25.06.2019, 1491 Zeichen
Die Erste Group bildet aufgrund einer höchstgerichtlichen Entscheidung vom 24. Juni 2019, in dessen Mittelpunkt die Geschäftsaktivitäten der lokalen Bausparkasse BCR BpL, eine Rückstellung im Ausmaß von bis zu 230 Mio. Euro (vor Steuern). Im gegenständlichen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob staatliche Bausparförderungen im Einklang mit den anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen ausbezahlt wurden, erklärt die Erste Group. Während das Gericht erster Instanz der Rechtsauffassung der BCR BpL in den wichtigsten Punkten folgte, habe das Höchstgericht die Entscheidung des Erstgerichts nun aufgehoben. Zum jetzigen Zeitpunkt habe das Höchstgericht keine Begründung für seine Entscheidung dargelegt. "Da die BCR BpL davon überzeugt ist, sowohl vor als auch nach der Umsetzung Bausparkassen-Gesetzesnovelle alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und in gutem Glauben gehandelt zu haben, wird sie vor Gericht auch weiterhin ihre eigenen sowie die Rechte ihrer Kunden verteidigen, sobald die Begründung für die Entscheidung des Höchstgerichts vorliegt", so die Bank.
Trotz dieses signifikanten negativen Einmaleffekts behält die Erste Group ihren am 28. Februar 2019 für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlichten und am 3. Mai 2019 bestätigten Ausblick unverändert bei. Die Erreichung einer um immaterielle Vermögenswerte bereinigten Eigenkapitalverzinsung (ROTE) von über 11% werde dabei hauptsächlich von der bis dato starken operativen und Risikoentwicklung unterstützt, so das Institut.
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