22.08.2023, 1846 Zeichen
Die UniCredit-Tochter Bank Austria (UCBA) hat ihre Klage gegen die BKS Bank zurückgezogen. Vor wenigen Tagen wurde baknnt, dass der Oberste Gerichtshof eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen habe. Die UniCredit-Tochter Bank Austria wollte gerichtlich durchsetzen, dass bisherige Kapitalerhöhungen der BKS Bank, Oberbank und BTV als unzulässig festgestellt werden und künftige Kapitalerhöhungen, wie sie bisher erfolgt sind, verboten werden.
„Die Anschuldigungen waren von Anfang an haltlos. Nachdem der Oberste Gerichtshof letzte Woche im Parallelverfahren gegen die BTV die Klage von der Bank Austria in allen Punkten abgeschmettert hatte, haben die Klägerinnen UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligung GmbH noch am Montagabend ihre weitgehend gleichlautende Klage gegen die BKS Bank unter ausdrücklichem Anspruchsverzicht zurückgezogen. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3Banken wurde damit höchstgerichtlich als rechtmäßig bestätigt. Unterstellungen, wonach die BKS Bank bei Kapitalerhöhungen nicht rechtmäßig gehandelt hätte und bestimmte Aktionäre bevorzugt hätte, sind damit ein für alle Mal vom Tisch“, so Herta Stockbauer, und ergänzt: „Wir hoffen, dass die seit vielen Jahren anhaltenden Schikanen der UCBA gegen uns nun ein Ende finden werden. Der Versuch, in diesem Urteil etwas Positives für sich zu finden, ist nahezu grotesk. Und kann wohl nur darin begründet sein, die enorm hohen Rechtskosten zu rechtfertigen. Allein die Pauschalgebühren, welche die UCBA zu entrichten hatte, betrugen in Summe 12,5 Mio. Euro“, so Stockbauer.
Die vorliegende Entscheidung des OGH entzieht auch den gesellschaftsrechtlichen Vorwürfen, welche in bis zur Entscheidung der Übernahmekommission unterbrochenen Anfechtungsverfahren der UniCredit gegen verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse der 3Banken erhoben wurden, die Grundlage.
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