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20.01.2014, 2684 Zeichen

Sehr geehrte Privatanleger!

An dieser Stelle habe ich wiederholt vor sogenannten Mittelstandsanleihen gewarnt. Anleger wurden mit Coupons von sechs oder sieben Prozent geködert, um in sogenannte Mittelstandsanleihen oder ähnliche Instrumente zu investieren. Dabei handelte es sich meistens auf der einen Seite um Unternehmen, die mit einem klangvollen Namen aus der Vergangenheit (z.B. Berentzen, Valensina) eine Restrukturierung finanzieren wollten. (Mit anderen Worten: es waren eigentlich gescheiterte Unternehmen.) Oder es handelt sich um völlig unterkapitalisierte, neue Geschäftsmodelle im Bereich erneuerbare Energien.

Der gute Name des deutschen Mittelstands wird hier missbraucht und in den Schmutz gezogen. Privatanleger werden geködert – und können nur verlieren. Oftmals werden diese Anleihen schon wenige Wochen oder Monate nach der Emission vom Coverage ausgesetzt und sind kaum noch handelbar. Und dann droht oftmals der Totalverlust.

Schon vor einem Jahr sprach ich mit einer Bank, um ein Short-Zertifikat auf die Mittelstandsanleihen der Börse Düsseldorf aufzulegen. Die Idee wäre gut, erklärten mir die Bankexperten. Aber es fände sich keine Gegenpartei, das Risiko zu übernehmen. Also war die Idee gestorben. DAMIT hätten Sie bestimmt Geld verdient, denn mit Mittelstandsanleihen können Sie in Summe nur (viel) Geld verlieren.

Nun könnte der Windkraftbetreiber Prokon in ernsthafte Probleme geraten. Prokon hatte sich vor allem über Genussrechtskapital finanziert, Genussrechte stehen rechtlich zwischen Anleihen und Eigenkapital. Inzwischen haben Investoren anscheinend Genussrechte im Wert von 187,7 Millionen Euro gekündigt, teilte das Unternehmen auf seiner Internetseite mit. Das Genussrechtskapital beträgt nach Firmenangaben knapp 1,4 Milliarden Euro. Prokon erklärte in einem Rundschreiben, eine Planinsolvenz lasse sich nur beim Erhalt von mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals verhindern.

Was ist das denn? Eine äußerst unseriöse Finanzierungspolitik, die das Unternehmen völlig unterkapitalisiert dastehen lässt. Wenn das Unternehmen eine Kündigung von 50 Prozent des Genussrechtskapitals nicht verkraften kann, o.k. Aber das 95 Prozent erhalten bleiben müssen? Lächerlich. Klar, das Unternehmen hat mit hohen Verzinsungen geworben und auf Genussrechte gesetzt. Und nun verlieren viele Anleger wahrscheinlich viel Geld.

Noch sind Anleihen augrund der Zinsmanipulationen der Notenbanken nicht wirklich interessant. Manche Anleger brauchen aber einen gewissen Anleihenanteil in ihrem Portfolio. Wir haben daher in der aktuellen Ausgabe einige Anleihen für Sie zusammengestellt.

Auf gute Investments,

Ihr 

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1. Max Otte , (© IFVE Institut für Vermögensentwicklung GmbH)   >> Öffnen auf photaq.com

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    Prokon und das Short-Zertifikat auf Mittelstandsanleihen (Max Otte)


    20.01.2014, 2684 Zeichen

    Sehr geehrte Privatanleger!

    An dieser Stelle habe ich wiederholt vor sogenannten Mittelstandsanleihen gewarnt. Anleger wurden mit Coupons von sechs oder sieben Prozent geködert, um in sogenannte Mittelstandsanleihen oder ähnliche Instrumente zu investieren. Dabei handelte es sich meistens auf der einen Seite um Unternehmen, die mit einem klangvollen Namen aus der Vergangenheit (z.B. Berentzen, Valensina) eine Restrukturierung finanzieren wollten. (Mit anderen Worten: es waren eigentlich gescheiterte Unternehmen.) Oder es handelt sich um völlig unterkapitalisierte, neue Geschäftsmodelle im Bereich erneuerbare Energien.

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    Nun könnte der Windkraftbetreiber Prokon in ernsthafte Probleme geraten. Prokon hatte sich vor allem über Genussrechtskapital finanziert, Genussrechte stehen rechtlich zwischen Anleihen und Eigenkapital. Inzwischen haben Investoren anscheinend Genussrechte im Wert von 187,7 Millionen Euro gekündigt, teilte das Unternehmen auf seiner Internetseite mit. Das Genussrechtskapital beträgt nach Firmenangaben knapp 1,4 Milliarden Euro. Prokon erklärte in einem Rundschreiben, eine Planinsolvenz lasse sich nur beim Erhalt von mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals verhindern.

    Was ist das denn? Eine äußerst unseriöse Finanzierungspolitik, die das Unternehmen völlig unterkapitalisiert dastehen lässt. Wenn das Unternehmen eine Kündigung von 50 Prozent des Genussrechtskapitals nicht verkraften kann, o.k. Aber das 95 Prozent erhalten bleiben müssen? Lächerlich. Klar, das Unternehmen hat mit hohen Verzinsungen geworben und auf Genussrechte gesetzt. Und nun verlieren viele Anleger wahrscheinlich viel Geld.

    Noch sind Anleihen augrund der Zinsmanipulationen der Notenbanken nicht wirklich interessant. Manche Anleger brauchen aber einen gewissen Anleihenanteil in ihrem Portfolio. Wir haben daher in der aktuellen Ausgabe einige Anleihen für Sie zusammengestellt.

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