27.12.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Deloitte (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm zahlreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung angekündigt. Aber bereits in der letzten Legislaturperiode wurden unternehmerfreundliche steuerliche Neuerungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. „Zum Jahresbeginn 2018 können Unternehmen neue Steuervorteile geltend machen. Gerade innovative und investitionsfreudige Betriebe profitieren spürbar“, erklärt Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich.
Erhöhung der Forschungsprämie
Der Evaluierungsbericht über die Forschungsprämie hat die positiven Wirkungen dieser Fördermaßnahme bestätigt. Daher wird diese Prämie ab 1.1.2018 von 12% auf 14% angehoben. „Die Forschungsprämie bringt nachweislich einen wirtschaftlichen Vorteil für Österreich. Ihre Erhöhung ist ein wichtiges Signal für den Innovationsstandort“, freut sich Herbert Kovar.
Halbierung der Flugabgabe
Jeder Flugzeughalter muss für in Österreich abfliegende Passagiere eine Flugabgabe entrichten. Ausnahmen gibt es nur bei einer Befreiung von der Abgabenpflicht, wie zum Beispiel für Passagiere unter zwei Jahren ohne eigenen Sitz, die Crew sowie bestimmte Zwischenlandungen. „Flugzeugbesitzer und Airlines können sich über eine steuerliche Erleichterung freuen. Mit Jahresbeginn wird die Höhe der Flugabgabe halbiert“, so Kovar. Die Flugabgabe beträgt dann pro Passagier für die Kurzstrecke EUR 3,50, die Mittelstrecke EUR 7,50 und die Langstrecke EUR 17,50.
Inanspruchnahme der steuerfreien Risikokapitalprämie
Für Investments in innovative Start-ups kann eine steuerfreie Risikokapitalprämie in Anspruch genommen werden. Investoren bekommen bis zu 20 % des förderfähigen Kapitals als Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei maximal EUR 50.000,- pro Jahr. „Laut Information der aws ist der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft. Für Betriebe können sich hier interessante Möglichkeiten für die Kooperation mit innovativen jungen Unternehmen bieten. Das bringt nicht nur neue Impulse für das Geschäft, sondern auch steuerliche Vorteile“, betont Steuerberater Herbert Kovar.
Fortführung der Investitionszuwachsprämie gefordert
Der Fördertopf für KMU war nach Auskunft der aws 2017 innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht. Aktuell sind außerdem noch nicht alle Anträge bearbeitet. Daher ist nicht absehbar, ob tatsächlich alle Anträge genehmigt werden können. „Insbesondere für die vielen KMU, die noch nicht zum Zug gekommen sind, sollte die neue Bundesregierung die notwendigen Mittel wieder zur Verfügung zu stellen. Im Falle der tatsächlichen Fortführung wird eine rasche Einreichung des Antrags gefordert sein. Unternehmen müssen deshalb aktuelle Entwicklungen aufmerksam beobachten“, empfiehlt Herbert Kovar abschließend.
9180
der_jahreswechsel_halt_fur_unternehmen_einige_positive_steuerliche_neuerungen_bereit
Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, Österreichische Post, RBI, EuroTeleSites AG, Semperit, Austriacard Holdings AG, Amag, VIG, Uniqa, Bajaj Mobility AG, Bawag, Frequentis, CA Immo, Erste Group, SBO, AT&S, SW Umwelttechnik, BKS Bank Stamm, Athos Immobilien, BTV AG, Oberbank AG Stamm, CPI Europe AG, Telekom Austria, RHI Magnesita.
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Die IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH ist einer der führenden Anbieter für Online-Unternehmenskommunikation von ausländischen börsennotierten Unternehmen im deutschen Sprachraum. Mit ihren Kunden, vor allem in Nordamerika und Australien, zählt das Unternehmen zu den TOP-Anbietern im Bereich der Kapitalmarktkommunikation.
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27.12.2017, 3211 Zeichen
27.12.2017
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Die neue Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm zahlreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung angekündigt. Aber bereits in der letzten Legislaturperiode wurden unternehmerfreundliche steuerliche Neuerungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. „Zum Jahresbeginn 2018 können Unternehmen neue Steuervorteile geltend machen. Gerade innovative und investitionsfreudige Betriebe profitieren spürbar“, erklärt Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich.
Erhöhung der Forschungsprämie
Der Evaluierungsbericht über die Forschungsprämie hat die positiven Wirkungen dieser Fördermaßnahme bestätigt. Daher wird diese Prämie ab 1.1.2018 von 12% auf 14% angehoben. „Die Forschungsprämie bringt nachweislich einen wirtschaftlichen Vorteil für Österreich. Ihre Erhöhung ist ein wichtiges Signal für den Innovationsstandort“, freut sich Herbert Kovar.
Halbierung der Flugabgabe
Jeder Flugzeughalter muss für in Österreich abfliegende Passagiere eine Flugabgabe entrichten. Ausnahmen gibt es nur bei einer Befreiung von der Abgabenpflicht, wie zum Beispiel für Passagiere unter zwei Jahren ohne eigenen Sitz, die Crew sowie bestimmte Zwischenlandungen. „Flugzeugbesitzer und Airlines können sich über eine steuerliche Erleichterung freuen. Mit Jahresbeginn wird die Höhe der Flugabgabe halbiert“, so Kovar. Die Flugabgabe beträgt dann pro Passagier für die Kurzstrecke EUR 3,50, die Mittelstrecke EUR 7,50 und die Langstrecke EUR 17,50.
Inanspruchnahme der steuerfreien Risikokapitalprämie
Für Investments in innovative Start-ups kann eine steuerfreie Risikokapitalprämie in Anspruch genommen werden. Investoren bekommen bis zu 20 % des förderfähigen Kapitals als Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei maximal EUR 50.000,- pro Jahr. „Laut Information der aws ist der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft. Für Betriebe können sich hier interessante Möglichkeiten für die Kooperation mit innovativen jungen Unternehmen bieten. Das bringt nicht nur neue Impulse für das Geschäft, sondern auch steuerliche Vorteile“, betont Steuerberater Herbert Kovar.
Fortführung der Investitionszuwachsprämie gefordert
Der Fördertopf für KMU war nach Auskunft der aws 2017 innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht. Aktuell sind außerdem noch nicht alle Anträge bearbeitet. Daher ist nicht absehbar, ob tatsächlich alle Anträge genehmigt werden können. „Insbesondere für die vielen KMU, die noch nicht zum Zug gekommen sind, sollte die neue Bundesregierung die notwendigen Mittel wieder zur Verfügung zu stellen. Im Falle der tatsächlichen Fortführung wird eine rasche Einreichung des Antrags gefordert sein. Unternehmen müssen deshalb aktuelle Entwicklungen aufmerksam beobachten“, empfiehlt Herbert Kovar abschließend.
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