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"132,61% ist eine gute HV-Präsenz, aber Optik ist nicht so gut" (Günter Luntsch)

Bild: © www.shutterstock.com, Innovation, Idee, neu, Erfindung, Erneuerung, Rechenschieber, http://www.shutterstock.com/de/pic-184499246/stock-photo-a...

08.08.2018, 5190 Zeichen

"132,61% ist eine gute HV-Präsenz, aber Optik ist nicht so gut". Die Vorgeschichte: Dem Notar fiel vor Beginn der HVam 2.5.18 auf, dass die Präsenz 132,61% des stimmberechtigten Kapitals betrug. Auf der Anmeldeliste stachen ihm zwei Aktionäre mit je 39,8% der Aktien ins Auge. Er mutmaßte aufgrund der exakt gleichen Aktienanzahl bei beiden angemeldeten Aktionären, dass es sich um die identen Aktien handelte. Doch beide hatten eine gültige Anmeldebestätigung von ihrer Bank. Der Notar schlug vor, einer der beiden möge auf sein Stimmrecht verzichten, was beide ablehnten. Nach längerem Hin und Her und der Beratung mit den Rechtsberatern der AG begann die HV schließlich mit 45 Minuten Verspätung. Damals schon sprach der Notar von unschöner Optik. Da ein Aktionär mit dem Abstimmungsergebnis nicht zufrieden war, zog er vor Gericht, um die Abstimmungen für ungültig erklären zu lassen. Jetzt, nach 5 Jahren, entschied das Höchstgericht, dass alle Hauptversammlungen der fünf Jahre wiederholt werden müssen. Die Kosten von zumindest 600.000 Euro möchte die AG der Bank in Rechnung stellen, die in den letzten Jahren eine falsche Anmeldebestätigung vorgelegt hat. Es geht die Angst um, dass die Hauptversammlungen aller in Wien börsenotierten AGs der letzten Jahre wiederholt werden müssen, an denen auf Depots bei nämlicher Bank liegende Aktien teilgenommen haben. Es herrscht Panik, viele Aufsichtsräte müssen neu gewählt werden, viele Vorstandsbesetzungen sind ungültig. Die an der Wiener Börse gelisteten AGs sind in den nächsten Monaten gelähmt."

Dieses Schreckensszenario male ich erst jetzt an die Wand, wo die HV-Saison (bis auf ein paar kleine Nachzügler) praktisch zu Ende ist. Denn ich möchte niemanden auf dumme Gedanken bringen. Ich habe es am Beispiel der Flughafen-HV durchgespielt, wo so etwas passieren könnte. Das Problem ist nämlich, dass zumindest ein österreichischer Broker (und kein unbedeutender) das Recht zur Teilnahme an der HV am Valutatag festmacht, für die meisten anderen Broker zählt der Nachweisstichtag. Ich möchte als Nicht-Banker jetzt nicht vorgreifen, was richtig und was falsch ist. Rein vom Gefühl her tendiere ich dazu, der Mehrheit recht zu geben: Wenn ich am Nachweisstichtag eine Aktie kaufe, kann ich an der HV teilnehmen. So ist es auch bei den meisten Brokern. Aber nicht bei einem. Bei diesem zählt der Valutatag. Und der ist 2 Tage später. Einige Aktionäre haben sich schon geärgert, dass sie am Nachweisstichtag die Aktie ins Depot gekauft haben, aber nicht an der HV teilnehmen durften, weil der Broker meinte: Valuta heißt, dass das Geschäft erst an diesem Tag abgewickelt wird, der Depotstand am Nachweisstichtag ist unerheblich, die Aktie ist noch nicht bezahlt. Diskussionen mit diesem Broker waren fruchtlos, er steht auf dem Standpunkt, dass er alles richtig macht und die anderen mit ihrer Ansicht falsch liegen.

Im Freundeskreis haben wir das in der Realität durchgespielt: Einer hat eine winzige Stückzahl einer in Wien notierten Aktie am Nachweisstichtag vom Depot bei diesem Broker verkauft, ein anderer hat gleichzeitig exakt die gleiche winzige Stückzahl bei einem anderen Broker gekauft. Beide haben mit dieser Stückzahl zur HV gehen dürfen. Damit ja nichts passiert, was teure Folgen nach sich ziehen könnte, hat sich der eine bei den Abstimmungen der Stimme enthalten. Es ging zwar nur um wenige Stimmen, aber theoretisch hätten die doppelten Aktien das Zünglein an der Waage sein können. Ja, das fällt niemandem auf, ob Aktien doppelt stimmberechtigt sind, weil es meist nur um eine geringe Anzahl geht. Andersrum passiert es wohl genau so häufig, dass Aktien gar nicht stimmberechtigt sind, weil sie vom Mainstreambroker zum Broker verkauft wurden, der sich gegen den Mainstream stellt. Da sich Käufer und Verkäufer an der Börse nicht kennen und unterschiedliche Mengen von einem zum anderen verkauft werden, und da ja sowieso die meisten Aktionäre nicht auf eine HV gehen, fällt das niemandem auf. Aber korrekt ist es nicht, und bevor einmal so etwas passiert, dass ein Aktionär vom Depot auf der Valutastichtags-Bank an einen Freund mit Depot auf einer Nachweisstichtags-Bank verkauft, und beide gehen mit jeweils namhaftem Stimmanteil auf die HV und gewinnen durch diesen Trick wichtige Abstimmungen, sollte man sich bei den österreichischen Banken und Brokern auf den gleichen Stichtag einigen. Ich sage absichtlich jetzt nicht, welcher Broker so oder so agiert, ich möchte niemanden zum Tricksen (aktuell wäre sowas eventuell sogar legal, weil jeder davon ausgehen kann, dass sein Broker korrekt bezeugt, dass er die Aktien zum Stichtag hatte) verleiten. Daher schreibe ich das erst jetzt, wo die Hauptversammlungen großteils vorbei sind und niemand diese Schwachstelle ausnützen kann. Ich bitte darum, dass man sich bald (am besten noch vor der nächsten HV, das wäre C-Quadrat, na das wäre lustig, wenn zwei Großaktionäre mit je 98,5% der Stimmrechte kommen) auf einen einheitlichen Stichtag einigt, und sobald das geschehen ist, werde ich gerne darüber berichten. Und ich werde natürlich aufatmen, wenn dieses Problem beseitigt ist. Nicht auszudenken, wenn wegen sowas Hauptversammlungen für viel Geld wiederholt werden müssten.


(08.08.2018)

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Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

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1. Innovation, Idee, neu, Erfindung, Erneuerung, Rechenschieber, http://www.shutterstock.com/de/pic-184499246/stock-photo-abacus-of-many-colorful-beads-on-white-background.html , (© www.shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

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