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S Immo lehnt a.o HV-Forderung der Immofinanz ab

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08.04.2021, 1724 Zeichen

Die Immofinanz hat die S Immo aufgefordert, um den 30. April eine a.o. HV einzuberufen, um den Aktionären die beabsichtigte Abschaffung des Höchststimmrechts, das seit Mai 2006 in der Satzung der S Immo verankert ist, zu ermöglichen. Die S Immo lehnt dies allerdings ab. "Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für dieses Datum würde Mindeststandards an Transparenz verletzen und dem Aktionärsschutz zuwiderlaufen", so die S Immo. S Immo-CEO Bruno Ettenauer bei einer virtuellen Pressekonferenz: "Die Angebotsunterlagen der Immofinanz liegen noch nicht vor, die Aktionäre kennen das Angebot der Immofinanz nicht. Erst wenn das Angebot vorliegt, können die Aktionäre evaluieren".

Die Immofinanz hat bekanntlich bereits 2019 einen ähnlichen Antrag zur Abschaffung des Höchststimmrechts gestellt, welcher die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat.  Man sei einer erneuten Abstimmung über diesen Antrag grundsätzlich aufgeschlossen, möchte aber den Aktionären eine informierte Entscheidung ermöglichen, sobald die Details, der Zeitplan und das Ergebnis des Übernahmeangebots bekannt sind, so die S Immo. Der erneute Antrag zur Abschaffung des Höchststimmrechts sei nur in Zusammenhang mit einem erfolgreichen Übernahmeangebot legitim. Demnach sei die logische Abfolge, dass die Aktionäre der S Immo nach Veröffentlichung des Ergebnisses der ursprünglichen Angebotsfrist über den gestellten Antrag entscheiden, teilt die S Immo mit. "Würde man vor Kenntnis des Ergebnisses des Übernahmeangebots abstimmen, könnte das dazu führen, dass das Höchststimmrecht abgeschafft wird, obwohl das Übernahmeangebot möglicherweise nicht erfolgreich ist und daher nicht zur Umsetzung gelangt", merkt Ettenauer an.



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Autor
Christine Petzwinkler
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    08.04.2021, 1724 Zeichen

    Die Immofinanz hat die S Immo aufgefordert, um den 30. April eine a.o. HV einzuberufen, um den Aktionären die beabsichtigte Abschaffung des Höchststimmrechts, das seit Mai 2006 in der Satzung der S Immo verankert ist, zu ermöglichen. Die S Immo lehnt dies allerdings ab. "Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für dieses Datum würde Mindeststandards an Transparenz verletzen und dem Aktionärsschutz zuwiderlaufen", so die S Immo. S Immo-CEO Bruno Ettenauer bei einer virtuellen Pressekonferenz: "Die Angebotsunterlagen der Immofinanz liegen noch nicht vor, die Aktionäre kennen das Angebot der Immofinanz nicht. Erst wenn das Angebot vorliegt, können die Aktionäre evaluieren".

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