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Novellierung des Tierschutzgesetzes schafft Planungssicherheit für Schweinebetriebe

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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08.05.2025, 1975 Zeichen

Wien (OTS) - Mit Mitte 2034 endet die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung. Diese Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein tragfähiger Kompromiss und das Ergebnis intensiver, aber konstruktiver Verhandlungen. Damit wird ein klares Zeichen gesetzt: Die Weiterentwicklung in der Schweinebranche wird fortgesetzt - mit Planungssicherheit für die Betriebe und einer sicheren Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch für die Konsumenten. "Trotz großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind unsere Bäuerinnen und Bauern bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Betriebe weiterzuentwickeln“, betont Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser . “Diese Einigung bringt Klarheit und zeigt, dass Tierwohl und tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden können.“
Zwtl.: Rechts- und Planungssicherheit für Schweinebetriebe
Die Novellierung des Gesetzes war aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) notwendig. Dieses Erkenntnis geht auf einen Antrag der burgenländischen Landesregierung zurück.
Neben dem festgelegten Enddatum Mitte 2034 für unstrukturierte Vollspaltenbuchten enthält die Novellierung des Gesetzes eine Härtefallregelung für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022 investiert haben: Für diese Betriebe gilt eine individuelle Übergangsregelung von 16 Jahren. Aufgrund des VfGH-Urteils ist es ab 1. Juni 2029 notwendig, Maßnahmen bei der Besatzdichte und beim Beschäftigungsmaterial zu setzen.
Zwtl.: Tierwohl braucht Praxistauglichkeit - und Mitwirkung aller
Die Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tierwohls - nun liegt es auch am Handel und den Konsumenten, diesen Weg mitzutragen. “Tierwohl beginnt am Hof und endet beim Einkauf. Wer sich mehr Tierwohl wünscht, sollte auch bewusst zu heimischem Fleisch greifen. Denn nur wenn Wertschätzung und Nachfrage zusammenkommen, kann Weiterentwicklung dauerhaft gelingen.“ (Schluss)



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    Wien (OTS) - Mit Mitte 2034 endet die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung. Diese Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein tragfähiger Kompromiss und das Ergebnis intensiver, aber konstruktiver Verhandlungen. Damit wird ein klares Zeichen gesetzt: Die Weiterentwicklung in der Schweinebranche wird fortgesetzt - mit Planungssicherheit für die Betriebe und einer sicheren Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch für die Konsumenten. "Trotz großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind unsere Bäuerinnen und Bauern bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Betriebe weiterzuentwickeln“, betont Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser . “Diese Einigung bringt Klarheit und zeigt, dass Tierwohl und tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden können.“
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