Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.







Magazine aktuell


#gabb aktuell



08.02.2013, 4426 Zeichen

Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet Alexander Lang von Deloitte.

"Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein unterzeichnet

Am 29.1.2013 wurde ein Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein – ähnlich jenem, welches bereits zu Jahresbeginn mit der Schweiz in Kraft getreten ist – unterfertigt. Das Abkommen mit Liechtenstein ist jedoch deutlich weitreichender, zumal auch Stiftungen und stiftungsähnliche Anstalten davon betroffen sind. Grundsätzlich zielt das Abkommen auf die Nachversteuerung von ab 1.1.2004 erzielten Einkünften ab.

Anwendungsbereich des Abkommens

Vom Abkommen sind jene natürlichen Personen betroffen, die am 31.12.2011 in Österreich ansässig waren und damals sowie bei Inkrafttreten des Abkommens über Vermögenswerte auf Liechtensteinischen Konten oder Depots verfügten. Erfasst sind auch jene Personen, die an einer in Liechtenstein verwalteten Vermögensstruktur, also an einer Stiftung und stiftungsähnlichen Anstalt, „nutzungsberechtigt“ sind.

Während im Falle von Direktveranlagungen bei Liechtensteinischen Banken nur das auf Liechtensteinischen Depots verwaltete Vermögen erfasst ist, betrifft das Abkommen bei Stiftungen das weltweite Stiftungsvermögen; ausgenommen sind jedoch Vermögenswerte, die bereits vom Abkommen mit der Schweiz erfasst waren oder auf österreichischen Depots mit KESt-Abzug verbucht sind.

Wahlmöglichkeiten für die Nachversteuerung in der Vergangenheit

Bei der Nachversteuerung hat die betroffene Person das Wahlrecht zwischen

-        einer pauschalen anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung oder

-        einer freiwilligen Meldung der vermögens- und personenbezogenen Daten an die österreichische Finanzverwaltung.

Bei der anonymen Einmalzahlung wird nach Formel 15-30 % (in Ausnahmefällen bis zu 38 %) des Kapitalbestands zum 31.12.2011 oder zum 31.12.2013 (der höhere Wert gilt als das für die Nachversteuerung „relevante Kapital“) als pauschale Quellensteuer einbehalten. Damit gelten österreichische Steueransprüche insoweit als abgegolten. Gleichzeitig gilt für diese Abgabenansprüche eine finanzstrafrechtliche Amnestie.

Alternativ besteht für den österreichischen Konto-/Depotinhaber bzw Nutzungsberechtigten die Möglichkeit einer Ermächtigung der liechtensteinischen Zahlstelle, die vermögens- und personenbezogenen Daten an die österreichische Finanzverwaltung zu melden. Die freiwillige Meldung gilt für bisher nicht versteuerte Einkünfte als strafbefreiende Selbstanzeige. In der Folge sind die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte zu ermitteln und nachzuversteuern.

Besteuerung von Einkünften in der Zukunft

Für die Zukunft ist von den betroffenen Personen die Wahl zu treffen, ob die liechtensteinische Zahlstelle für Kapitaleinkünfte grundsätzlich eine Quellensteuer iHv 25 % abführt, oder die Einkünfte dem österreichischen Fiskus meldet (in diesem Fall sind die Einkünfte in die österreichische Steuererklärung aufzunehmen).

Sondervorschriften für Stiftungen und liechtensteinische Anstalten

Das Abkommen ist auch auf in Liechtenstein verwaltete Vermögensstrukturen anzuwenden, wenn zumindest eine in Österreich ansässige Person zu den jeweiligen Stichtagen nutzungsberechtigt war. Für Zwecke der Nachversteuerung gilt eine unwiderlegbare Transparenzvermutung, sodass jedenfalls die Wahl zwischen Einmalzahlung und freiwilliger Meldung zu erfolgen hat.

Für die Besteuerung in der Zukunft ist zwischen transparenten und instransparenten Strukturen zu unterscheiden (für die Qualifizierung ist im Abkommen ein eigener Kriterienkatalog festgelegt). Für transparente Stiftungen ist die Wahl zwischen einem Steuerabzug iHv 25 % auf Kapitaleinkünfte oder einer Meldung der Einkünfte mit anschließender zwingender Veranlagung der Einkünfte zu wählen. Intransparente Stiftungen unterliegen einem Stiftungseingangs- und Zuwendungsbesteuerungsregime, welches dem österreichischen Recht nachgebildet wurde. So wird eine Stiftungseingangssteuer iHv 5 % (unter bestimmten Umständen bis zu 10 %) auf Vermögensdotierungen eingehoben; Zuwendungen an Begünstigte unterliegen einer Quellensteuer iHv 25 %.

Geplantes Inkrafttreten

Das Abkommen soll voraussichtlich am 1.1.2014 in Kraft treten. Der Ratifizierungsprozess in beiden Ländern ist jedoch noch abzuwarten.

MMag. Alexander Lang

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

alang@deloitte.at"

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Zertifikate Party Österreich: Ab jetzt mitentscheiden, welcher dieser 14 Emittenten den Publikums-Preis 2026 gewinnt (+Spoiler ZFA-Award)




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:CA Immo, Semperit, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Rosenbauer, FACC, Frequentis, Heid AG, Kapsch TrafficCom, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Amag, EVN, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria, Porr, Strabag, Verbund, VIG, Bayer, BASF, Fresenius Medical Care, Symrise, SAP, Deutsche Telekom, Siemens Energy.


Random Partner

REPLOID Group AG
Die 2020 gegründete REPLOID Group AG stellt hochwertige Proteine und Fette sowie biologischen Dünger aus der Aufzucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege her. In den für ihre Kunden errichteten Mastanlagen – den REPLOID ReFarmUnits – erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette. Nach erfolgter Mast übernimmt REPLOID die Larven zur zentralen Vermarktung.

>> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event Porr
    BSN MA-Event Strabag
    BSN MA-Event Verbund
    BSN MA-Event VIG
    BSN MA-Event Bayer
    BSN MA-Event Polytec Group
    BSN MA-Event Infineon
    BSN MA-Event Porr
    BSN MA-Event Strabag

    Featured Partner Video

    Börsepeople im Podcast S23/24: Melanie Steiner

    Melanie Steiner ist Verkaufsleiterin Wohnbau bei der Strabag Real Estate und der Mischek Bauträger GmbH. Wir sprechen über eine lange Karriere in der Branche, über die wilden 90er als Maklerin, übe...

    Books josefchladek.com

    Livio Piatti
    zooreal
    2003
    Kontrast Verlag

    Gerhard Puhlmann
    Die Stalinallee
    1953
    Verlag der Nation

    Ludwig Kozma
    Das Neue Haus
    1941
    Verlag Dr. H. Girsberger & Cie

    Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
    Banalité
    1930
    Librairie Gallimard

    Tehching Hsieh
    One Year Performance 1978–1979
    2025
    Void

    Drastil fragt: Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein unterzeichnet - was bedeutet das?


    08.02.2013, 4426 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet Alexander Lang von Deloitte.

    "Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein unterzeichnet

    Am 29.1.2013 wurde ein Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein – ähnlich jenem, welches bereits zu Jahresbeginn mit der Schweiz in Kraft getreten ist – unterfertigt. Das Abkommen mit Liechtenstein ist jedoch deutlich weitreichender, zumal auch Stiftungen und stiftungsähnliche Anstalten davon betroffen sind. Grundsätzlich zielt das Abkommen auf die Nachversteuerung von ab 1.1.2004 erzielten Einkünften ab.

    Anwendungsbereich des Abkommens

    Vom Abkommen sind jene natürlichen Personen betroffen, die am 31.12.2011 in Österreich ansässig waren und damals sowie bei Inkrafttreten des Abkommens über Vermögenswerte auf Liechtensteinischen Konten oder Depots verfügten. Erfasst sind auch jene Personen, die an einer in Liechtenstein verwalteten Vermögensstruktur, also an einer Stiftung und stiftungsähnlichen Anstalt, „nutzungsberechtigt“ sind.

    Während im Falle von Direktveranlagungen bei Liechtensteinischen Banken nur das auf Liechtensteinischen Depots verwaltete Vermögen erfasst ist, betrifft das Abkommen bei Stiftungen das weltweite Stiftungsvermögen; ausgenommen sind jedoch Vermögenswerte, die bereits vom Abkommen mit der Schweiz erfasst waren oder auf österreichischen Depots mit KESt-Abzug verbucht sind.

    Wahlmöglichkeiten für die Nachversteuerung in der Vergangenheit

    Bei der Nachversteuerung hat die betroffene Person das Wahlrecht zwischen

    -        einer pauschalen anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung oder

    -        einer freiwilligen Meldung der vermögens- und personenbezogenen Daten an die österreichische Finanzverwaltung.

    Bei der anonymen Einmalzahlung wird nach Formel 15-30 % (in Ausnahmefällen bis zu 38 %) des Kapitalbestands zum 31.12.2011 oder zum 31.12.2013 (der höhere Wert gilt als das für die Nachversteuerung „relevante Kapital“) als pauschale Quellensteuer einbehalten. Damit gelten österreichische Steueransprüche insoweit als abgegolten. Gleichzeitig gilt für diese Abgabenansprüche eine finanzstrafrechtliche Amnestie.

    Alternativ besteht für den österreichischen Konto-/Depotinhaber bzw Nutzungsberechtigten die Möglichkeit einer Ermächtigung der liechtensteinischen Zahlstelle, die vermögens- und personenbezogenen Daten an die österreichische Finanzverwaltung zu melden. Die freiwillige Meldung gilt für bisher nicht versteuerte Einkünfte als strafbefreiende Selbstanzeige. In der Folge sind die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte zu ermitteln und nachzuversteuern.

    Besteuerung von Einkünften in der Zukunft

    Für die Zukunft ist von den betroffenen Personen die Wahl zu treffen, ob die liechtensteinische Zahlstelle für Kapitaleinkünfte grundsätzlich eine Quellensteuer iHv 25 % abführt, oder die Einkünfte dem österreichischen Fiskus meldet (in diesem Fall sind die Einkünfte in die österreichische Steuererklärung aufzunehmen).

    Sondervorschriften für Stiftungen und liechtensteinische Anstalten

    Das Abkommen ist auch auf in Liechtenstein verwaltete Vermögensstrukturen anzuwenden, wenn zumindest eine in Österreich ansässige Person zu den jeweiligen Stichtagen nutzungsberechtigt war. Für Zwecke der Nachversteuerung gilt eine unwiderlegbare Transparenzvermutung, sodass jedenfalls die Wahl zwischen Einmalzahlung und freiwilliger Meldung zu erfolgen hat.

    Für die Besteuerung in der Zukunft ist zwischen transparenten und instransparenten Strukturen zu unterscheiden (für die Qualifizierung ist im Abkommen ein eigener Kriterienkatalog festgelegt). Für transparente Stiftungen ist die Wahl zwischen einem Steuerabzug iHv 25 % auf Kapitaleinkünfte oder einer Meldung der Einkünfte mit anschließender zwingender Veranlagung der Einkünfte zu wählen. Intransparente Stiftungen unterliegen einem Stiftungseingangs- und Zuwendungsbesteuerungsregime, welches dem österreichischen Recht nachgebildet wurde. So wird eine Stiftungseingangssteuer iHv 5 % (unter bestimmten Umständen bis zu 10 %) auf Vermögensdotierungen eingehoben; Zuwendungen an Begünstigte unterliegen einer Quellensteuer iHv 25 %.

    Geplantes Inkrafttreten

    Das Abkommen soll voraussichtlich am 1.1.2014 in Kraft treten. Der Ratifizierungsprozess in beiden Ländern ist jedoch noch abzuwarten.

    MMag. Alexander Lang

    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

    alang@deloitte.at"

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Zertifikate Party Österreich: Ab jetzt mitentscheiden, welcher dieser 14 Emittenten den Publikums-Preis 2026 gewinnt (+Spoiler ZFA-Award)




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:CA Immo, Semperit, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Rosenbauer, FACC, Frequentis, Heid AG, Kapsch TrafficCom, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Amag, EVN, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria, Porr, Strabag, Verbund, VIG, Bayer, BASF, Fresenius Medical Care, Symrise, SAP, Deutsche Telekom, Siemens Energy.


    Random Partner

    REPLOID Group AG
    Die 2020 gegründete REPLOID Group AG stellt hochwertige Proteine und Fette sowie biologischen Dünger aus der Aufzucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege her. In den für ihre Kunden errichteten Mastanlagen – den REPLOID ReFarmUnits – erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette. Nach erfolgter Mast übernimmt REPLOID die Larven zur zentralen Vermarktung.

    >> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event Porr
      BSN MA-Event Strabag
      BSN MA-Event Verbund
      BSN MA-Event VIG
      BSN MA-Event Bayer
      BSN MA-Event Polytec Group
      BSN MA-Event Infineon
      BSN MA-Event Porr
      BSN MA-Event Strabag

      Featured Partner Video

      Börsepeople im Podcast S23/24: Melanie Steiner

      Melanie Steiner ist Verkaufsleiterin Wohnbau bei der Strabag Real Estate und der Mischek Bauträger GmbH. Wir sprechen über eine lange Karriere in der Branche, über die wilden 90er als Maklerin, übe...

      Books josefchladek.com

      Stephen Shore
      Uncommon Places
      1982
      Aperture

      Michael Rathmayr
      Remedy
      2025
      Nearest Truth

      Jack Davison
      13–15 November. Portraits: London
      2026
      Helions

      Mikio Tobara
      Document Miseinen (遠原 美喜男
      1980
      Seven Sha

      Daido Moriyama
      Ligh and Shadow (English Version
      2019
      Getsuyosha, bookshop M