08.05.2013, 1484 Zeichen
[pic1"Seit heuer gibt es ausführliche Corporate Governance-Berichte, in denen nicht nur die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt werden, sondern auch Informationen über die Arbeitsweise des Aufsichtsrates und die Zusammensetzung der Ausschüsse gegeben werden.
Nach wie vor nützen die Unternehmen die mögliche Höchstzahl von zehn Aufsichtsräten aus, obwohl es gesicherte Erkenntnisse gibt, dass die besten Ergebnisse in Gruppen mit 6 bis 8 Mitgliedern (plus 3 bzw. 4 Belegschaftsvertreter) erzielt werden. Gleichzeitig wird über zu niedrige Aufsichtsratvergütungen gejammert. Die Lösung ist einfach: Straffung des Gremiums und Erhöhung der Vergütung führt zu keinem Mehraufwand für das Unternehmen und lässt eine höhere Effizienz erwarten.
Es besteht ein Handlungsspielraum, da sich in einigen Aufsichtsratsgremien eine "Zweiklassengesellschaft" herausgebildet hat: einerseits Aufsichtsräte die in Ausschüssen mehrfach vertreten sind (etwa für Personal, Strategie, Prüfung oder Vorbereitung von Sitzungen), und andererseits Aufsichtsräte, die zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtterminen nur das abnicken, was ihnen ihre Kollegen vorlegen. Beispiele für solcherart geführte Aufsichtsräte sind Verbund, RHI, Flughafen Wien, Telekom ...
Es sollte daher ein allgemeines Anliegen sein, die oft nur repräsentativen oder anderweitig stark nebenbeschäftigten "Abnick"- Aufsichtsräte vor die Wahl zu stellen: entweder intensiv und ordentlich - oder gar nicht. "
(Wilhelm Rasinger)
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