Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: KESt - Wie kann man Besteuerung von Aktien bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 nun zusammenfassen?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



22.05.2012, 4812 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Und erneut steht die KESt im Mittelpunkt. Die Frage, wie man die Besteuerung von Aktien bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 nun zusammenfassen könne, beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais.

"Besteuerung von Aktien bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

Steuerlich relevant sind bei Aktieninvestments Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf. Je nach steuerlicher Zuordnung der Aktien zum Alt-, Übergangs- oder Neubestand sind Gewinne bzw. Verluste aus einem Verkauf unterschiedlich zu behandeln. Die Besteuerung der Dividenden bleibt grundsätzlich unverändert.

1.    Besteuerung von Dividenden

Als Altbestand gelten Aktien, die der Anleger vor dem 1.1.2011 gekauft hat. Dividenden inländischer Aktien werden bei Ausschüttung mit 25% KESt belastet und dem Anleger netto gutgeschrieben. Dividenden ausländischer Aktien können auch dem 25% KESt-Abzug unterliegen, wenn die Dividendengutschrift durch eine inländische Bank erfolgt. Werden im Ausland Quellensteuern einbehalten, ist die Bank verpflichtet, bis zu max. 15% der ausländischen Quellensteuer auf die österreichische KESt anzurechnen und nur mehr den verbleibenden KESt-Betrag einzubehalten. Erfolgt die Dividendengutschrift durch eine ausländische Bank, ist die Dividende im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Investors mit 25% Sondereinkommensteuer zu besteuern, wobei je nach Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland einbehaltenen Quellensteuern angerechnet bzw. rückgefordert werden können.

 2.    Besteuerung bei Veräußerung von Altbestand

Werden Altbestandsaktien verkauft, sind Gewinne nur dann steuerpflichtig, wenn die Aktien weniger als ein Jahr gehalten wurden, andernfalls sind sie steuerfrei. Verluste aus dem Verkauf von Aktien binnen Jahresfrist können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

3.    Besteuerung bei Veräußerung von Übergangsbestand

 Als Übergangsbestand gelten Aktien, welche seit dem 1.1.2011 erworben und vor dem 1.4.2012 verkauft wurden. Für die Berechnung der steuerpflichtigen Spekulationsgewinne ist im Fall des Übergangsbestands eine Frist von bis zu 15 (statt bisher 12) Monaten maßgeblich. Damit sollen alle Verkäufe, die bis zum Eintritt der Neuregelung ab 1.4.2012 stattfinden, jedenfalls von der Besteuerung umfasst werden (Vermeidung von „Schlupflöchern“). Es gilt wie beim Altbestand der progressive Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

4.    Besteuerung bei Veräußerung von Neubestand (Kursgewinnsteuer, Vermögenszuwachssteuer)

 Als Neubestand gelten seit dem 1.1.2011 erworbene Aktien, welche ab dem 1.4.2012 verkauft werden. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden nunmehr automatisch durch KESt-Abzug besteuert, wenn die Aktien auf einem Inlandsdepot liegen. Es kommt somit auch im Verkaufsfall ein fester Steuersatz von 25% zur Anwendung. In der Bemessungsgrundlage dürfen Anschaffungsnebenkosten (Kosten, Gebühren) nicht mehr berücksichtigt werden, auch der Freibetrag wurde abgeschafft. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden (mit Einschränkungen) von der Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist weiterhin nicht vorgesehen.

Sind Aktien (Neubestand) am 1.4.2012 bei einer inländischen Bank hinterlegt, hat diese aus Vereinfachungszwecken die Möglichkeit, die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten mit dem Kurswert zum Stichtag 1.4.2012 festzusetzen. Die auf Basis dieser Werte ermittelten Veräußerungsgewinne und – verluste sind von KESt-Abzug umfasst und endbesteuert. Nur im Fall einer freiwilligen Veranlagung werden die tatsächlichen Anschaffungskosten der Ermittlung der Steuerbelastung zugrunde gelegt.

Bei den meisten Kapitalmaßnahmen, wie etwa Kapitalerhöhungen, Splits oder Lieferung von Aktien bei Wandel- oder Aktienanleihen erfolgt keine Besteuerung des bisher erzielten Kursgewinns. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden fortgeführt, sodass eine Steuerpflicht erst bei tatsächlichem Verkauf der Aktien eintritt.

Im Fall eines Auslandsdepots ohne KESt-Abzug sind die steuerpflichtigen Erträge und Gewinne zu berechnen und in der Steuererklärung zu erfassen."
Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsepeople im Podcast S22/17: Thomas Hahn




 

Bildnachweis

1. Birgit Schwertner-Awais, Deloiite

Aktien auf dem Radar:VIG, Kapsch TrafficCom, UBM, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Palfinger, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, Bawag, Andritz, Mayr-Melnhof, Telekom Austria, RBI, voestalpine, SBO, Frequentis, Pierer Mobility, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Warimpex, Amag, EVN, CPI Europe AG, Lenzing, Österreichische Post, RHI Magnesita, Deutsche Telekom, Allianz, Fresenius.


Random Partner

UBS
UBS bietet weltweit finanzielle Beratung und Lösungen für private, institutionelle und Firmenkunden als auch für private Kundinnen und Kunden in der Schweiz. UBS mit dem Hauptsitz in Zürich hat eine weltweite Präsenz in allen wichtigen Finanzmärkten.

>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    Monkeyboy zu VIG
    #gabb #2007

    Featured Partner Video

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Zahlen & Fakten nach Woche 49, damit man bzgl. Wiener Börse mitreden und sie einreihen kann

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at. Heute wieder der Sonntag-Fixpunkt: Das Update mit Zahlen und Fakten, damit man an der Wiener Börse mitreden und sie einreihen kann. Ich mache das...

    Books josefchladek.com

    Claudia Andujar
    Genocídio do Yanomami
    2025
    Void

    Julie van der Vaart
    Particles
    2025
    Origini edizioni

    Nikola Mihov
    The Last Gift
    2025
    Self published

    Krass Clement
    Født af mørket
    2025
    Gyldendal

    Eliška Klimešová
    Women Readers
    2025
    Self published

    Drastil fragt: KESt - Wie kann man Besteuerung von Aktien bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 nun zusammenfassen?


    22.05.2012, 4812 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Und erneut steht die KESt im Mittelpunkt. Die Frage, wie man die Besteuerung von Aktien bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 nun zusammenfassen könne, beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais.

    "Besteuerung von Aktien bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

    Steuerlich relevant sind bei Aktieninvestments Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf. Je nach steuerlicher Zuordnung der Aktien zum Alt-, Übergangs- oder Neubestand sind Gewinne bzw. Verluste aus einem Verkauf unterschiedlich zu behandeln. Die Besteuerung der Dividenden bleibt grundsätzlich unverändert.

    1.    Besteuerung von Dividenden

    Als Altbestand gelten Aktien, die der Anleger vor dem 1.1.2011 gekauft hat. Dividenden inländischer Aktien werden bei Ausschüttung mit 25% KESt belastet und dem Anleger netto gutgeschrieben. Dividenden ausländischer Aktien können auch dem 25% KESt-Abzug unterliegen, wenn die Dividendengutschrift durch eine inländische Bank erfolgt. Werden im Ausland Quellensteuern einbehalten, ist die Bank verpflichtet, bis zu max. 15% der ausländischen Quellensteuer auf die österreichische KESt anzurechnen und nur mehr den verbleibenden KESt-Betrag einzubehalten. Erfolgt die Dividendengutschrift durch eine ausländische Bank, ist die Dividende im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Investors mit 25% Sondereinkommensteuer zu besteuern, wobei je nach Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland einbehaltenen Quellensteuern angerechnet bzw. rückgefordert werden können.

     2.    Besteuerung bei Veräußerung von Altbestand

    Werden Altbestandsaktien verkauft, sind Gewinne nur dann steuerpflichtig, wenn die Aktien weniger als ein Jahr gehalten wurden, andernfalls sind sie steuerfrei. Verluste aus dem Verkauf von Aktien binnen Jahresfrist können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

    3.    Besteuerung bei Veräußerung von Übergangsbestand

     Als Übergangsbestand gelten Aktien, welche seit dem 1.1.2011 erworben und vor dem 1.4.2012 verkauft wurden. Für die Berechnung der steuerpflichtigen Spekulationsgewinne ist im Fall des Übergangsbestands eine Frist von bis zu 15 (statt bisher 12) Monaten maßgeblich. Damit sollen alle Verkäufe, die bis zum Eintritt der Neuregelung ab 1.4.2012 stattfinden, jedenfalls von der Besteuerung umfasst werden (Vermeidung von „Schlupflöchern“). Es gilt wie beim Altbestand der progressive Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

    4.    Besteuerung bei Veräußerung von Neubestand (Kursgewinnsteuer, Vermögenszuwachssteuer)

     Als Neubestand gelten seit dem 1.1.2011 erworbene Aktien, welche ab dem 1.4.2012 verkauft werden. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden nunmehr automatisch durch KESt-Abzug besteuert, wenn die Aktien auf einem Inlandsdepot liegen. Es kommt somit auch im Verkaufsfall ein fester Steuersatz von 25% zur Anwendung. In der Bemessungsgrundlage dürfen Anschaffungsnebenkosten (Kosten, Gebühren) nicht mehr berücksichtigt werden, auch der Freibetrag wurde abgeschafft. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden (mit Einschränkungen) von der Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist weiterhin nicht vorgesehen.

    Sind Aktien (Neubestand) am 1.4.2012 bei einer inländischen Bank hinterlegt, hat diese aus Vereinfachungszwecken die Möglichkeit, die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten mit dem Kurswert zum Stichtag 1.4.2012 festzusetzen. Die auf Basis dieser Werte ermittelten Veräußerungsgewinne und – verluste sind von KESt-Abzug umfasst und endbesteuert. Nur im Fall einer freiwilligen Veranlagung werden die tatsächlichen Anschaffungskosten der Ermittlung der Steuerbelastung zugrunde gelegt.

    Bei den meisten Kapitalmaßnahmen, wie etwa Kapitalerhöhungen, Splits oder Lieferung von Aktien bei Wandel- oder Aktienanleihen erfolgt keine Besteuerung des bisher erzielten Kursgewinns. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden fortgeführt, sodass eine Steuerpflicht erst bei tatsächlichem Verkauf der Aktien eintritt.

    Im Fall eines Auslandsdepots ohne KESt-Abzug sind die steuerpflichtigen Erträge und Gewinne zu berechnen und in der Steuererklärung zu erfassen."
    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsepeople im Podcast S22/17: Thomas Hahn




     

    Bildnachweis

    1. Birgit Schwertner-Awais, Deloiite

    Aktien auf dem Radar:VIG, Kapsch TrafficCom, UBM, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Palfinger, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, Bawag, Andritz, Mayr-Melnhof, Telekom Austria, RBI, voestalpine, SBO, Frequentis, Pierer Mobility, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Warimpex, Amag, EVN, CPI Europe AG, Lenzing, Österreichische Post, RHI Magnesita, Deutsche Telekom, Allianz, Fresenius.


    Random Partner

    UBS
    UBS bietet weltweit finanzielle Beratung und Lösungen für private, institutionelle und Firmenkunden als auch für private Kundinnen und Kunden in der Schweiz. UBS mit dem Hauptsitz in Zürich hat eine weltweite Präsenz in allen wichtigen Finanzmärkten.

    >> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      Monkeyboy zu VIG
      #gabb #2007

      Featured Partner Video

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Zahlen & Fakten nach Woche 49, damit man bzgl. Wiener Börse mitreden und sie einreihen kann

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at. Heute wieder der Sonntag-Fixpunkt: Das Update mit Zahlen und Fakten, damit man an der Wiener Börse mitreden und sie einreihen kann. Ich mache das...

      Books josefchladek.com

      Wassili und Hans Luckhardt
      Zur neuen Wohnform
      1930
      Bauwelt-Verlag

      Regina Anzenberger
      The Australian Journey
      2025
      AnzenbergerEdition

      Daniele Torriglia
      Il senso della presenza
      2025
      Self published

      Sasha & Cami Stone
      Femmes. Collection d'études photographiques du corps humain
      1933
      Arts et Métiers Graphiques

      Robert Frank
      Os Americanos (first Brazilian edition)
      2017
      Instituto Moreira Salles