „Der HBB-Beirat,
bestehend aus 20 Mitgliedern und 20 Ersatzmitgliedern, wird eine
breite Palette von Interessengruppen repräsentieren, darunter
Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartner, die
Industriellenvereinigung, die Behindertenanwaltschaft, die
Universitäts- und Fachhochschulkonferenzen, sowie die Statistik
Austria. Die Hauptaufgabe des Beirats wird in der Beratung und
Unterstützung bei der Entwicklung und Gestaltung der Höheren
Beruflichen Bildung sowie deren Rahmenbedingungen und neuer
Qualifikationen liegen. Damit nimmt der Beirat eine wichtige Rolle
ein, damit die Absolventinnen und Absolventen der HBB bestmöglich auf
die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarkts vorbereitet sind. Die
konstituierende Sitzung findet – rechtzeitig vor Beginn des neuen
Ausbildungsjahres im September – am 28. Juni statt“, so Kocher.
Zwtl.: Zur Höheren Beruflichen Bildung
Der Bund schafft die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der
Höheren Beruflichen Bildung; die Umsetzung erfolgt durch
Qualifikationsanbieter, die Inhalte definieren und von ihnen
getrennte Validierungs- und Prüfungsstellen, welche die
Qualifikationen vergeben. Die HBB schafft damit neue formale
Möglichkeiten auf Grundlage qualitätsgesicherter Verfahren für die
gesamte berufliche Bildungslandschaft. Dadurch können sich Fachkräfte
nach einer Lehre oder nach Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren
(BMS) und Höheren Schulen (BHS) berufsspezifisch und betriebsbezogen
weiterqualifizieren. Durch die Anknüpfung an die
Qualifizierungsniveaus 5 bis 7 des Nationalen Qualifikationsrahmens
(NQR) und somit des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) wird die
Berufsbildung im Allgemeinen attraktiver und es werden höhere
berufspraktische Qualifikationen national und international
vergleichbarer.
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