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20.09.2013, 2145 Zeichen

Seit meinem letzten Beitrag sind ein paar Monate vergangen. Das hat seinen einfach erklärbaren Grund darin, dass die österreichische Justiz – und hier vor allem die Staatsanwaltschaft – mit der gewohnten Geschwindigkeit arbeitet. Wobei der Begriff Geschwindigkeit in diesem Zusammenhang eigentlich eher nicht angebracht ist. Immerhin hat man es nach knapp 11 Jahren – davon waren in Summe knapp 6 Jahre ermittlungsfrei - im Dezember 2012 endlich geschafft, eine Anklage auf den Tisch zu legen. Über die Qualität derselben mag man geteilter Ansicht sein aber immerhin, endlich, ist überhaupt etwas auf den Tisch gekommen. Es ist nicht wirklich lustig und vor allem sehr teuer für die beteiligten Beschuldigten, 12 Jahre lang unter diffusem Verdacht zu stehen und keine Chance zu haben, sich rechtfertigen zu können. Das beeinträchtigt das berufliche Fortkommen ebenso wie das Privatleben und die Psyche. Von der finanziellen Belastung ganz zu schweigen. Die Verfahrensverschleppung ist unter dem Begriff “überlanges Verfahren” im übrigen auch rechtswidrig aber das ist wieder eine andere Geschichte und kein wirkliches Problem für die österreichische Justiz. Dort definiert man Geschwindigkeit eben noch anders. Aber zurück zur Anklage!

Die Anklageschrift wurde von einigen Adressaten beeinsprucht. Dafür hat man 14 Tage Zeit, was ganz lustig ist, wenn die Anklage kurz vor den Weihnachtsfeiertagen eintrifft und viele Rechtsanwälte auf Urlaub sind. Die erforderliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu diesen Einsprüchen erfolgte dann nach deren Maßstäben fast blitzartig: im Juli 2013 nach nicht einmal knapp 7 Monaten und vielen Nachfragen durch die Rechtsvertreter. Was sind denn schon 7 Monate angesichts einer Gesamtdauer von mittlerweile beinahe 12 Jahren. Wirklich nicht viel, oder? Ach ja, und jetzt warten wir auf eine Entscheidung des OLG. Vielleicht sogar noch heuer?

Es hat aber auch interessante Entwicklungen rund um das Strafgutachten gegeben über welche ich in den folgenden Beiträgen berichten werde. Ich verspreche eine spannende Lektüre, die vielleicht die Zeit bis zur Entscheidung des OLG überbrücken kann.

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