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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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04.09.2020, 10056 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.31.08.2020Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft1015 Wien, Walfischgasse 14FN 83203 h / ISIN AT0000767306Einladung zur 31. ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 2. Oktober 2020, um 9:30Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden OrdentlichenHauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltendenHygienevorschriften abgehalten.TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2019 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNGFolgende Unterlagen liegen ab 11. September 2020 zur Einsicht der Aktionäre inden Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,Abteilung Investor Relations, auf:Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrates\njeweils für das Geschäftsjahr 2019;Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des Aufsichtsrats\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7\nAuf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschriftdieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Textdieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einerVollmacht sind ab 11. September 2020 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/Haupt­versammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlungaufliegen.HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTGAktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seitmindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, könnenschrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieserHauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen inSchriftform spätestens am 11. September 2020 der Gesellschaft ausschließlich ander Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samtBegründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlageeiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass dieantragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor AntragstellungInhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaftnicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen andie Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigungverwiesen.Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samtBegründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung undeiner allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf derInternet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangenin Textform spätestens am 23. September 2020 der Gesellschaft entwederpostalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, perTelefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei dasVerlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an dieStelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)AktG. Für den Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung diesesAktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG,die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tagesein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wirdauf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrungder Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an dieGesellschaft übermittelt werden.Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilungeines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desStimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlunggeltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.September 2020 (Nachweisstichtag).Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem StichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Depotverwahrte InhaberaktienFür den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29.September 2020 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehenmuss.per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015Wienper Telefax: +43 1 513 44 27-2187per E-Mail: RathHV2020@nhp.atper SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Textangeben)Depotbestätigung gemäß § 10a AktGDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatder OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\n* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an derHaupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29.September 2020 beziehen.Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Spracheent­gegengenommen.Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durchÜbermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalbüber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einerDepot­bestätigung weiterhin frei verfügen.VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTEJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hatdas Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an derHaupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den ervertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einerjuristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personenbevollmächtigt werden können.Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nichtpersönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor derHaupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015Wienper Telefax: +43 1 513 44 27-2187Per E-Mail: RathHV2020@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweiseals PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Textangeben)Persönlich: bei Registrierung zur HauptversammlungEin Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen [http://www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen] abrufbar.Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, sogenügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a (3) AktG sinngemäß.Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten geltensinngemäß auch für deren Widerruf.Gesamtzahl der Aktien und StimmrechteIm Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautendeStück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunktder Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigeneAktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgtdemzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.Übertragung der Hauptversammlung im InternetEine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.Wien, im September 2020 Der VorstandAnhänge zur Meldung:----------------------------------------------http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10550906/0/E...Emittent: Rath AG Walfischgasse 14 A-1015 WienTelefon: +43 1 513 4427-0FAX: +43 1 513 4428-87Email: info@rath-group.comWWW: www.rath-group.comISIN: AT0000767306Indizes: WBIBörsen: WienSprache: Deutsch

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    Folge 01/26 (ins. Ep. 13) des Podcasts Inside Umbrella by wikifolio. Die Umbrella-Strategie, die steht für Richard Dobetsberger aka Ritschy, der auf Europas grösster Social Trading Plattform wikifo...

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    EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG


    04.09.2020, 10056 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.31.08.2020Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft1015 Wien, Walfischgasse 14FN 83203 h / ISIN AT0000767306Einladung zur 31. ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 2. Oktober 2020, um 9:30Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden OrdentlichenHauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltendenHygienevorschriften abgehalten.TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2019 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNGFolgende Unterlagen liegen ab 11. September 2020 zur Einsicht der Aktionäre inden Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,Abteilung Investor Relations, auf:Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrates\njeweils für das Geschäftsjahr 2019;Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des Aufsichtsrats\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7\nAuf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschriftdieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Textdieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einerVollmacht sind ab 11. September 2020 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/Haupt­versammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlungaufliegen.HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTGAktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seitmindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, könnenschrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieserHauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen inSchriftform spätestens am 11. September 2020 der Gesellschaft ausschließlich ander Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samtBegründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlageeiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass dieantragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor AntragstellungInhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaftnicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen andie Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigungverwiesen.Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samtBegründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung undeiner allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf derInternet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangenin Textform spätestens am 23. September 2020 der Gesellschaft entwederpostalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, perTelefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei dasVerlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an dieStelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)AktG. Für den Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung diesesAktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG,die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tagesein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wirdauf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrungder Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an dieGesellschaft übermittelt werden.Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilungeines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desStimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlunggeltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.September 2020 (Nachweisstichtag).Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem StichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Depotverwahrte InhaberaktienFür den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29.September 2020 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehenmuss.per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015Wienper Telefax: +43 1 513 44 27-2187per E-Mail: RathHV2020@nhp.atper SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Textangeben)Depotbestätigung gemäß § 10a AktGDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatder OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\n* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an derHaupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29.September 2020 beziehen.Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Spracheent­gegengenommen.Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durchÜbermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalbüber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einerDepot­bestätigung weiterhin frei verfügen.VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTEJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hatdas Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an derHaupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den ervertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einerjuristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personenbevollmächtigt werden können.Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nichtpersönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor derHaupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015Wienper Telefax: +43 1 513 44 27-2187Per E-Mail: RathHV2020@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweiseals PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Textangeben)Persönlich: bei Registrierung zur HauptversammlungEin Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen [http://www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen] abrufbar.Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, sogenügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a (3) AktG sinngemäß.Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten geltensinngemäß auch für deren Widerruf.Gesamtzahl der Aktien und StimmrechteIm Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautendeStück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunktder Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigeneAktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgtdemzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.Übertragung der Hauptversammlung im InternetEine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.Wien, im September 2020 Der VorstandAnhänge zur Meldung:----------------------------------------------http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10550906/0/E...Emittent: Rath AG Walfischgasse 14 A-1015 WienTelefon: +43 1 513 4427-0FAX: +43 1 513 4428-87Email: info@rath-group.comWWW: www.rath-group.comISIN: AT0000767306Indizes: WBIBörsen: WienSprache: Deutsch

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