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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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02.05.2014, 13189 Zeichen

C.A.T. oil AG FN 69011 m ISIN: AT0000A00Y78
Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung
der C.A.T. oil AG, am Freitag, den 13.06.2014, 11 Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010 Wien.
Tagesordnung:

   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2013 endende
      Geschäftsjahr  samt  Lagebericht,  des  Konzernabschlusses  für   das   am
      31.12.2013 endende Geschäftsjahr samt  Konzernlagebericht,  des  Corporate
      Governance-Berichtes, des Vorschlags für die  Gewinnverwendung  sowie  des
      Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Bereinigung und Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, in § 5 Punkt 5.2 (Entfall des Wortes "Euro" im ersten Satz), Punkt 5.4 (Berichtigung des Wortes "lautend" in "lauten") und Punkt 5.6 (Entfall des Wortes "Zwischenscheine", Änderung des zweiten und Entfall des dritten Satzes) sowie in § 16 Punkt 16.3 (gänzlicher Entfall; Punkt 16.4 wird zu 16.3).


Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind spätestens am 23. Mai 2014 auf  der  Internetseite  der
C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter Investor Relations abrufbar:

- Einladung und Tagesordnung (Einberufung); - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes; - Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2.-7.; - Jahresabschluss für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht; - Konzernabschluss für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht; - Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr; - Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht; - Neue Satzung in Mark-up Version.
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung


durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:
Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 23. Mai 2014, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher durch Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung der Person des Erklärenden und Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) zugänglich (bekannt) gemacht werden. Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Der  Antragsteller  muss  seinen  Anteilsbesitz  nachweisen.  Dazu  genügt   bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.  Sie  muss
vom  depotführenden  Kreditinstitut  mit  Sitz  in   einem   Mitgliedstaat   des
Europäischen  Wirtschaftsraums  oder  in  einem   Vollmitgliedstaat   der   OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der  Vorlage  bei  der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird  auf  die  Ausführungen  zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.


Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 3. Juni 2014, per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail

unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT  GIBAATWGGMS  (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem


Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben). Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung

über  den  in  der  Versammlung  gestellten   Antrag   auf   Einberufung   einer
Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne  Beschlussfassung  bedarf  es  keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von Aktionären,  der  gemäß  § 110
AktG bekannt gemacht wurde, (siehe oben) ist nur dann abzustimmen,  wenn  er  in
der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über


Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
    - sie nach vernünftiger  unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem
      Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen  Nachteil
      zuzufügen, oder
    - ihre Erteilung strafbar wäre.


Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 3. Juni 2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
    - Angaben über den Aussteller:  Name  (Firma)  und  Anschrift  oder  ein  im
      Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
    - Angaben über den  Aktionär:  Name  (Firma),  Anschrift,  Geburtsdatum  bei
      natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer  bei
      juristischen Personen;
    -  Angaben  über  die  Aktien:  Anzahl  der  Aktien  des  Aktionärs,   ISIN:
      AT0000A00Y78;
    - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
    - den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis  des  Anteilsbesitzes  zur  Teilnahme  an  der


Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. Juni 2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 4. Juni 2014 ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 10. Juni 2014, an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer anzugeben. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 12. Juni 2014 zuzugehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte.
Wien, im Mai 2014 Der Vorstand

Emittent:    C.A.T. oil AG
             Kärntner Ring 11-13
             A-1010 Wien
Telefon:     +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX:         +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email:       ir@catoilag.com
WWW:         http://www.catoilag.com
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        AT0000A00Y78
Indizes:     SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen:      Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache:     Deutsch

 



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Bildnachweis

1. CAT oil aus http://www.catoilag.com/article.aspx?ArticleID=1327   >> Öffnen auf photaq.com

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