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Buddy-Blog: Toni Straka ... ärgert sich mit der Piratenpartei Österreich über den Schuldenfonds ESM

Magazine aktuell


#gabb aktuell



29.01.2012, 5252 Zeichen

(Autor: Toni Straka, Verfasser eines führenden Finanzblogs und langjähriger Journalisten-Bekannter. Wirtschaftssprecher der Piratenpartei Österreich)



PPÖ sieht Demokratie-K.O. durch den Schuldenfonds ESM

Die Piratenpartei Österreich (PPÖ) verwahrt sich gegen die überfallsartige Beschlussfassung der EU-Finanzminister zur Errichtung des durch keinerlei demokratisch gewählte Organe kontrollierten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen des in der Europäischen Union (EU) diskutierten Fiskalpakts.

Nach Ansicht der PPÖ stellen diese Vorhaben der EU-Kommission einen weiteren Anschlag ähnlich der Prozedur beim Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) durch die Hintertüre dar.

Die Bewohner der Eurozone wurden bei dieser von Geheimhaltung umrankten, bisher bedeutendsten Attacke auf die Souveränität der Eurozone-Mitgliedsstaaten höchst unzureichend informiert.

Bis zu diesem Moment liegt nur eine inoffizielle deutsche Arbeitsübersetzung des ESM-Vertrags vor (ESM Vertragstext (PDF)), obwohl die EU-Finanzminister diesen bereits am Montag, den 30. Jänner 2012, unterzeichnen wollen. Das in der Nacht zum 24. Jänner beschlossene Übereinkommen der Eurozone-Finanzminister weist schwerwiegende Veränderungen im Vergleich mit dem ursprünglichen Text-Entwurf vom 11. Juli 2011 auf.

So soll der ESM nun nicht mehr mit – in der EU ohnehin nicht vorhandenen - €700 Milliarden Grundkapital, sondern nur mit einem Grundkapital von €80 Milliarden ausgestattet werden und weiteres Kapital auf den Finanzmärkten aufnehmen. Nunmehr ist plötzlich nur mehr von €700 Milliarden genehmigtem Kapital die Rede, wobei dieses vom Gouverneursrat des ESM laut Artikel 10 Z1 das Grundkapital ohne demokratische Kontrolle überprüft und erhöht werden kann.

Äusserst bedenklich ist auch Artikel 13 Z3, da hier der schwer verständlichen Arbeitsübersetzung zufolge ein Mitspracherecht der EZB bei den nationalen Budgets zukommen wird.

Dass Schuldnerländer vollends unter die Kuratel des ESM gestellt werden sollen, zeigt Artikel 4 Z8. Er hält fest, dass die Stimmrechte säumiger Schuldnerstaaten bis zur vollkommenen Bezahlung des Rückstands ausgesetzt werden. Damit ensteht durch den ESM ein undemokratisches Entscheidungssystem nach dem Motto 'eine Stimme je Euro.“ Im Zusammenhang mit der kommenden qualifizierten Beschluss-Mehrheit von 85% nach Artikel 4 Z4 können dadurch künftig undemokratische Beschlüsse nach dem Motto, „wer zahlt, schafft an“ gefasst werden.

Aussagen aus der Finanzwelt, dass der ESM eher ein Volumen zwischen €2.000 Milliarden und €10.000 Milliarden benötigt, um die in den vergangenen 10 Jahren aufgelaufenen Schulden der Eurozone-Mitglieder tilgen zu können, deuten darauf hin, dass der ESM ebenso wie sein aktueller Vorläufer EFSF (European Financial Stability Facility) ebenso nur weiteres - durch Garantie-Erklärungen de facto nicht abgesichertes Phantomkapital - zur Verfügung stellen können wird.

Die erhoffte niedrigere Zinsbelastung für die angeschlagenen Eurozone-Mitglieder Griechenland, Italien und Portugal wird mit dem ESM ebensowenig wie mit dem EFSF zu realisieren sein, da auch der ESM kaum die Rating-Bestnote 'AAA' bekommen dürfte.

Es ist also schon jetzt klar, dass die angepeilten Fondsmittel nicht ausreichen werden und eine neue Belastungswelle auf die Eurozone-Bewohner in potentieller Billionenhöhe zurollt, die ausschliesslich der Rettung der Banken dient, nicht aber dem Wohl der unter der Rezession leidenden Eurozone-Bewohner, die sich auf höhere Steuern und Abgaben einstellen müssen.

Der PPÖ erscheint es äusserst bedenklich, dass sich manche Bestimmungen des ESM-Vertrags am künftigen, ebenso abzulehnenden, EU-Fiskalpakt orientieren, obwohl auch dieser Fiskalpakt noch lange nicht ausformuliert ist. Die PPÖ widerspricht der Idee eines EU-Fiskalpakts, da dies die Aufgabe der nationalen Souveränität im wichtigsten Bereich eigenständiger Politik, der Budgethoheit, bedeutet.

Der ESM-Vertrag muss bis 30. Juni 2012 von den 17 Staaten der Eurozone ratifiziert werden. Mit der Vorziehung des Inkrafttretens des ESM zum 1. Juli 2012 – also um ein Jahr – besteht kaum noch Möglichkeit, dieses die Budgetpolitik aller Teilnehmer in noch unbekannten Ausmass betreffende Vertragswerk qualifiziert zu überprüfen.

Die PPÖ stösst sich besonders an der „unwiderruflichen und uneingeschränkten“ Möglichkeit des ESM, Gelder von den Staaten ohne sachlicher Begründung innerhalb von 7 Tagen abrufen zu können. Damit ist eine autonome Finanz- und Budgetpolitik künftig nicht mehr möglich. (Artikel 8Z1)

Die PPÖ anerkennt die Abänderungen zur vertraglich vorgesehenen Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter, die in der Neufassung internationalen diplomatischen Usancen entsprechen. Im ursprünglichen Entwurf war eine allumfassende Immunität anvisiert worden.

Hervorzuheben ist insbesondere, dass der zur Unterschrift kommende ESM-Text jetzt in Punkt 16 der Präambel die Möglichkeit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) durch seine Mitglieder ermöglicht,

Die PPÖ appelliert daher an alle Betroffenen, Entscheidungsträger und Institutionen, eine demokratische Diskussion zum ESM zu ermöglichen, der wesentlichen demokratischen Prinzipien der EU und Österreichs widerspricht und in grundlegende Verfassungsrechte eingreift.

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    So soll der ESM nun nicht mehr mit – in der EU ohnehin nicht vorhandenen - €700 Milliarden Grundkapital, sondern nur mit einem Grundkapital von €80 Milliarden ausgestattet werden und weiteres Kapital auf den Finanzmärkten aufnehmen. Nunmehr ist plötzlich nur mehr von €700 Milliarden genehmigtem Kapital die Rede, wobei dieses vom Gouverneursrat des ESM laut Artikel 10 Z1 das Grundkapital ohne demokratische Kontrolle überprüft und erhöht werden kann.

    Äusserst bedenklich ist auch Artikel 13 Z3, da hier der schwer verständlichen Arbeitsübersetzung zufolge ein Mitspracherecht der EZB bei den nationalen Budgets zukommen wird.

    Dass Schuldnerländer vollends unter die Kuratel des ESM gestellt werden sollen, zeigt Artikel 4 Z8. Er hält fest, dass die Stimmrechte säumiger Schuldnerstaaten bis zur vollkommenen Bezahlung des Rückstands ausgesetzt werden. Damit ensteht durch den ESM ein undemokratisches Entscheidungssystem nach dem Motto 'eine Stimme je Euro.“ Im Zusammenhang mit der kommenden qualifizierten Beschluss-Mehrheit von 85% nach Artikel 4 Z4 können dadurch künftig undemokratische Beschlüsse nach dem Motto, „wer zahlt, schafft an“ gefasst werden.

    Aussagen aus der Finanzwelt, dass der ESM eher ein Volumen zwischen €2.000 Milliarden und €10.000 Milliarden benötigt, um die in den vergangenen 10 Jahren aufgelaufenen Schulden der Eurozone-Mitglieder tilgen zu können, deuten darauf hin, dass der ESM ebenso wie sein aktueller Vorläufer EFSF (European Financial Stability Facility) ebenso nur weiteres - durch Garantie-Erklärungen de facto nicht abgesichertes Phantomkapital - zur Verfügung stellen können wird.

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