19.06.2015, 3019 Zeichen
"Sehr geehrte Frau Kothbauer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2015.
Ein unternehmensfreundliches Umfeld ist das Ziel der Sektion Unternehmen im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Die primäre Aufgabe dabei ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die strukturelle Verbesserungen bringen, die Entwicklung und das Wachstum von Unternehmen begünstigen, Neugründungen erleichtern und den offenen Marktzugang gewährleisten. Eine Modernisierung, Liberalisierung und Entbürokratisierung der in meinem Zuständigkeitsbereich liegenden Rechtsvorschriften findet laufend statt. Diese werden regelmäßig an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst und es wurden bzw. werden laufend Maßnahmen ergriffen, die unter Aufrechterhaltung der erforderlichen Qualitätsstandards die notwendige Flexibilität und Praxisnähe erhöhen.
Über folgende jüngste Initiativen zur Entlastung von Unternehmen und Verwaltungsvereinfachung darf ich Sie exemplarisch informieren:
Im Vorjahr bot das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über eine Onlineplattform Wirtschaftstreibenden die Möglichkeit, Ideen zur Entbürokratisierung einzubringen. Im Rahmen dieser Initiative wurden zahlreiche Meldungen mit Problembeschreibungen bzw. Verbesserungsvorschlägen eingebracht. Ausgewählte, umgesetzte Maßnahmen finden Sie auf der Website des BMWFW
Die Ergebnisse der Arbeit der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, die unter www.aufgabenreform.at abrufbar sind, werden in den nächsten Wochen vorgelegt. Diese Kommission, die von der Bundesregierung im Vorjahr eingesetzt wurde, hat das Ziel, eine Aufgaben- und Prozesskritik vorzunehmen und Deregulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Neue technologische, aber auch gesellschaftliche Entwicklungen haben in den letzten Jahren den Ruf nach mehr Transparenz weiter verstärkt und damit neue Anforderungen an Politik und Verwaltung gestellt. Mit der Haushaltsrechtsreform wurde ein wesentlicher Wandel vollzogen. Ein wichtiges Instrument im Haushaltsrecht ist die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, das transparentes aber auch effizientes und wirkungsorientiertes Handeln zum Ziel hat (weiterführende Information finden Sie auf der Website des BMF).
Gerne habe ich Ihre Vorschläge, die Sie in Ihrem Blog darlegen, an die zuständigen Stellen (Bundesminister für Finanzen, Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie die Wirtschaftskammer) mit dem Ersuchen um Prüfung übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
SCh Dr. Matthias TSCHIRF
Leiter der Sektion I - Unternehmenspolitik"
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