Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Wie werden Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



06.11.2012, 4461 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

Steuerliche Behandlung von Fremdwährungsgewinnen bei Privatanlegern 2012 im Jahr 2012

Bei der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungsgewinne ist zu unterscheiden ob sie iZm einem Wertpapiergeschäft anfallen oder nicht. Der folgende Artikel beschäftigt sich näher mit den unterschiedlichen Arten von Fremdwährungsgewinnen und –verlusten im Jahr 2012. 

  1. 1.     Gewinne aus Fremdwährungswertpapieren


Wird ein auf eine Fremdwährung lautendes Wertpapier gegen Fremdwährung verkauft, liegt ein Veräußerungsgewinn vor, auch wenn in der Währung, auf die das Wertpapier lautet, verkauft wird. Dabei sind sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungserlös in EUR umzurechnen, selbst wenn die Anschaffung und/oder die Veräußerung über ein Fremdwährungskonto erfolgen.

Zählt das veräußerte Wertpapier zum Neubestand (Kauf von Aktien und Fondsanteilen nach dem 31.12.2010 iVm einem Verkauf ab dem 1.4.2012 bzw Kauf und Verkauf aller übrigen Wertpapiere ab dem 1.4.2012) ist der Gewinn bei Depotführung im Inland mit 25 % KESt-Abzug zu besteuern. Ein entsprechender Verlust kann mit anderen Neubestandsgewinnen und bestimmten KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, ausschüttungsgleichen Erträge aus Investment und Immobilienfonds, Zinsen aus Neubestandsanleihen  bzw –zertifikaten) ausgeglichen werden. Der Verlustausgleich erfolgt dabei für das Jahr 2012 in Form einer Jahresrollung durch die inländische Bank bis spätestens 30. April 2013, ab 1.1.2013 ist ein laufender Verlustausgleich vorgesehen. Der Verlustausgleich ist grundsätzlich für sämtliche Depots eines Privatanlegers bei einer Bank vorgesehen, es besehen jedoch bestimmte Ausgleichsbeschränkungen (zB kein Ausgleich mit betrieblichen Depots, Treuhanddepots oder Depots mit mehreren Depotinhabern etc.). Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

Bei Verkauf von Altbestand (Kauf von Aktien und Fondsanteilen vor dem 1.1.2011 und Kauf aller übrigen Wertpapiere vor dem 1.10.2011 iVm einem späterem Verkauf) und Übergangsbestand (Kauf und Verkauf von Aktien und Fondsanteilen zw. 1.1.2011 und 31.3.2012 und Kauf aller übrigen Wertpapieren ab dem 1.10.2011 iVm späteren Verkauf) sind etwaige Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erfassen, wenn es sich um Spekulationsgewinne handelt. Dazu zählen Verkäufe von Altbestand innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist und sämtliche Verkäufe von Übergangsbestand. Spekulationsgewinne aus Altbestand und Aktien und Fondsanteilen, die als Übergangsbestand qualifizieren sind mit dem Tarifsatz zu besteuern, ebenso alle übrigen Übergangsbestandwertpapiere, wenn der Verkauf vor dem 1.4.2012 erfolgte (bei Verkauf ab dem 1.4.2012 kommt für zuletzt genannte Wertpapiere 25% Sondereinkommensteuer zur Anwendung). Spekulationsverluste sind dabei nur mit anderen Spekulationsgewinnen des Jahres 2012 ausgleichsfähig, nicht mit anderen Einkünften. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

2.     Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen bzw –guthaben

Nach der Rechtsprechung des VwGH führt die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in eine andere zum EURO wechselkursstabile Fremdwährung bei Privatanlegern zu einer Realisation von Gewinnen, die, sofern es sich um bis zum 31.3.2012 realisierte Spekulationsgewinne handelt, zum Tarifsatz im Rahmen der Steuererklärung zu besteuern sind. Konvertierungsgewinne ab dem 1.4.2012 sind ebenfalls steuerlich wirksam und unabhängig von der Behaltedauer des zu Grunde liegenden Darlehens bzw der Forderung mit 25% Sondereinkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen.

3.     Auszahlungen von Fremdwährungsguthaben 

Wird von einem Fremdwährungsguthaben Geld behoben, liegt ebenfalls ein sondereinkommensteuerpflichtiger Gewinn vor.

4.     Tausch von Devisen (Banknoten) 

Bei Tausch von Devisen (zB Dollarbanknoten gegen EURO-Banknoten) unterliegt der Tausch den Regelungen des Spekulationsgeschäftes, die für bewegliche Wirtschaftsgüter auch nach dem 1.4.2012 weiter gelten, dh bei Tausch innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn zum Tarifsatz steuerpflichtig, nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerfrei.

Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
Email: nengel@deloitte.at
Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1100: ATX etwas stärker, AT&S vorne, vor Changes im ATX Five, Uhrzeiten für Best of Austro-IR beim 2. Aktientag fixiert




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:FACC, Kapsch TrafficCom, Agrana, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Addiko Bank, Amag, Rosgix, CA Immo, Wienerberger, Lenzing, Mayr-Melnhof, AT&S, Rath AG, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, SW Umwelttechnik, Josef Manner & Comp. AG, Frequentis, EuroTeleSites AG, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, UBM, Verbund.


Random Partner

Warimpex
Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

>> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: AT&S(2)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Frequentis(2), Telekom Austria(2), Strabag(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(3), AT&S(2), Fabasoft(2), Telekom Austria(1)
    Star der Stunde: Agrana 1.08%, Rutsch der Stunde: Rosenbauer -1.52%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(4), Porr(2), Mayr-Melnhof(1)
    BSN MA-Event BMW
    Star der Stunde: Addiko Bank 1.15%, Rutsch der Stunde: Frequentis -2.26%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: FACC(4), Kontron(2), Wienerberger(1), Österreichische Post(1)
    BSN MA-Event Fresenius Medical Care

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #1085: ATX unverändert in den Februar, Deutsche Bank schickt AT&S-Chart nach oben, CD Award für Hansi Hansmann

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

    Books josefchladek.com

    Matteo Girola
    Viewfinders
    2025
    Studiofaganel

    Jacques Fivel
    CHINON DCM-206
    2025
    Le Plac’Art Photo

    Alessandra Calò
    Ctonio
    2024
    Studiofaganel

    Joselito Verschaeve
    As Long as the Sun Lasts
    2025
    Void

    Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
    Banalité
    1930
    Librairie Gallimard

    Drastil fragt: Wie werden Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt?


    06.11.2012, 4461 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    Steuerliche Behandlung von Fremdwährungsgewinnen bei Privatanlegern 2012 im Jahr 2012

    Bei der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungsgewinne ist zu unterscheiden ob sie iZm einem Wertpapiergeschäft anfallen oder nicht. Der folgende Artikel beschäftigt sich näher mit den unterschiedlichen Arten von Fremdwährungsgewinnen und –verlusten im Jahr 2012. 

    1. 1.     Gewinne aus Fremdwährungswertpapieren


    Wird ein auf eine Fremdwährung lautendes Wertpapier gegen Fremdwährung verkauft, liegt ein Veräußerungsgewinn vor, auch wenn in der Währung, auf die das Wertpapier lautet, verkauft wird. Dabei sind sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungserlös in EUR umzurechnen, selbst wenn die Anschaffung und/oder die Veräußerung über ein Fremdwährungskonto erfolgen.

    Zählt das veräußerte Wertpapier zum Neubestand (Kauf von Aktien und Fondsanteilen nach dem 31.12.2010 iVm einem Verkauf ab dem 1.4.2012 bzw Kauf und Verkauf aller übrigen Wertpapiere ab dem 1.4.2012) ist der Gewinn bei Depotführung im Inland mit 25 % KESt-Abzug zu besteuern. Ein entsprechender Verlust kann mit anderen Neubestandsgewinnen und bestimmten KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, ausschüttungsgleichen Erträge aus Investment und Immobilienfonds, Zinsen aus Neubestandsanleihen  bzw –zertifikaten) ausgeglichen werden. Der Verlustausgleich erfolgt dabei für das Jahr 2012 in Form einer Jahresrollung durch die inländische Bank bis spätestens 30. April 2013, ab 1.1.2013 ist ein laufender Verlustausgleich vorgesehen. Der Verlustausgleich ist grundsätzlich für sämtliche Depots eines Privatanlegers bei einer Bank vorgesehen, es besehen jedoch bestimmte Ausgleichsbeschränkungen (zB kein Ausgleich mit betrieblichen Depots, Treuhanddepots oder Depots mit mehreren Depotinhabern etc.). Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

    Bei Verkauf von Altbestand (Kauf von Aktien und Fondsanteilen vor dem 1.1.2011 und Kauf aller übrigen Wertpapiere vor dem 1.10.2011 iVm einem späterem Verkauf) und Übergangsbestand (Kauf und Verkauf von Aktien und Fondsanteilen zw. 1.1.2011 und 31.3.2012 und Kauf aller übrigen Wertpapieren ab dem 1.10.2011 iVm späteren Verkauf) sind etwaige Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erfassen, wenn es sich um Spekulationsgewinne handelt. Dazu zählen Verkäufe von Altbestand innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist und sämtliche Verkäufe von Übergangsbestand. Spekulationsgewinne aus Altbestand und Aktien und Fondsanteilen, die als Übergangsbestand qualifizieren sind mit dem Tarifsatz zu besteuern, ebenso alle übrigen Übergangsbestandwertpapiere, wenn der Verkauf vor dem 1.4.2012 erfolgte (bei Verkauf ab dem 1.4.2012 kommt für zuletzt genannte Wertpapiere 25% Sondereinkommensteuer zur Anwendung). Spekulationsverluste sind dabei nur mit anderen Spekulationsgewinnen des Jahres 2012 ausgleichsfähig, nicht mit anderen Einkünften. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

    2.     Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen bzw –guthaben

    Nach der Rechtsprechung des VwGH führt die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in eine andere zum EURO wechselkursstabile Fremdwährung bei Privatanlegern zu einer Realisation von Gewinnen, die, sofern es sich um bis zum 31.3.2012 realisierte Spekulationsgewinne handelt, zum Tarifsatz im Rahmen der Steuererklärung zu besteuern sind. Konvertierungsgewinne ab dem 1.4.2012 sind ebenfalls steuerlich wirksam und unabhängig von der Behaltedauer des zu Grunde liegenden Darlehens bzw der Forderung mit 25% Sondereinkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen.

    3.     Auszahlungen von Fremdwährungsguthaben 

    Wird von einem Fremdwährungsguthaben Geld behoben, liegt ebenfalls ein sondereinkommensteuerpflichtiger Gewinn vor.

    4.     Tausch von Devisen (Banknoten) 

    Bei Tausch von Devisen (zB Dollarbanknoten gegen EURO-Banknoten) unterliegt der Tausch den Regelungen des Spekulationsgeschäftes, die für bewegliche Wirtschaftsgüter auch nach dem 1.4.2012 weiter gelten, dh bei Tausch innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn zum Tarifsatz steuerpflichtig, nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerfrei.

    Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
    Email: nengel@deloitte.at
    Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1100: ATX etwas stärker, AT&S vorne, vor Changes im ATX Five, Uhrzeiten für Best of Austro-IR beim 2. Aktientag fixiert




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:FACC, Kapsch TrafficCom, Agrana, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Addiko Bank, Amag, Rosgix, CA Immo, Wienerberger, Lenzing, Mayr-Melnhof, AT&S, Rath AG, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, SW Umwelttechnik, Josef Manner & Comp. AG, Frequentis, EuroTeleSites AG, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, UBM, Verbund.


    Random Partner

    Warimpex
    Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

    >> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: AT&S(2)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Frequentis(2), Telekom Austria(2), Strabag(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(3), AT&S(2), Fabasoft(2), Telekom Austria(1)
      Star der Stunde: Agrana 1.08%, Rutsch der Stunde: Rosenbauer -1.52%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(4), Porr(2), Mayr-Melnhof(1)
      BSN MA-Event BMW
      Star der Stunde: Addiko Bank 1.15%, Rutsch der Stunde: Frequentis -2.26%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: FACC(4), Kontron(2), Wienerberger(1), Österreichische Post(1)
      BSN MA-Event Fresenius Medical Care

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #1085: ATX unverändert in den Februar, Deutsche Bank schickt AT&S-Chart nach oben, CD Award für Hansi Hansmann

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

      Books josefchladek.com

      Yasuhiro Ishimoto
      Someday Somewhere (Aru hi aru tokoro, 石元泰博 ある日ある所)
      1958
      Geibi Shuppan

      Alessandra Calò
      Ctonio
      2024
      Studiofaganel

      Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
      Banalité
      1930
      Librairie Gallimard

      Tehching Hsieh
      One Year Performance 1978–1979
      2025
      Void

      Jeff Mermelstein
      What if Jeff were a Butterfly?
      2025
      Void