Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Wie werden Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.03.2013, 3903 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie es mit der FTS wirklich aussieht, beantworten Nora Engel-Kazemi und Andreas Götz von Deloitte.

"Geplante Finanztransaktionssteuer: Highlights aus dem Richtlinienentwurf der EU Kommission

Am 14.2.2013 hat die Kommission ihren Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax, FTT) veröffentlicht. Nach dem ambitionierten Willen von elf der 27 EU Mitgliedsstaaten – Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien –soll diese im Rahmen der „Verstärkten Zusammenarbeit“ mit 1.1.2014 wirksam werden.

Was soll besteuert werden? Der Richtlinienvorschlag orientiert sich am Entwurf der EU Kommission vom 28.9.2011. Finanztransaktionen unterliegen dann der FTT, wenn an diesen ein Finanzinstitut (FI) beteiligt und zumindest eine Partei (dh das FI bzw dessen Transaktionspartner) im Hoheitsgebiet der partizipierenden Staaten (FTT-Raum) ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip). Neu ist, dass Transaktionen mit Finanzinstrumenten, egal wo, auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie durch im FTT-Raum ansässige Unternehmen emittiert wurden (Ausgabeprinzip).

Finanzinstrumente. Einbezogen werden sollen sämtliche (auch außerbörslich) handelbaren Instrumente wie zB Aktien und Anleihen, Geldmarktinstrumente, Fondsanteile, alternative Investments und strukturierte Produkte, Pensions- und Wertpapierleihgeschäfte aber auch Derivatkontrakte. Nicht besteuert wird die Erstausgabe von Finanzinstrumenten.

Steuersatz. Jede Übertragung eines Finanzinstruments löst Steuerpflicht aus; Tauschvorgänge (nicht jedoch Leih- und Pensionsgeschäfte) unterliegen daher der zweimaligen Besteuerung. Achtung: Jede Änderung bzw Berichtigung gilt für sich als Transaktion, außer es liegt ein Fehler vor. Zur Steuerpflicht herangezogen werden die im FTT-Raum ansässigen FIs, die die Steuer mit erfolgter Transaktion (bzw binnen drei Tagen) zu entrichten hätten; sämtliche Parteien haften gemeinsam. Die Steuer beträgt mindestens 0,1% der Gegenleistung (vor Netting) bzw des Marktpreises. Derivate würden mit mindestens 0,01% bemessen vom im Kontrakt genannten Nominalwert besteuert.

Beteiligung eines Finanzinstituts. Wer denkt, dass von der FTT nur im Hochfrequenzhandel jonglierende Banken betroffen sind, irrt. Besteuert wird nicht nur der Eigenhandel der Bank, sondern auch der Handel auf fremde Rechnung / Namen, sohin zB auch jeder Aktienerwerb für Kleinanleger. Als FIs gelten neben Kreditinstituten auch Versicherungen, Wertpapierfirmen, OGAWs, Pensions- und alternative Investmentfonds bzw deren Verwalter, aber auch Zweckgesellschaften und andere Marktteilnehmer, soweit ihr Schwerpunkt in bestimmten Finanzaktivitäten liegt (ausgenommen zB Mitgliedsstaaten, EZB, Zentralbanken).

Ansässig im FTT-Raum und somit im Rahmen einer Transaktion steuerpflichtig ist ein FI kraft Genehmigung, Sitz oder Zweigstelle im FTT-Raum, aber auch kraft Ansässigkeit des Transaktionspartners im FTT-Raum bzw kraft Handels mit einem im FTT-Raum emittierten Finanzinstrument. Dies bedingt, dass zB eine US Bank, die eine Finanztransaktion mit einem deutschen Autohändler unternimmt, als in Deutschland ansässig und steuerpflichtig gilt. Eine Ausnahme besteht für Transaktionen, die nachweislich wirtschaftlich nicht mit dem FTT-Raum zusammenhängen.

Steuerumgehung. Der Kommissionsentwurf sieht umfangreiche Vorkehrungen zur Vermeidung von Steuerumgehung vor (zB für Zertifikate auf Instrumente im FTT-Raum).  

Hinweise. Der Kommissionsentwurf bzw die Umsetzung der finalen Richtlinie in nationales Recht liegt derzeit noch nicht vor und wird die Marktteilnehmer noch intensiv beschäftigen.

Autoren: MMag. Andreas Götz (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Mag. Nora Engel-Kazemi (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)
Mehr “Drastil fragt” HIER.




BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1100: ATX etwas stärker, AT&S vorne, vor Changes im ATX Five, Uhrzeiten für Best of Austro-IR beim 2. Aktientag fixiert




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:FACC, Kapsch TrafficCom, Agrana, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Addiko Bank, Amag, Rosgix, CA Immo, Wienerberger, Lenzing, Mayr-Melnhof, AT&S, Rath AG, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, SW Umwelttechnik, Josef Manner & Comp. AG, Frequentis, EuroTeleSites AG, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, UBM, Verbund, Fresenius Medical Care, IBM.


Random Partner

Warimpex
Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

>> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 0.92%, Rutsch der Stunde: Bajaj Mobility AG -1.18%
    Smeilinho zu Porr
    BSN MA-Event Fresenius Medical Care
    #gabb #2046

    Featured Partner Video

    SportWoche-Podcast: Mentaltraining im Nachwuchsfussball feat. Bernhard Krumpel und Martin Hölzl (Johannes Rieder)

    Diese Podcastfolge wird nicht wie gewohnt von Christian Drastil moderiert, sondern von mir, Johannes Rieder, und entstand im Rahmen meiner ABA. Inhaltlich steht das Thema Mentaltraining im Nachwuch...

    Books josefchladek.com

    Jeff Mermelstein
    What if Jeff were a Butterfly?
    2025
    Void

    Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
    Fishworm
    2025
    Void

    Otto Neurath & Gerd Arntz
    Gesellschaft und Wirtschaft : bildstatistisches Elementarwerk
    1930
    Bibliographisches Institut AG

    Mikio Tobara
    Document Miseinen (遠原 美喜男
    1980
    Seven Sha

    Jan Tschichold
    Typografische Entwurfstechnik
    1932
    Akadem. Verlag Dr. Fr. Wedekind & Co

    Drastil fragt: Wie werden Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt?


    02.03.2013, 3903 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie es mit der FTS wirklich aussieht, beantworten Nora Engel-Kazemi und Andreas Götz von Deloitte.

    "Geplante Finanztransaktionssteuer: Highlights aus dem Richtlinienentwurf der EU Kommission

    Am 14.2.2013 hat die Kommission ihren Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax, FTT) veröffentlicht. Nach dem ambitionierten Willen von elf der 27 EU Mitgliedsstaaten – Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien –soll diese im Rahmen der „Verstärkten Zusammenarbeit“ mit 1.1.2014 wirksam werden.

    Was soll besteuert werden? Der Richtlinienvorschlag orientiert sich am Entwurf der EU Kommission vom 28.9.2011. Finanztransaktionen unterliegen dann der FTT, wenn an diesen ein Finanzinstitut (FI) beteiligt und zumindest eine Partei (dh das FI bzw dessen Transaktionspartner) im Hoheitsgebiet der partizipierenden Staaten (FTT-Raum) ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip). Neu ist, dass Transaktionen mit Finanzinstrumenten, egal wo, auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie durch im FTT-Raum ansässige Unternehmen emittiert wurden (Ausgabeprinzip).

    Finanzinstrumente. Einbezogen werden sollen sämtliche (auch außerbörslich) handelbaren Instrumente wie zB Aktien und Anleihen, Geldmarktinstrumente, Fondsanteile, alternative Investments und strukturierte Produkte, Pensions- und Wertpapierleihgeschäfte aber auch Derivatkontrakte. Nicht besteuert wird die Erstausgabe von Finanzinstrumenten.

    Steuersatz. Jede Übertragung eines Finanzinstruments löst Steuerpflicht aus; Tauschvorgänge (nicht jedoch Leih- und Pensionsgeschäfte) unterliegen daher der zweimaligen Besteuerung. Achtung: Jede Änderung bzw Berichtigung gilt für sich als Transaktion, außer es liegt ein Fehler vor. Zur Steuerpflicht herangezogen werden die im FTT-Raum ansässigen FIs, die die Steuer mit erfolgter Transaktion (bzw binnen drei Tagen) zu entrichten hätten; sämtliche Parteien haften gemeinsam. Die Steuer beträgt mindestens 0,1% der Gegenleistung (vor Netting) bzw des Marktpreises. Derivate würden mit mindestens 0,01% bemessen vom im Kontrakt genannten Nominalwert besteuert.

    Beteiligung eines Finanzinstituts. Wer denkt, dass von der FTT nur im Hochfrequenzhandel jonglierende Banken betroffen sind, irrt. Besteuert wird nicht nur der Eigenhandel der Bank, sondern auch der Handel auf fremde Rechnung / Namen, sohin zB auch jeder Aktienerwerb für Kleinanleger. Als FIs gelten neben Kreditinstituten auch Versicherungen, Wertpapierfirmen, OGAWs, Pensions- und alternative Investmentfonds bzw deren Verwalter, aber auch Zweckgesellschaften und andere Marktteilnehmer, soweit ihr Schwerpunkt in bestimmten Finanzaktivitäten liegt (ausgenommen zB Mitgliedsstaaten, EZB, Zentralbanken).

    Ansässig im FTT-Raum und somit im Rahmen einer Transaktion steuerpflichtig ist ein FI kraft Genehmigung, Sitz oder Zweigstelle im FTT-Raum, aber auch kraft Ansässigkeit des Transaktionspartners im FTT-Raum bzw kraft Handels mit einem im FTT-Raum emittierten Finanzinstrument. Dies bedingt, dass zB eine US Bank, die eine Finanztransaktion mit einem deutschen Autohändler unternimmt, als in Deutschland ansässig und steuerpflichtig gilt. Eine Ausnahme besteht für Transaktionen, die nachweislich wirtschaftlich nicht mit dem FTT-Raum zusammenhängen.

    Steuerumgehung. Der Kommissionsentwurf sieht umfangreiche Vorkehrungen zur Vermeidung von Steuerumgehung vor (zB für Zertifikate auf Instrumente im FTT-Raum).  

    Hinweise. Der Kommissionsentwurf bzw die Umsetzung der finalen Richtlinie in nationales Recht liegt derzeit noch nicht vor und wird die Marktteilnehmer noch intensiv beschäftigen.

    Autoren: MMag. Andreas Götz (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Mag. Nora Engel-Kazemi (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)
    Mehr “Drastil fragt” HIER.




    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1100: ATX etwas stärker, AT&S vorne, vor Changes im ATX Five, Uhrzeiten für Best of Austro-IR beim 2. Aktientag fixiert




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:FACC, Kapsch TrafficCom, Agrana, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Addiko Bank, Amag, Rosgix, CA Immo, Wienerberger, Lenzing, Mayr-Melnhof, AT&S, Rath AG, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, SW Umwelttechnik, Josef Manner & Comp. AG, Frequentis, EuroTeleSites AG, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, UBM, Verbund, Fresenius Medical Care, IBM.


    Random Partner

    Warimpex
    Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

    >> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 0.92%, Rutsch der Stunde: Bajaj Mobility AG -1.18%
      Smeilinho zu Porr
      BSN MA-Event Fresenius Medical Care
      #gabb #2046

      Featured Partner Video

      SportWoche-Podcast: Mentaltraining im Nachwuchsfussball feat. Bernhard Krumpel und Martin Hölzl (Johannes Rieder)

      Diese Podcastfolge wird nicht wie gewohnt von Christian Drastil moderiert, sondern von mir, Johannes Rieder, und entstand im Rahmen meiner ABA. Inhaltlich steht das Thema Mentaltraining im Nachwuch...

      Books josefchladek.com

      Tehching Hsieh
      One Year Performance 1978–1979
      2025
      Void

      Helmar Lerski
      Köpfe des Alltags
      1931
      Hermann Reckendorf

      Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
      Banalité
      1930
      Librairie Gallimard

      Siri Kaur
      Sistermoon
      2025
      Void

      Henrik Spohler
      Flatlands
      2023
      Hartmann Projects