01.12.2023,
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Wien (OTS) - Es kommt nicht unerwartet, aber für viele trotzdem zu
früh: In vier Wochen, am 29. Dezember 2023 endet die Übergangsfrist
bis zu der alle Holzkraftwerke über 20 MW
Gesamtfeuerungswärmeleistung ihre Nachhaltigkeit durch ein Zertifikat
nachweisen müssen. Davon betroffen sind nicht nur die Kraftwerke,
sondern auch die Vorkette, wie beispielsweise Forstdienstleister.
Die Frist ist seit der Veröffentlichung der entsprechenden
Verordnungen im Frühling dieses Jahres bekannt und stellt dennoch
viele Unternehmen vor Herausforderungen, wie Dr. Eva Talic,
Generalsekräterin der IG Holzkraft betont: „Es wird für viele knapp.
Das liegt aber nicht unbedingt an den betroffenen Unternehmen, es
liegt an der viel zu kurzfristigen Umsetzung.“
Österreich hat die Vorgaben der Europäischen Union zur
Nachhaltigkeit von Holzenergie mit viel Zeitverzug erst dieses Jahr
umgesetzt. Eine Zertifizierung war ohne die nationalen Vorgaben aber
vorher nicht möglich. Das bringt die Branche massiv unter Druck, wie
Talic erläutert: „Viele Unternehmen haben einfach keinen
zeitgerechten Termin für ein Audit bekommen, obwohl sie sich darum
bemüht haben. Die Zertifizierungsstellen haben auch nur beschränkte
Kapazitäten. Dazu kommt, dass aktuell mit der Holzforschung Austria
nur eine in Österreich ansässige Zertifizierungsstelle zur Verfügung
steht.“
Mit Hinblick auf die kürzlich in Kraft getretene Überarbeitung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) richtet Talic einen
dringenden Appell an die Politik: „Die nationale Umsetzung der RED
III muss schneller erfolgen. Die Politik muss hier aus den Fehlern
bei der Implementierung der RED II lernen. Wir brauchen zeitnah
Rechtssicherheit durch nationale Vorgaben mit ausreichend langen
Übergangsfristen, damit alle Unternehmen ihre Zertifizierung
zeitgerecht erhalten. Denn an einer Sache gibt es keine Zweifel:
Holzenergie in Österreich ist nachhaltig.“
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