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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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21.09.2020, 6666 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
21.09.2020
STRABAG SE Villach ÄNDERUNG DER DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG zur Dividende für das Geschäftsjahr 2018 ISIN: AT000000STR1
1. Ursprüngliche Dividendenbekanntmachung In der am 28.6.2019 abgehaltenen 15. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2018 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,30 je Stückaktie beschlossen. Am selben Tag wurde die Dividendenbekanntmachung bezüglich der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht.
Gemäß der Dividendenbekanntmachung vom 28.6.2019 erfolgt die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 nicht über die OeKB CSD GmbH, sondern im Wege einer Verrechnung zwischen der STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach ("STRABAG") und den Aktionärinnen und Aktionären mit der Unterstützung der Raiffeisen Centrobank AG, FN 117507f, Tegetthoffstraße 1, 1010 Wien ("RCB"), im Wesentlichen wie folgt:
Am 9.7.2019 wurde für jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A28FM0 bei der Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs eingebucht.\nJedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von STRABAG für das Geschäftsjahr 2018 je Aktie festgestellte Dividende in Höhe von EUR 1,30. Dividenden werden unverzinst ausbezahlt.\nDas Wertrecht berechtigt seit dem 9.7.2019 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die RCB.\nMESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [internationale Gesellschaft Aktiengesellschaft "Rasperia Trading Limited"], Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation, ("Rasperia") (oder ihr(e) Rechtsnachfolger) hat (haben) nachzuweisen, dass sie nicht zu 50 oder mehr Prozent von einem oder mehreren SDNs gehalten und/oder kontrolliert wird (werden).\nDie depotführenden Banken aller übrigen Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber haben wiederum eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 9.7.2019 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden.\nDer Grund für diese Auszahlungsmethode war, dass das Finanzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika im April 2018 durch seine zuständige Behörde, das Office of Foreign Assets Control Herrn Oleg Deripaska als sogenannten Specially Designated National (SDN) gelistet und mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt hat, sodass STRABAG davon ausgehen musste, dass ihre Aktionärin Rasperia ebenfalls als SDN einzustufen war.
2. Hintergrund für die Änderung der Dividendenbekanntmachung Am 14.9.2020 hat Rasperia STRABAG mitgeteilt und nachgewiesen, dass kein SDN mehr mit mehr als 50 % an ihr beteiligt ist und sie daher nicht mehr als sogenanntes "blocked entity" nach dem US-Sanktionsregime gilt.
Dementsprechend konnte die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 nunmehr auch an Rasperia ausbezahlt werden.
Da Rasperia nicht mehr als "blocked entity" gilt, ist es nun nicht mehr erforderlich, dass die depotführenden Banken der anderen Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber bei der Einlösung der Dividende 2018 bestätigen, dass die Wertrechte weder per 9.7.2019 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden. Die konkreten Voraussetzungen zur vereinfachten Einlösung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 wird im nachfolgenden Punkt 3. dargestellt:
3. Voraussetzung für die geänderte Dividendenauszahlung RCB bleibt weiterhin die bestellte Zahlstelle ("Zahlstelle"). Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte von STRABAG und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.
Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die depotführende Bank der Wertrecht-Inhaberin bzw. des -Inhabers.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt abzüglich 27,5 % Kapitalertragsteuer, soweit keine steuerliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragsteuer vorliegt und geltend gemacht wurde.
Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der Voraussetzung, dass STRABAG der Zahlstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der Dividende rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
Ab sofort ist keine Bestätigung der depotführenden Banken jeder/s von Rasperia verschiedenen Wertrecht-Inhaberin bzw. -Inhabers bei der Einreichung von Wertrechten erforderlich, gemäß der die Wertrechte weder per 9.7.2019 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden. Das unterwww.strabag.com [... /www.strabag.com/] abrufbare Formular zur Einlösung von Wertrechten (28.6.2019) ist für die Einlösung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 nicht mehr erforderlich.
4. Fristen Die Wertrechte können weiterhin bei der Zahlstelle bis zum 11.7.2022, 17:00 Uhr Ortszeit Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen zugunsten der Gesellschaft.
5. Spesenvergütung Auf Anfrage der depotführenden Banken ersetzt STRABAG Spesen für die Abwicklung der Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von EUR 8,- je Depot.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber und der STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Abwicklungsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) - das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers - soweit gesetzlich zulässig und/ oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) - das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges Gericht zuständig.
Villach, im September 2020 Der Vorstand

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/12/10559068/0/S...
Emittent: STRABAG SE Donau-City-Straße 9 A-1220 Wien Telefon: +43 1 22422 -0 FAX: +43 1 22422 - 1177 Email: investor.relations@strabag.com WWW: www.strabag.com ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9 Indizes: ATX, SATX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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    1. Ursprüngliche Dividendenbekanntmachung In der am 28.6.2019 abgehaltenen 15. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2018 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,30 je Stückaktie beschlossen. Am selben Tag wurde die Dividendenbekanntmachung bezüglich der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht.
    Gemäß der Dividendenbekanntmachung vom 28.6.2019 erfolgt die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 nicht über die OeKB CSD GmbH, sondern im Wege einer Verrechnung zwischen der STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach ("STRABAG") und den Aktionärinnen und Aktionären mit der Unterstützung der Raiffeisen Centrobank AG, FN 117507f, Tegetthoffstraße 1, 1010 Wien ("RCB"), im Wesentlichen wie folgt:
    Am 9.7.2019 wurde für jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A28FM0 bei der Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs eingebucht.\nJedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von STRABAG für das Geschäftsjahr 2018 je Aktie festgestellte Dividende in Höhe von EUR 1,30. Dividenden werden unverzinst ausbezahlt.\nDas Wertrecht berechtigt seit dem 9.7.2019 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die RCB.\nMESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [internationale Gesellschaft Aktiengesellschaft "Rasperia Trading Limited"], Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation, ("Rasperia") (oder ihr(e) Rechtsnachfolger) hat (haben) nachzuweisen, dass sie nicht zu 50 oder mehr Prozent von einem oder mehreren SDNs gehalten und/oder kontrolliert wird (werden).\nDie depotführenden Banken aller übrigen Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber haben wiederum eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 9.7.2019 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden.\nDer Grund für diese Auszahlungsmethode war, dass das Finanzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika im April 2018 durch seine zuständige Behörde, das Office of Foreign Assets Control Herrn Oleg Deripaska als sogenannten Specially Designated National (SDN) gelistet und mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt hat, sodass STRABAG davon ausgehen musste, dass ihre Aktionärin Rasperia ebenfalls als SDN einzustufen war.
    2. Hintergrund für die Änderung der Dividendenbekanntmachung Am 14.9.2020 hat Rasperia STRABAG mitgeteilt und nachgewiesen, dass kein SDN mehr mit mehr als 50 % an ihr beteiligt ist und sie daher nicht mehr als sogenanntes "blocked entity" nach dem US-Sanktionsregime gilt.
    Dementsprechend konnte die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 nunmehr auch an Rasperia ausbezahlt werden.
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    3. Voraussetzung für die geänderte Dividendenauszahlung RCB bleibt weiterhin die bestellte Zahlstelle ("Zahlstelle"). Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte von STRABAG und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.
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