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BWB stellt sich für die Bekämpfung unfairer Praktiken durch zwei zusätzliche Referate neu auf

18.04.2024, 2560 Zeichen
Wien (OTS/BWB) - Sigrid Tresnak übernimmt die Leitung für das Referat UWG. Georg Seper übernimmt die Leitung für das Referat FBWG. Tresnak und Seper sind seit vielen Jahren federführend in der BWB in diesen Bereichen tätig. Am 03.04.2024 überreichte die Generaldirektorin offiziell die Dekrete zur Bestellung.
"Die BWB setzt mit der Errichtung der neuen Referatsstellen einen klaren Fokus auf zielgerichtete und effiziente Durchsetzung eines fairen und lauteren Wettbewerbs. Georg Seper und Sigrid Tresnak weisen in ihren Bereichen eine langjährige und hervorragende Expertise auf. Diese ist sehr wichtig um diese beiden Felder strategisch im Sinne des Wettbewerbs weiterzuentwickeln und nachhaltig zu etablieren.", erklärt die Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.
Das Referat UWG
Mag. Sigrid Tresnak ist seit 2002 als Case Handler in der BWB tätig. Zuvor war sie in der Sektion Gewerbe im damaligen Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Vollziehung des Betriebsanlagenrechtes zuständig. Neben ihren Tätigkeiten in den juristischen Kernbereichen der BWB oblagen ihr von 2009 bis 2019 federführend die Agenden der Verbraucherbehördenkooperation, die Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften bei grenzüberschreitenden Fällen sowie die Wahrnehmung der Kompetenzen der BWB im Bereich des unlauteren Wettbewerbs.
Sigrid Tresnak wurde im November 2022 zur Fachkoordinatorin für die Angelegenheiten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ernannt. Mit April 2024 hat sie nun die Leitung des Referates UWG übernommen.
Das Referat FWBG
Mag. Georg Seper, LL.M. ist seit 2016 Referent der BWB. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Agrar- und Lebensmittelsektors, einschließlich der unlauteren Handelspraktiken sowie - als Referent in der Rechtsabteilung - in der Betreuung der Kronzeugenregelung. Davor war er ab 2022 in der Zentralleitung des Wirtschaftsministeriums in den Bereichen multilaterale Handelspolitik, Wettbewerbspolitik und -recht sowie als stellvertretender Leiter einer allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Abteilung tätig.
Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz regelt das Verhalten von Unternehmen im geschäftlichen Verkehr untereinander, so diesen leistungsfähigen Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Besonderes Augenmerk wird dabei neben der Nahversorgung und der Versorgungspflicht auf unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette genommen, die aus einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht von Lieferanten und Abnehmern resultieren.

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