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Lynx Global schließt die Akquisition einer Mehrheitsbeteiligung in Arkin ab

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03.05.2021, 8765 Zeichen

Vancouver, British Columbia (3. Mai 2021) - Lynx Global Digital Finance Corporation (CSE: LYNX) (OTC Pink: CNONF) (FWB: 3CT0) (Lynx“ oder das „Unternehmen“) freut sich, den formellen Abschluss einer Akquisition zur Kapitalbeteiligung von 51 % an dem in Australien ansässigen Unternehmen Arkin Technologies Pty Ltd. (Arkin) zum 30. April 2021 bekanntzugeben, (die Transaktion“). Das Unternehmen gab insgesamt 1.116.364 Stammaktien des Unternehmens (die Vergütungsaktien“) und 250.000 Aktienkauf-Warrants (die „Vergütungswarrants“) aus, die zur Akquisition weiterer 250.000 Stammaktien des Unternehmens („Aktien“) zu einem Preis von 1,17 CAD pro Aktie im Gegenzug für eine Kapitalbeteiligung von 51 % an den ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Arkin berechtigen. Die Vergütungswarrants sind für eine Dauer von zwei Jahren ab Abschlussdatum ausübbar.

 

Die Vergütungsaktien und alle bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien  unterliegen gesetzlichen und freiwilligen Pooling-Beschränkungen zum Wiederverkauf der folgenden Gesamtmengen bis zu vier Monaten und einen Tag nach Abschlussdatum: (a) 70 % der Vergütungsaktien und alle bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf bis zu vier Monaten und einen Tag nach Abschlussdatum;  (b) weitere 10 % der Vergütungsaktien und weitere 10 % der bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf bis zu einhundertundfünfzig (150) Tagen nach Abschlussdatum; (c) weitere 10 % der Vergütungsaktien und weitere 10 % der bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf bis  zu einhundertundachtzig (180) Tagen nach Abschlussdatum, und (d) weitere 10 % der Vergütungsaktien und weitere 10 % der bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf bis zu zweihundertundzehn (210) Tagen nach Abschlussdatum. 100 % der Vergütungsaktien und alle bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag. Das Unternehmen gab im Zusammenhang mit der Akquisition eine Vermittlungsprovision entsprechend 7,5 % der Vergütungsaktien (die „Vermittlungsprovision“) aus. Die Aktien im Rahmen der Vermittlungsprovision unterliegen den gleichen Beschränkungen zum Wiederverkauf von Vergütungsaktien wie oben beschrieben.

 

Die Akquisition bedeutet keine grundlegende Änderung für das Unternehmen und führt nicht zu einer Änderung der Kontrolle über das Unternehmen (im Sinne der gültigen Gesetzgebung zu Wertpapieren und der Richtlinien der kanadischen Wertpapierbörse, Canadian Securities Exchange). Die Vergütungsaktien sind nicht unter dem US Securities Act of 1933, in der neuesten Fassung, oder anderer Gesetzgebung zu Wertpapieren, registriert.

 

ÜBER ARKIN

 

Arkin ist als Inhaber einer Digital Currency Exchange Service Provider and Remittance License (eine Lizenz als Dienstleister in digitalen Währungsbörsen) beim Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC) in Australien registriert. Das Unternehmen bietet Lynx Global die Fähigkeit, als lizenziertes Unternehmen für digitale Währungen im Umtausch und Handel mit digitaler (Krypto-)Währung und/oder dem Umtausch digitaler (Krypto-)Währung gegen Bargeld (FIAT) (australische Dollar oder andere Fremdwährungen) tätig zu sein. Die Dienstleistungen können im Inland angeboten werden, könnten jedoch auch durch die integrierte Netzwerk-Infrastruktur im Rahmen   internationaler Überweisung und internationalen Handels mit Kryptowährung, die das Unternehmen derzeit in den Regionen ASEAN (die Vereinigung südostasiatischer Staaten) and Ozeanien aufbaut, ausgeführt werden.

 

ÜBER LYNX DIGITAL GLOBAL FINANCE:

 

Lynx ist bestrebt, durch die Integration in seine digitale Zahlungsplattform ein führender Anbieter von Finanztechnologien, Lösungen und Dienstleistungen für große Händler, Finanzinstitute und andere B2B-Branchenpartner zu werden. Das Angebot des Unternehmens zu Lösungen im Zahlungsverkehr wird durch eine breite Palette von Technologien und Dienstleistungen zu Zahlungsmöglichkeiten unterstützt. Das Unternehmen unterhält zielgerichtete Beziehungen im Bankwesen und in der Finanztechnologie in Südostasien und Ozeanien, einer Region mit einer Bevölkerung von mehr als. Durch die Zusammenarbeit mit ausgewählten Banken und EWI-Partnern ist das Unternehmen in der Lage, eine digitale Zahlungsplattform mit einer Vielzahl an Lösungen im Zahlungsverkehr, wie z.B. Akquisition von Händlern, Kartenausgabe, Überweisung und Devisen, Verwaltung digitaler Anlagen, einschließlich Dienstleistungen wie die Digitale Brieftasche, anzubieten. Das Unternehmen strebt ein organisches Wachstum an und prüft gleichzeitig potenzielle strategische Übernahmen, die wichtige Technologieanwendungen, weitere Dienstleistungen und Cashflows bescheren können, die das bestehende Angebot ergänzen oder verbessern und den Weg zu einer zukünftigen Profitabilität potenziell steigern oder beschleunigen können. Obwohl Lynx der Auffassung ist, dass für die strategischen Initiativen des Unternehmens in naher Zukunft beträchtliche Möglichkeiten bestehen, kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass die Ziele erreicht werden oder dass die zugrunde liegenden Bemühungen oder Vereinbarungen erfolgreiche oder positive Ergebnisse liefern, sofern sie umgesetzt werden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie über:

Michael Penner, CEO

(604) 396-9974

mpenner@lynxgroup.io

www.lynxglobal.io

 

DIE CANADIAN SECURITIES EXCHANGE UND IHRE REGULIERUNGSORGANE HABEN DIE ANGEMESSENHEIT BZW. GENAUIGKEIT DIESER MELDUNG NICHT GEPRÜFT UND ÜBERNEHMEN DIESBEZÜGLICH KEINE VERANTWORTUNG.

 

Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht ausgenommen.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung können „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze darstellen. Im Allgemeinen sind solche zukunftsgerichteten Informationen an der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie z.B. „wird sein“ oder Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen oder Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „werden“, zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf der Einschätzung des Unternehmens und unterliegen sowohl bekannten als auch unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitäts- und Leistungsniveau bzw. die Erfolge von Lynx und Arkin erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen und zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Dazu zählen unter anderem auch Investitionsaufwendungen, anderweitige Kosten bzw. abgeleitete Prognosen für die Zukunft. Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen grundsätzlich ungewiss sind, und dass die tatsächlichen Leistungen von einer Reihe bedeutsamer Faktoren beeinflusst werden können, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die relativ kurze betriebliche Existenz des Unternehmens und die Notwendigkeit der Einhaltung von Umwelt- und Regierungsvorschriften. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen zu verlassen. Lynx hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen, auf die hier Bezug genommen wird, zu aktualisieren, sofern dies nicht in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert wird.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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