18.03.2024,
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Flughafen Wien (OTS) - Beschämenderweise kennen die beiden Grünen
Abgeordneten Tomaselli und Krismer offenbar weder das eigene
Regierungsprogramm noch die Grundzüge des Aktienrechts.
So ist im Regierungsprogramm von Grünen und ÖVP (Seite 20) aus
guten Gründen vereinbart, dass börsennotierte Aktiengesellschaften,
an denen die öffentliche Hand weniger als 50% aber mehr als 25% hält,
nicht vom Rechnungshof geprüft werden dürfen. Die Forderung der
beiden grünen Abgeordneten nach Rechnungshofprüfung der mehrheitlich
privaten Flughafen Wien AG widerspricht also eindeutig dem eigenen
Regierungsprogramm, die beiden verlangen also den Bruch des
grün-türkisen Regierungsprogramms.
Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes liegt bei der
Flughafen Wien AG keine tatsächliche Beherrschung durch die
öffentlichen Aktionäre vor und beträgt die öffentliche Beteiligung
nur 40%, weshalb der Rechnungshof nicht prüfzuständig ist. Daraus die
Behauptung abzuleiten, die Gesellschaft wäre nicht ausreichend
kontrolliert, offenbart eine geradezu groteske Unkenntnis des
Aktienrechts und der tatsächlichen Verhältnisse.
Als börsennotierte Aktiengesellschaft unterliegt die FWAG
umfassenden gesetzlichen Auflagen und regelmäßigen
Informationsverpflichtungen, die zu einem sehr hohen Grad an
Transparenz führen. Die Aktionäre, also auch die
Gebietskörperschaften, haben durch ihre Vertreter im Aufsichtsrat ein
umfassendes Einsichts- und Aufsichtsrecht. Die vom Wirtschaftsprüfer
geprüften Jahresabschlüsse sind im Firmenbuch veröffentlicht und
werden regelmäßig durch die Österreichische Prüfstelle für
Rechnungslegung geprüft. Das Bundesministerium für Klimaschutz hat
als oberste Zivilflugplatzbehörde die fachliche Aufsicht über den
Flughafenbetrieb und genehmigt die Flughafentarife. Das Unternehmen
unterliegt weiteren unzähligen Berichts- und Kontrollpflichten von
österreichischen und EU- Behörden. Angesichts dessen von mangelnder
Kontrolle zu sprechen, ist geradezu ein Hohn.
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