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Heizungsförderung bleibt trotz Gesetzesreform bei 70 Prozent ( Finanztrends)

21.03.2026, 4460 Zeichen

Die Bundesregierung hält die Rekordförderung für den Heizungstausch auch 2026 aufrecht. Trotz der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können Eigentümer weiterhin bis zu 21.000 Euro Zuschuss erhalten. Die umstrittene 65-Prozent-Regel für Erneuerbare soll dagegen fallen.

Neues Gesetz: Mehr Freiheit, gleiche Finanzspritze

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant einen grundlegenden Kurswechsel. Das alte GEG wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Ein konkreter Entwurf soll bis Ostern vorliegen, das Inkrafttreten ist für Juli 2026 geplant.

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Der Kern der Reform: Die Pflicht, bei einem Heizungstausch sofort 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, entfällt. Stattdessen führt die Regierung eine „Bio-Treppe“ ein. Sie verlangt ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe in neuen fossilen Heizungen – startend bei zehn Prozent.

Doch die finanzielle Unterstützung bleibt ein zentraler Pfeiler. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 fortgeführt werden. Der Staat will so den Modernisierungsstau auflösen und die Klimaziele sozial verträglich gestalten.

So kommen Sie an die 21.000 Euro

Die maximale Förderquote über das KfW-Programm 458 liegt unverändert bei 70 Prozent. Für ein Einfamilienhaus sind Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro förderfähig – macht maximal 21.000 Euro Zuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Grenze mit der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Grundförderung beträgt für alle 30 Prozent. Den großen Batzen bringt der Klimageschwindigkeits-Bonus: Er gibt 20 Prozent extra für den Austausch alter Öl-, Kohle- oder Gasheizungen. Dieser Bonus soll ab 2029 jedoch schrittweise sinken – ein klarer Anreiz für schnelles Handeln.

Hinzu kommen ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte unter 40.000 Euro Jahreseinkommen und ein Effizienzbonus von fünf Prozent für besonders fortschrittliche Wärmepumpen.

Achtung: Neue Regeln für Wärmepumpen

Während die Fördersätze stabil bleiben, wurden die technischen Hürden angehoben. Seit Januar 2026 gelten strengere Lärmschutzvorgaben für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Ihre Außengeräte müssen nun 10 Dezibel leiser sein als der gesetzliche Grenzwert – zuvor waren es nur 5 Dezibel.

Die Folge: Nicht jedes Gerät vom letzten Jahr ist heute noch förderfähig. Energieberater raten dringend, vor der Unterschrift die aktuelle Liste des Bundesamts für Wirtschaft (BAFA) zu prüfen. Ab 2028 kommt die nächste Hürde: Dann werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.

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Lohnt sich jetzt noch eine Gasheizung?

Der Wegfall der 65-Prozent-Regel könnte den Eindruck erwecken, fossile Heizungen seien wieder eine sichere Option. Verbraucherschützer warnen jedoch davor. Zwar sind die Anschaffungskosten niedriger, die Betriebskosten bergen massive Risiken.

Der stetig steigende CO2-Preis wird Öl und Gas in den kommenden Jahren deutlich verteuern. Ab 2029 kommt die „Bio-Treppe“ hinzu, die teure klimaneutrale Brennstoffe vorschreibt. Gleichzeitig steigen die Netzentgelte für Gas, weil sich die Infrastrukturkosten auf immer weniger Nutzer verteilen.

Vor diesem Hintergrund gilt die staatlich geförderte Wärmepumpe für viele Experten als die zukunftssichere Wahl. Sie entkoppelt Haushalte von den volatilen Preisen der fossilen Märkte.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Der Gesetzgebungsprozess läuft auf Hochtouren. Nach der Kabinettsvorlage im Frühjahr folgen die Beratungen im Bundestag. Bis zum Inkrafttreten im Juli gilt noch das alte GEG – die Förderung bleibt jedoch durchgängig verfügbar.

Die Nachfrage nach KfW-Zuschüssen und zinsgünstigen Ergänzungskrediten dürfte hoch bleiben. Wer saniert, sollte frühzeitig einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Nur so lassen sich die komplexen Antragswege rechtssicher meistern und die vollen 21.000 Euro Förderung ausschöpfen.


(21.03.2026)

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