05.12.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Wiener Börse Veröffentlichungen (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Handelsaussetzung - Dritter Markt
Zeitraum von 5.Dezember 2017 08:45 Uhr
bis auf Weiteres
Wertpapier EUROPEAN LITHIUM LTD
ISIN AU000000EUR7
Kürzel ELI
zugehörige Finanzinstrumente: nicht betroffen
Die Orders werden für erloschen erklärt und müssen neu erteilt werden.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum
Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente
nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformationen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19
(Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48d Abs. 1 Z. 2 bis
4 BörseG, wie auch die in § 82 Abs. 5 BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art.
15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG.
Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn
der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des
Erwerbers an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der
Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger
zB steuerlicher Hinsicht liegen.
8883
european_lithium_nun_handelsaussetzung_auch_fur_wien_bestatigt
Aktien auf dem Radar:Semperit, Mayr-Melnhof, CPI Europe AG, EuroTeleSites AG, Polytec Group, Kapsch TrafficCom, Österreichische Post, Wienerberger, FACC, Bajaj Mobility AG, Rosgix, Uniqa, AT&S, CA Immo, Flughafen Wien, Frequentis, Lenzing, Marinomed Biotech, Palfinger, VIG, Wolford, Wolftank-Adisa, Erste Group, Oberbank AG Stamm, RHI Magnesita, DO&CO, Amag, EVN, Telekom Austria, DAX, Fresenius Medical Care.
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UBM
Die UBM fokussiert sich auf Immobilienentwicklung und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Umwidmung und Baugenehmigung über Planung, Marketing und Bauabwicklung bis zum Verkauf ab. Der Fokus liegt dabei auf den Märkten Österreich, Deutschland und Polen sowie auf den Asset-Klassen Wohnen, Hotel und Büro.
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15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG.
Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn
der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
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