18.12.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Buwog (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die Vonovia SE hat dem Vorstand der BUWOG AG heute ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien und Wandelschuldverschreibungen der BUWOG AG mitgeteilt. Grundlage für diese Entscheidung ist ein vom Aufsichtsrat genehmigtes und vom Vorstand der BUWOG AG zusammen mit dem Vorstand der Vonovia SE unterzeichnetes Business Combination Agreement ("BCA").
Die Vonovia SE beabsichtigt, allen Aktionären der BUWOG AG einen Bar-Angebotspreis von 29,05 Euro je Aktie anzubieten. Das geplante Angebot entspricht einer Prämie von 18,1 Prozent auf den Schlusskurs der BUWOG-Aktien vom 15. Dezember 2017 und einer Prämie von 15,7 Prozent über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der BUWOG-Aktie der letzten sechs Monate vor dieser Ankündigung, jeweils bezogen auf die Börsenkurse der BUWOG-Aktie im Amtlichen Handel (Prime Market) der Wiener Börse.
Das Angebot wird sich auch an die Inhaber der BUWOG-Wandelschuldverschreibungen richten. Die Vonovia SE beabsichtigt, für jede Wandelschuldverschreibung je 100.000 Euro Nominale in der ursprünglichen Annahmefrist eine Barzahlung von 115.753,65 Euro anzubieten. In der dreimonatigen Nachfrist soll ein entsprechend der Marktpraxis reduzierter Preis je Wandelschuldverschreibung angeboten werden.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus 1 Aktie aller BUWOG-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, der Bedingung der kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland und Österreich sowie weiteren marktüblichen Vollzugsvoraussetzungen (wie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Änderungen bei der BUWOG und den Kapitalmarktbedingungen) unterliegen, deren Einzelheiten in der Angebotsunterlage dargestellt werden.
Vorbehaltlich der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung der von Vonovia SE zu veröffentlichenden Angebotsunterlage stehen Vorstand und Aufsichtsrat der BUWOG AG dem Angebot positiv gegenüber.
Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Vonovia SE, die voraussichtlich im Februar 2018 erfolgt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der BUWOG AG eine ausführlich begründete Stellungnahme nach § 14 Abs 1 Übernahmegesetz veröffentlichen. Die begründete Stellungnahme und ggf. weitere Informationen zu dem Angebot werden von der BUWOG AG auf deren Homepage unter www.buwog.com veröffentlicht.
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Vorbehaltlich der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung der von Vonovia SE zu veröffentlichenden Angebotsunterlage stehen Vorstand und Aufsichtsrat der BUWOG AG dem Angebot positiv gegenüber.
Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Vonovia SE, die voraussichtlich im Februar 2018 erfolgt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der BUWOG AG eine ausführlich begründete Stellungnahme nach § 14 Abs 1 Übernahmegesetz veröffentlichen. Die begründete Stellungnahme und ggf. weitere Informationen zu dem Angebot werden von der BUWOG AG auf deren Homepage unter www.buwog.com veröffentlicht.
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