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#gabb aktuell



10.08.2020, 5205 Zeichen

Hilfe für Wirecard-Anleger. Wir von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) haben den Zahlungsdienstleister Wirecard insbesondere aufgrund der hohen Intransparenz und Mängeln in der Corporate Governance seit etlichen Jahren kritisiert. Mit der Adhoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020, dass es für angeblich auf Treuhandkonten liegende 1,9 Milliarden Euro keine Nachweise gebe, wurden aber selbst unsere schlimmsten Befürchtungen übertroffen.

Jetzt wird die DSW, die in der Causa Wirecard von der Europäischen Anlegervereinigung Better Finance unterstützt wird, alles tun, um den betroffenen Anlegern zu helfen. Eine Klage ist für Anleger augenscheinlich das Mittel der Wahl, aber wir arbeiten auch an alternativen Lösungen. Geschädigt sind übrigens nicht ausschließlich Aktionäre, sondern auch Besitzer von Wirecard-Anleihen oder von auf Wirecard-Aktien beruhenden Derivaten.

Betroffene Anleger können sich hier für den eigens geschaffenen Informationsdienst anmelden, mit dem die DSW über die weiteren Schritte informiert.

Nachdem von verschiedenen Adressen empfohlen wird, bereits jetzt in der Causa Wirecard Klagen einzureichen bzw. sich Klagen anzuschließen, möchten wir Sie kurz über die Wertung und Sichtweise der DSW hierzu informieren.

Bereits vorab und ausdrücklich möchten wir unterstreichen, dass wir diverse und vor allen Dingen valide Gründe sehen, von der Einleitung von Klagen - zumindest derzeit - noch abzusehen.

1. Kein Windhundrennen
Zunächst möchten wir mit dem vielfach bestehenden Vorurteil aufräumen, dass es eine Art Windhundrennen gibt. Es ist nicht so, dass bevorzugt die Kläger vorab oder überhaupt Schadenersatz erhalten, die in einer frühen Phase und damit jetzt Klage einreichen. Wichtig ist zu betonen, dass Sie Ihre potentiellen Ansprüche auch zu einem späteren Zeitpunkt ohne Einbußen und damit ohne (teilweisen) Verlust geltend machen können.

2. Eine Klage ist nicht alternativlos
Wenn Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Klageeinreichung konzentrieren, verbessern Sie nicht Ihre Situation. Vielmehr schränken Sie damit weitere, alternative Möglichkeiten ein. Bereits der Umstand, dass nahezu täglich neue Nachrichten und auch neue Facetten des komplexen Sachverhaltes zu Tage treten, offenbart, dass heute noch kein vollständiger Überblick über das besteht, was tatsächlich passiert ist. Ob eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens oder einer Sammelklage oder auch über alternative Lösungen sinnvoll ist, werden wir Ihnen selbstverständlich rechtzeitig anzeigen und sehr ausführlich erläutern.

3. Wer kann die Ansprüche in Milliardenhöhe überhaupt bezahlen?
Besonders schwer wiegt jedoch für uns noch ein anderer Aspekt, der leider in der öffentlichen Diskussion bisher deutlich zu wenig Niederschlag gefunden hat. So ist es nicht nur von entscheidender Bedeutung, dass Ansprüche vorliegen und auch materiell begründet werden können. Relevant ist - und das ist in der Gesamtschau für alle betroffenen Anleger wahrscheinlich am wichtigsten -, dass selbst bei einer Bejahung von Ansprüchen auf der Gegenseite potente und damit solvente Anspruchsgegner stehen, die diese Ansprüche auch befriedigen können. So hilft die beste Klage nicht, wenn am langen Ende niemand zur Verfügung steht, der die Ansprüche auch befriedigen kann.

4. EY als solventer Anspruchsgegner (Ring Fencing)?
Gerade in Bezug auf die im Fokus stehende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY ist dies für uns heute sehr fraglich. Nach dem Zusammenbruch von ENRON und dem damit verbundenen Ende der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen wurden haftungsrechtlich auf Seiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Vorkehrungen getroffen, dass Probleme in einzelnen Landesgesellschaften nicht ein gesamtes Netzwerk oder eine gesamte Gruppe in die Knie zwingen können. Wichtig: Heute wissen wir noch nicht, ob ein sog. Ring Fencing auch bei EY besteht, die ihre deutsche Landesgesellschaft in Form einer GmbH organisiert hat. Davon ist jedoch leider auszugehen. Bereits diese Frage bzw. dieser Aspekt zeigt, dass zunächst zu klären ist, ob EY überhaupt die potentiellen Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe wird bedienen können oder aber ob allein auf deutscher und damit allein auf Landesebene gehaftet wird, für die es sicherlich eine D&O-Versicherung gibt, deren Deckung aber 1. betragsmäßig und 2. auf qualifizierte Verschuldensgrade beschränkt sein wird.

5. Wir halten Sie über alle Optionen laufend und rechtzeitig informiert
Gerade auch die Frage der Wirtschaftlichkeit und der wirtschaftlichen Potenz der potentiellen Anspruchsgegner erlaubt es uns heute nicht, Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt die Einreichung einer Klage zu empfehlen.

Wir werden Sie weiterhin mit unserem Informationsdienst über die relevanten und aktuellen Entwicklungen und auch sämtliche Klagemöglichkeiten informiert halten.

Es werden Ihnen später verschiedene Optionen eröffnet sein, Ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Eine jetzige und damit frühe Festlegung durch die Einreichung einer Klage müssen und sollten Sie aber heute nicht treffen.
Wirecard ( Akt. Indikation:  1,70 /1,71, -5,22%)

(Der Input von Marc Tüngler für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 10.08.)



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    1. Kein Windhundrennen
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    3. Wer kann die Ansprüche in Milliardenhöhe überhaupt bezahlen?
    Besonders schwer wiegt jedoch für uns noch ein anderer Aspekt, der leider in der öffentlichen Diskussion bisher deutlich zu wenig Niederschlag gefunden hat. So ist es nicht nur von entscheidender Bedeutung, dass Ansprüche vorliegen und auch materiell begründet werden können. Relevant ist - und das ist in der Gesamtschau für alle betroffenen Anleger wahrscheinlich am wichtigsten -, dass selbst bei einer Bejahung von Ansprüchen auf der Gegenseite potente und damit solvente Anspruchsgegner stehen, die diese Ansprüche auch befriedigen können. So hilft die beste Klage nicht, wenn am langen Ende niemand zur Verfügung steht, der die Ansprüche auch befriedigen kann.

    4. EY als solventer Anspruchsgegner (Ring Fencing)?
    Gerade in Bezug auf die im Fokus stehende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY ist dies für uns heute sehr fraglich. Nach dem Zusammenbruch von ENRON und dem damit verbundenen Ende der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen wurden haftungsrechtlich auf Seiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Vorkehrungen getroffen, dass Probleme in einzelnen Landesgesellschaften nicht ein gesamtes Netzwerk oder eine gesamte Gruppe in die Knie zwingen können. Wichtig: Heute wissen wir noch nicht, ob ein sog. Ring Fencing auch bei EY besteht, die ihre deutsche Landesgesellschaft in Form einer GmbH organisiert hat. Davon ist jedoch leider auszugehen. Bereits diese Frage bzw. dieser Aspekt zeigt, dass zunächst zu klären ist, ob EY überhaupt die potentiellen Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe wird bedienen können oder aber ob allein auf deutscher und damit allein auf Landesebene gehaftet wird, für die es sicherlich eine D&O-Versicherung gibt, deren Deckung aber 1. betragsmäßig und 2. auf qualifizierte Verschuldensgrade beschränkt sein wird.

    5. Wir halten Sie über alle Optionen laufend und rechtzeitig informiert
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