08.07.2026, 2050 Zeichen
Vorstand und Aufsichtsrat von Kontron empfehlen, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation an die Aktionäre der Kontron nicht anzunehmen. Maßgeblich hierfür sei insbesondere, dass der Angebotspreis in Höhe von 23,5 Euro nach ihrer Auffassung den finanziellen Wert und die strategischen Perspektiven der Kontron AG nicht angemessen widerspiegelt, heißt es in einer Mitteilung. Der Angebotspreis würde lediglich dem niedrigsten Angebotspreis entsprechen, den die Bieterin nach den gesetzlichen Mindestpreisvorschriften aufgrund eines Vorerwerbspreises von 23,50 anbieten durfte, heißt es zudem in der Begründung.
Im Vorfeld der heutigen Meldung hat CEO Hannes Niederhauser bereits mehrmals betont, dass er seine Aktien zu dem Angebots-Preis in Höhe von 23,5 Euro nicht verkaufen wird. In einer Mitteilung fassen Vorstand und Aufsichtsrat die Fakten zusammen und meinen, dass für eine Annahme des Pflichtangebots sprechen könnte, dass der Vollzug des Pflichtangebots voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes der Kontron-Aktien führen wird. Zudem könnte Ennoconn Corporation nach Vollzug des Angebots über eine höhere Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der Kontron AG verfügen und bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen leichter als bisher beschließen. Darüber hinaus können individuelle Gründe und steuerliche Erwägungen für eine Annahme des Angebots sprechen.
Die Annahmefrist begann mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29. Juni 2026 und läuft bis 27. Juli 2026. Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt der in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Dazu zählen insbesondere fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie investitionskontrollrechtliche Freigaben in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Österreich und Taiwan. Aktionäre sollten daher berücksichtigen, dass sich die Abwicklung des Angebots zeitlich erheblich verzögern oder das Angebot unter bestimmten Umständen nicht vollzogen werden kann.
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