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Inbox: Pierer will deutsche SHW


14.06.2017

Zugemailt von / gefunden bei: Pierer Industrie (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Pierer Industrie AG: WpÜG Pflichtmitteilung gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 WpÜG

 

Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG

Wels (pta035/14.06.2017/18:35) - Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Pierer Industrie AG
Edisonstraße 1
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im österreichischen Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter der Firmenbuchnummer FN 290677 t

Zielgesellschaft:

SHW AG
Wilhelmstr. 67
73433 Aalen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726621

ISIN: DE000A1JBPV9

Die Pierer Industrie AG (die "Bieterin") hat am 14. Juni 2017 entschieden, den Aktionären der SHW AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SHW AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A1JBPV9) (die "SHW-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 35,00 je Stückaktie zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot, die im Detail die für das Angebot geltenden Bestimmungen und Bedingungen sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.piererindustrie.at unter der Rubrik "Kapitalmarkt" veröffentlicht. 

Angaben der Bieterin:

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören insbesondere übliche Vollzugsbedingungen, einschließlich der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden, das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 30% der ausgegebenen SHW-Aktien und das Ausbleiben von Kapitalmaßnahmen der Zielgesellschaft sowie wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Zielgesellschaft und des Kapitalmarktumfeldes. Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Bieterin behält sich vor, auf den Eintritt einzelner Bedingungen zu verzichten.

Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer. Einziger Aktionär der Bieterin ist die Pierer Konzerngesellschaft mbH, deren Anteile zu 100% von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer gehalten werden. Die Bieterin hält unmittelbar 1.000 SHW-Aktien und damit ca. 0,02% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG.

Die Pierer Swiss AG, ebenfalls eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer, hat heute unmittelbar vor der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots 75 % der Aktien an der QCP Swiss AG erworben. Aufgrund dessen werden die von der QCP Swiss AG unmittelbar gehaltenen 1.217.000 SHW-Aktien (dies entspricht ca. 18,91% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG) der Pierer Swiss AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH und Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer gem. § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Weiterhin hat die Bieterin mit der QCP Swiss AG unter Beteiligung von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer heute eine Stimmbindungsvereinbarung geschlossen, aufgrund der die jeweils von der QCP Swiss AG und der Bieterin gehaltenen SHW-Aktien gem. § 30 Abs. 2 WpÜG wechselseitig zugerechnet werden. In diesem Zusammenhang hat sich die QCP Swiss AG verpflichtet, die von ihr gehaltenen ca. 18,91% SHW-Aktien nicht in das Übernahmeangebot der Bieterin einzuliefern. Die Bieterin und die QCP Swiss AG beabsichtigen nicht, nach einem Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der SHW AG abzuschließen.

Weitere Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SHW AG. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten. Nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Veröffentlichung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der SHW AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage einzuholen. 

Handelsplätze der Zielgesellschaft: 
Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

Wels, den 14. Juni 2017

Pierer Industrie AG

Stefan Pierer (CEO KTM Industries) © Martina Draper



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    Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer. Einziger Aktionär der Bieterin ist die Pierer Konzerngesellschaft mbH, deren Anteile zu 100% von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer gehalten werden. Die Bieterin hält unmittelbar 1.000 SHW-Aktien und damit ca. 0,02% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG.

    Die Pierer Swiss AG, ebenfalls eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer, hat heute unmittelbar vor der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots 75 % der Aktien an der QCP Swiss AG erworben. Aufgrund dessen werden die von der QCP Swiss AG unmittelbar gehaltenen 1.217.000 SHW-Aktien (dies entspricht ca. 18,91% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG) der Pierer Swiss AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH und Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer gem. § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Weiterhin hat die Bieterin mit der QCP Swiss AG unter Beteiligung von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer heute eine Stimmbindungsvereinbarung geschlossen, aufgrund der die jeweils von der QCP Swiss AG und der Bieterin gehaltenen SHW-Aktien gem. § 30 Abs. 2 WpÜG wechselseitig zugerechnet werden. In diesem Zusammenhang hat sich die QCP Swiss AG verpflichtet, die von ihr gehaltenen ca. 18,91% SHW-Aktien nicht in das Übernahmeangebot der Bieterin einzuliefern. Die Bieterin und die QCP Swiss AG beabsichtigen nicht, nach einem Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der SHW AG abzuschließen.

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