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Gerichtsbeschluss macht hohe Rückstellung bei russischer RBI-Tochter erforderlich

Magazine aktuell


#gabb aktuell



20.01.2025, 2422 Zeichen

Die russische RBI-Tochter AO Raiffeisenbank wird aufgrund eines heute erfolgten Gerichtsbeschluss in Russland eine Rückstellung buchen. In dem Gerichtsbeschluss geht es um die Rechtsstreitigkeiten zwischen Rasperia und Strabag sowie deren österreichische Kernaktionäre. Konkret hat das russische Gericht entschieden, dass die Strabag SE und ihre österreichischen Kernaktionäre 2,044 Mrd. Euro an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden könne. Die AO Raiffeisenbank wird daher gemäß IFRS und russischen Rechnungslegungsstandards für das 4. Quartal 2024 eine Rückstellung buchen, die den vom russischen Gericht zugesprochenen Betrag (2,044 Mrd. Euro) berücksichtigen wird - abzüglich der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia, wie die RBI mitteilt. Die genannten Vermögenswerte bestehen aus 28,5 Millionen Strabag-SE-Aktien, einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten Kapitalherabsetzung.

Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat, wie die RBI mitteilt. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten wird die RBI – in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu können.

In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der Strabag SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Wie die RBI aber mitteilt, haben russische Urteile in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar sei. Darüber hinaus seien die Strabag-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert, so die RBI. RBI-CEO Johann Strobl: „Die Raiffeisenbank Russland ist zu Unrecht in den Rechtstreit zwischen der Strabag, deren Kernaktionären und der Rasperia hineingezogen worden. Sie wird in Russland gegen das Fehlurteil Berufung erheben und abhängig von den weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten gemeinsam mit der RBI in Österreich rechtliche Mittel gegen Rasperia ergreifen."



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RUSSLAND RBI, AO Raiffeisenbank, Russland, Credit: RBI, (© Aussender)


Autor
Christine Petzwinkler
Börse Social Network/Magazine


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