27.02.2020, 1853 Zeichen
CA Immo hat heute den Beschluss gefasst, eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten aufgrund rechtswidriger und schuldhaft parteilicher Beeinflussung des Bestbieterverfahrens im Rahmen der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften 2004 und des unrechtmäßigen Nichtzuschlags einzubringen. Das Land Kärnten sei mitbeklagt, da sich aus dem anhängigen Buwog-Strafverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Grasser sowie die Herren Meischberger, Plech und Hochegger (insbesondere wegen Untreue und verbotener Geschenkannahme durch Beamte) Hinweise ergeben hätten, dass auch Amtsträger des Landes Kärnten einen Vertraulichkeitsbruch zu verantworten hätten, teilt die CA Immo mit.
CA Immo sei durch eine unrechtmäßige Beeinflussung des Bieterverfahrens massiv geschädigt worden. Um den daraus erwachsenen Schaden geltend zu machen, werde das Unternehmen zunächst eine Teilklage über vorerst 1 Mio. Euro vom Gesamtschaden in Höhe von 1,9 Mrd. Euro einbringen, wie es heißt.
Da die Schadenersatzansprüche der CA Immo unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung der Angeklagten im Rahmen des Buwog-Strafverfahrens bestehen, gebe es keine Notwendigkeit, den Ausgang des laufenden Strafverfahrens abzuwarten, wie es heißt.
CA Immo habe seit Jänner 2018 mehrere Anfragen für Gespräche mit Entscheidungsträgern der Republik Österreich und des Landes Kärnten gestellt. Weder die Republik Österreich noch das Land Kärnten seien bisher zu offiziellen inhaltlichen Gesprächen zur außergerichtlichen Klärung der Ansprüche und dem Abschluss einer Prozessvereinbarung bereit gewesen, wie es heißt. Die nun beschlossene Teilklage in Höhe von 1 Mio. Euro sei ein nochmaliges Angebot an die Republik Österreich und das Land Kärnten, eine Prozessvereinbarung abzuschließen und damit ein steuergeldschonendes Musterverfahren zu führen.
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