05.02.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Buwog (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die Buwog AG hat die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Vonovia SE für den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Buwog AG zur Kenntnis genommen. Die Aktionäre und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Buwog AG haben ab heute die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen.
Am 18. Dezember 2017 haben beide Parteien eine Grundsatzvereinbarung über einen Zusammenschluss (Business Combination Agreement) unterzeichnet. Die Bedingungen dieser Grundsatzvereinbarung sind in der heute veröffentlichten Angebotsunterlage reflektiert.
Entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten werden Vorstand und Aufsichtsrat der Buwog AG das Angebot sorgfältig prüfen und voraussichtlich am 13. Februar 2018 eine ausführliche begründete Stellungnahme veröffentlichen. Vorbehaltlich der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung der Angebotsunterlage stehen Vorstand und Aufsichtsrat der Buwog AG dem Angebot auf Grundlage der zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen weiterhin positiv gegenüber.
Die Annahmefrist beginnt am 5. Februar 2018 und endet am 12. März 2018. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass die gesetzliche Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine Aktie aller am Ende der Annahmefrist ausgegebenen Buwog-Aktien erreicht wird. Vorbehaltlich des Eintritts oder Verzichts auf den Eintritt der Angebotsbedingungen (wobei auf die Mindestannahmeschwelle nicht verzichtet werden kann) wird das Settlement für die erste Angebotsfrist der Transaktion für Ende März 2018 erwartet.
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buwog_am_13_februar_gibt_es_eine_ausfuhrliche_stellungnahme_zum_vonovia-angebot
Aktien auf dem Radar:Österreichische Post, FACC, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, S Immo, Addiko Bank, Andritz, Rosenbauer, SBO, OMV, ams-Osram, AT&S, Gurktaler AG VZ, Polytec Group, Wiener Privatbank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger, Beiersdorf, Brenntag, Siemens.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)196207
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VBV
Die VBV-Gruppe ist führend bei betrieblichen Vorsorgelösungen in Österreich. Sowohl im Bereich der Firmenpensionen als auch bei der Abfertigung NEU ist die VBV Marktführer. Neben der VBV-Pensionskasse und der VBV-Vorsorgekasse gehören auch Dienstleistungsunternehmen wie die VBV-Pensionsservice-Center, die VBV-Consult, die VBV-Asset Service und die Betriebliche Altersvorsorge-SoftWare Engineering zur VBV-Gruppe.
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05.02.2018, 3087 Zeichen
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Die Buwog AG hat die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Vonovia SE für den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Buwog AG zur Kenntnis genommen. Die Aktionäre und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Buwog AG haben ab heute die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen.
Am 18. Dezember 2017 haben beide Parteien eine Grundsatzvereinbarung über einen Zusammenschluss (Business Combination Agreement) unterzeichnet. Die Bedingungen dieser Grundsatzvereinbarung sind in der heute veröffentlichten Angebotsunterlage reflektiert.
Entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten werden Vorstand und Aufsichtsrat der Buwog AG das Angebot sorgfältig prüfen und voraussichtlich am 13. Februar 2018 eine ausführliche begründete Stellungnahme veröffentlichen. Vorbehaltlich der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung der Angebotsunterlage stehen Vorstand und Aufsichtsrat der Buwog AG dem Angebot auf Grundlage der zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen weiterhin positiv gegenüber.
Die Annahmefrist beginnt am 5. Februar 2018 und endet am 12. März 2018. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass die gesetzliche Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine Aktie aller am Ende der Annahmefrist ausgegebenen Buwog-Aktien erreicht wird. Vorbehaltlich des Eintritts oder Verzichts auf den Eintritt der Angebotsbedingungen (wobei auf die Mindestannahmeschwelle nicht verzichtet werden kann) wird das Settlement für die erste Angebotsfrist der Transaktion für Ende März 2018 erwartet.
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