Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Inbox: Vorsicht: Aufsicht schaut verstärkt auf Anlageempfehlungen in sozialen Medien


Zugemailt von / gefunden bei: Bafin / ESMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Erklärung der ESMA zu Anlageempfehlungen in sozialen Medien

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Wertpapiermarktregulierungsbehörde der EU, erläutert die Vorschriften, die in Fällen gelten, in denen eine Person mit Sitz in oder außerhalb der EU Informationen verbreitet, die eine Anlageentscheidung über EU-Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) für ein breites Publikum vorschlagen. Die Verbreitung von Informationen würde beispielsweise den Austausch von Meinungen über den aktuellen oder künftigen Preis einer bestimmten Aktie umfassen.

Im EU-Recht wird dies als Anlageempfehlung bezeichnet.

Was ist eine Anlageempfehlung? Im EU-Recht wird eine Anlageempfehlung definiert als Informationen, die explizit oder implizit eine Anlagestrategie empfehlen oder vorschlagen, die sich auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder Emittenten bezieht, einschließlich einer Meinung zum gegenwärtigen oder künftigen Wert oder Preis solcher Instrumente, die für Vertriebskanäle oder die Öffentlichkeit bestimmt sind. Verbreitungskanäle können Analyseberichte, Artikel, traditionelle Medien oder sogar soziale Medien sein.

Wer sollte diese Erklärung lesen? Jeder der über eine beliebige Plattform Finanzanlagen in irgendeiner Art oder Form empfiehlt, und jede Person, die Anlageentscheidungen auf der Grundlage von Anlageempfehlungen auf jeglicher Plattform trifft. Dies gilt auch für die sozialen Medien.

Was ist das Problem? Das Potenzial, Investoren irrezuführen. Die Anlageempfehlungen müssen auf eine bestimmte – und transparente – Art und Weise erfolgen, damit die Anleger vor einer Anlageentscheidung Folgendes erkennen und bewerten können: 1) die Glaubwürdigkeit der Empfehlung – und wie objektiv sie ist; und 2) etwaige Interessen derjenigen, die die Empfehlungen abgeben. Auf diese Weise steht es jedermann frei, Meinungen zu äußern, ohne dabei möglicherweise anderen zu schaden.

Wer gibt Anlageempfehlungen ab? In der Regel handelt es sich um Unternehmen wie Banken und Broker, aber auch um Finanzanalysten. Andere Personen, die eine Anlagestrategie vorschlagen, könnten jedoch auch in Betracht gezogen werden, eine Anlageempfehlung abzugeben, wenn der Vorschlag für eine breitere Bekanntmachung gedacht ist. Dazu gehört auch die Veröffentlichung in den sozialen Medien. Darüber hinaus kann es, wenn man häufig Anlageempfehlungen erstellt, ein breites Publikum erreichen will und sich selbst als kompetent im Finanzbereich präsentiert, bedeuten, dass man als Experte betrachtet werden kann. In einem solchen Fall sind gesetzlich mehr Offenlegungspflichten vorgeschrieben.

Wo sind die Vorschriften? Die Vorschriften sind in der EU-Marktmissbrauchsverordnung enthalten. Sie schreiben vor, dass diejenigen, die eine Anlageempfehlung abgeben, ihre Identität offenlegen, Empfehlungen in objektiver Weise vorlegen und alle Beziehungen oder Umstände offenlegen, die ihre Objektivität beeinträchtigen würden. Von Experten müssen zusätzliche Regeln eingehalten werden.

Was geschieht, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden? Die Aufsichtsbehörden der EU verfolgen aktiv das Verhalten, die Aufträge und die Transaktionen von Anlegern am Markt. Im Anlassfall ermitteln sie. Werden die Vorschriften über Anlageempfehlungen nicht eingehalten, kann es Geldstrafen oder weitere Aufsichtsmaßnahmen geben, die möglicherweise auch die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft umfassen kann.


Ausblick, Fernrohr, Himmel



Aktien auf dem Radar:Zumtobel, DO&CO, Polytec Group, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Bajaj Mobility AG, EuroTeleSites AG, Frequentis, Erste Group, VIG, Mayr-Melnhof, Palfinger, Verbund, BKS Bank Stamm, Amag, Rosenbauer, Athos Immobilien, Oberbank AG Stamm, Josef Manner & Comp. AG, Austriacard Holdings AG, CA Immo, EVN, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria.

(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Random Partner #goboersewien

Buwog
Die Buwog Group ist deutsch-österreichischer Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich. Insgesamt verfügt die Buwog Group über ein Portfolio mit rd. 51.000 Wohnungen. Mit einem Neubauvolumen von jährlich rund 700 Wohnungen im Großraum Wien ist die Buwog Group einer der aktivsten Wohnbauträger und Immobilienentwickler in Deutschland und Österreich.

>> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien

Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: FACC(1), voestalpine(1), SBO(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Kontron(1), Erste Group(1), OMV(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Fabasoft(1), Erste Group(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(1), Amag(1)
    Star der Stunde: Kapsch TrafficCom 1.64%, Rutsch der Stunde: Agrana -1.46%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Fabasoft(4), Porr(1), SBO(1)
    TheseusX zu Fabasoft
    Star der Stunde: Frequentis 2.49%, Rutsch der Stunde: Polytec Group -0.64%
    Star der Stunde: Bajaj Mobility AG 0.87%, Rutsch der Stunde: AT&S -1.6%

    Featured Partner Video

    Börsepeople im Podcast S23/07: Angela Pengl-Böhm

    Angela Pengl-Böhm ist Trainerin, Coach und Sparring-Partnerin für Führungskräfte. Wir sprechen über einen Start im ORF mit starken Facetten in der Wirtschaftsberichterstattung, über das Magazin "Sc...

    Books josefchladek.com

    Helmar Lerski
    Köpfe des Alltags
    1931
    Hermann Reckendorf

    Michael Rathmayr
    Remedy
    2025
    Nearest Truth

    Yasuhiro Ishimoto
    Someday Somewhere (Aru hi aru tokoro, 石元泰博 ある日ある所)
    1958
    Geibi Shuppan

    Pedro J. Saavedra
    Donde el viento da la vuelta
    2023
    Self published

    Raymond Thompson Jr
    It’s hard to stop rebels that time travel
    2025
    Void

    Inbox: Vorsicht: Aufsicht schaut verstärkt auf Anlageempfehlungen in sozialen Medien


    18.11.2021, 3848 Zeichen

    Zugemailt von / gefunden bei: Bafin / ESMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

    Erklärung der ESMA zu Anlageempfehlungen in sozialen Medien

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Wertpapiermarktregulierungsbehörde der EU, erläutert die Vorschriften, die in Fällen gelten, in denen eine Person mit Sitz in oder außerhalb der EU Informationen verbreitet, die eine Anlageentscheidung über EU-Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) für ein breites Publikum vorschlagen. Die Verbreitung von Informationen würde beispielsweise den Austausch von Meinungen über den aktuellen oder künftigen Preis einer bestimmten Aktie umfassen.

    Im EU-Recht wird dies als Anlageempfehlung bezeichnet.

    Was ist eine Anlageempfehlung? Im EU-Recht wird eine Anlageempfehlung definiert als Informationen, die explizit oder implizit eine Anlagestrategie empfehlen oder vorschlagen, die sich auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder Emittenten bezieht, einschließlich einer Meinung zum gegenwärtigen oder künftigen Wert oder Preis solcher Instrumente, die für Vertriebskanäle oder die Öffentlichkeit bestimmt sind. Verbreitungskanäle können Analyseberichte, Artikel, traditionelle Medien oder sogar soziale Medien sein.

    Wer sollte diese Erklärung lesen? Jeder der über eine beliebige Plattform Finanzanlagen in irgendeiner Art oder Form empfiehlt, und jede Person, die Anlageentscheidungen auf der Grundlage von Anlageempfehlungen auf jeglicher Plattform trifft. Dies gilt auch für die sozialen Medien.

    Was ist das Problem? Das Potenzial, Investoren irrezuführen. Die Anlageempfehlungen müssen auf eine bestimmte – und transparente – Art und Weise erfolgen, damit die Anleger vor einer Anlageentscheidung Folgendes erkennen und bewerten können: 1) die Glaubwürdigkeit der Empfehlung – und wie objektiv sie ist; und 2) etwaige Interessen derjenigen, die die Empfehlungen abgeben. Auf diese Weise steht es jedermann frei, Meinungen zu äußern, ohne dabei möglicherweise anderen zu schaden.

    Wer gibt Anlageempfehlungen ab? In der Regel handelt es sich um Unternehmen wie Banken und Broker, aber auch um Finanzanalysten. Andere Personen, die eine Anlagestrategie vorschlagen, könnten jedoch auch in Betracht gezogen werden, eine Anlageempfehlung abzugeben, wenn der Vorschlag für eine breitere Bekanntmachung gedacht ist. Dazu gehört auch die Veröffentlichung in den sozialen Medien. Darüber hinaus kann es, wenn man häufig Anlageempfehlungen erstellt, ein breites Publikum erreichen will und sich selbst als kompetent im Finanzbereich präsentiert, bedeuten, dass man als Experte betrachtet werden kann. In einem solchen Fall sind gesetzlich mehr Offenlegungspflichten vorgeschrieben.

    Wo sind die Vorschriften? Die Vorschriften sind in der EU-Marktmissbrauchsverordnung enthalten. Sie schreiben vor, dass diejenigen, die eine Anlageempfehlung abgeben, ihre Identität offenlegen, Empfehlungen in objektiver Weise vorlegen und alle Beziehungen oder Umstände offenlegen, die ihre Objektivität beeinträchtigen würden. Von Experten müssen zusätzliche Regeln eingehalten werden.

    Was geschieht, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden? Die Aufsichtsbehörden der EU verfolgen aktiv das Verhalten, die Aufträge und die Transaktionen von Anlegern am Markt. Im Anlassfall ermitteln sie. Werden die Vorschriften über Anlageempfehlungen nicht eingehalten, kann es Geldstrafen oder weitere Aufsichtsmaßnahmen geben, die möglicherweise auch die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft umfassen kann.


    Ausblick, Fernrohr, Himmel




    Was noch interessant sein dürfte:


    Inbox: Valneva: OK von der EU-Kommission für mind. 60 Mio. Dosen vom Covid-Impfstoff VLA2001 ist da

    Inbox: TTI-Group Jobbarometer: Viele Unternehmen haben den Ernst der Lage noch nicht erkannt

    Inbox: ESG-Investments: Wenn man Unternehmen plötzlich ausschliessen muss

    Inbox: Wachstumsmarkt Luxusgüter, Lederwaren besonders gefragt: Hermès und LVMH dominieren das Segment

    Inbox: Kathrein Privatbank: Inflation bleibt das heisse Thema

    Inbox: IVA: Ökosoziale Steuerreform bringt für Anleger bisher wenig

    Inbox: Wemove Runningstore eröffnet am 3.3.2022 im Donauzentrum den größten Laufshop Österreichs

    Inbox: ICT Poland sorgt für den nächsten Andritz-Auftrag

    Audio: Alois Wögerbauer: "Ich glaube der Hauptgrund für die Korrektur war der Konflikt Russland-Ukraine"

    Inbox: Marinomed: Konvertierungsmeldung aus dem Funding Programm

    Inbox: OMV kündigt einen Bond

    Audio: Marinomed-CEO Andreas Grassauer: "Wir werden jedes Jahr im Winter eine Corona Welle haben"



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1094: ATX am Freitag, den 13., doch mit ein bissl Korrektur; die Sache mit 300 Mio., Do&Co-WM-Update, Bawag-Ratespiel




     

    Bildnachweis

    1. Ausblick, Fernrohr, Himmel   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Zumtobel, DO&CO, Polytec Group, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Bajaj Mobility AG, EuroTeleSites AG, Frequentis, Erste Group, VIG, Mayr-Melnhof, Palfinger, Verbund, BKS Bank Stamm, Amag, Rosenbauer, Athos Immobilien, Oberbank AG Stamm, Josef Manner & Comp. AG, Austriacard Holdings AG, CA Immo, EVN, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria.


    Random Partner

    Buwog
    Die Buwog Group ist deutsch-österreichischer Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich. Insgesamt verfügt die Buwog Group über ein Portfolio mit rd. 51.000 Wohnungen. Mit einem Neubauvolumen von jährlich rund 700 Wohnungen im Großraum Wien ist die Buwog Group einer der aktivsten Wohnbauträger und Immobilienentwickler in Deutschland und Österreich.

    >> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Ausblick, Fernrohr, Himmel


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: FACC(1), voestalpine(1), SBO(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Kontron(1), Erste Group(1), OMV(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Fabasoft(1), Erste Group(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(1), Amag(1)
      Star der Stunde: Kapsch TrafficCom 1.64%, Rutsch der Stunde: Agrana -1.46%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Fabasoft(4), Porr(1), SBO(1)
      TheseusX zu Fabasoft
      Star der Stunde: Frequentis 2.49%, Rutsch der Stunde: Polytec Group -0.64%
      Star der Stunde: Bajaj Mobility AG 0.87%, Rutsch der Stunde: AT&S -1.6%

      Featured Partner Video

      Börsepeople im Podcast S23/07: Angela Pengl-Böhm

      Angela Pengl-Böhm ist Trainerin, Coach und Sparring-Partnerin für Führungskräfte. Wir sprechen über einen Start im ORF mit starken Facetten in der Wirtschaftsberichterstattung, über das Magazin "Sc...

      Books josefchladek.com

      Tehching Hsieh
      One Year Performance 1978–1979
      2025
      Void

      Henrik Spohler
      Flatlands
      2023
      Hartmann Projects

      Pedro J. Saavedra
      Donde el viento da la vuelta
      2023
      Self published

      Tenmei Kanoh
      New York 1969
      2014
      Ishi Inc.

      Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
      Fishworm
      2025
      Void