Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Mietrecht II: Bundesregierung plant massive Regulierung ( Finanztrends)

17.03.2026, 4889 Zeichen

Die Bundesregierung will mit dem Mietrecht II Indexmieten deckeln und Kurzzeitvermietungen stark einschränken. Der Referentenentwurf des Justizministeriums hat nach Ablauf der Stellungnahmefrist Anfang März heftige Kontroversen ausgelöst. Während Mieterverbände die Pläne begrüßen, warnen Wirtschaftsvertreter vor einer weiteren Drosselung des Wohnungsneubaus.

Indexmieten: Deckelung auf 3,5 Prozent

Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft Indexmietverträge. Bisher waren diese ausschließlich an die Inflation gekoppelt, was zu massiven Steigerungen führte. Künftig soll in angespannten Märkten eine jährlich Obergrenze von 3,5 Prozent gelten – auch für bestehende Verträge.

Anzeige

Angesichts der neuen gesetzlichen Obergrenzen und strengeren Vorgaben für Indexmieten wird es für Vermieter immer wichtiger, den zulässigen Spielraum präzise zu kennen. Dieser kostenlose PDF-Report bietet eine aktuelle Mietübersicht für deutsche Städte und hilft Ihnen, Mietpreise 2025 rechtssicher zu kalkulern. In 5 Minuten wissen, was Sie 2025 wirklich verlangen dürfen

Das bedeutet für Mieter mehr Planungssicherheit. Vermieter müssen dagegen mit sinkenden Renditen rechnen, da sie die reale Inflation nicht mehr vollständig weitergeben können. Die Regelung baut auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf, das die Mietpreisbremse erst kürzlich bestätigte.

Möblierte Wohnungen: Transparenz statt Trickserei

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Regulierung möblierter Wohnungen. Diese waren ein beliebtes Schlupfloch, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Entwurf schreibt nun vor: Der Möblierungszuschlag muss im Vertrag separat ausgewiesen werden und sich am Zeitwert der Einrichtung orientieren.

Für voll möblierte Wohnungen gilt eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete. Wird der Zuschlag nicht transparent gemacht, gilt die Wohnung als unmöbliert – der Mieter zahlt dann nur die ortsübliche Vergleichsmiete. Eine klare Ansage an Vermieter, die die Einrichtung als Preistreiber missbrauchen.

Airbnb & Co.: Sechs-Monats-Limit für Kurzzeitmieten

Auch Plattformen wie Airbnb geraten ins Visier. Die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch soll auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Mieter müssen zudem einen konkreten Anlass für die kurzfristige Anmietung nachweisen.

Aneinandergereihte Kettenmietverträge werden verboten. Damit will der Gesetzgeber Geschäftsmodelle unterbinden, die auf ständige Mieterwechsel setzen und regulären Wohnraum dem Markt entziehen. Die Maßnahme zielt direkt auf gewerbliche Anbieter in Ballungszentren.

Mehr Schutz bei Kündigung, weniger Bürokratie bei Modernisierung

Mieter erhalten mehr Sicherheit vor Wohnungsverlust. Bisher konnten sie eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen nur innerhalb von zwei Monaten abwenden. Künftig gilt diese „Schonfrist“ auch für ordentliche Kündigungen – ein langjähriges Anliegen von Mieterschützern.

Anzeige

Neben der Kaltmiete stellen auch die Nebenkosten oft ein rechtliches Risiko dar, falls sie nicht im Detail vertraglich fixiert sind. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, wie Sie Betriebskosten wie Grundsteuer oder Gartenpflege rechtssicher umlegen und teure Abrechnungsfehler vermeiden. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber herunterladen

Für Vermieter gibt es eine Erleichterung: Die Grenze für das vereinfachte Modernisierungsverfahren wird von 10.000 auf 20.000 Euro pro Wohnung angehoben. Bei Maßnahmen wie neuen Fenstern oder Heizungen entfällt so der bürokratische Aufwand der exakten Kostenaufteilung.

Gemischte Reaktionen: Lob von Richtern, Warnung von Investoren

Die Reaktionen auf den Entwurf fallen gespalten aus. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Pläne grundsätzlich als überfällig. Kritik gibt es jedoch an den Kurzzeitmieten-Regeln: Ein Missbrauch müsse erst vor Gericht nachgewiesen werden.

Die Neue Richtervereinigung lobt die Stärkung des Mieterschutzes, warnt aber vor rechtlichen Unschärfen. Die Definition der Möblierungszuschläge könnte neue Gerichtsverfahren auslösen, da die Zeitwert-Bestimmung bei Möbeln schwierig ist.

Aus der Wirtschaft kommen deutliche Warnungen. Branchenvertreter befürchten, dass die Deckelung der Indexmieten und die Einschränkungen bei möblierten Wohnungen private Investoren abschrecken. Könnte das den ohnehin schwächelnden Wohnungsneubau weiter ausbremsen?

Nächste Schritte: Kabinettsbeschluss im Frühjahr erwartet

Der Referentenentwurf durchläuft derzeit die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein Kabinettsbeschluss wird für dieses Frühjahr erwartet. Anschließend geht das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat weiter.

Mit einem Inkrafttreten der neuen Regeln wird frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 gerechnet. Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet das: Sie müssen sich auf erhebliche Umstellungen vorbereiten, besonders bei Index- und Möbliertvermietungen. Mieter in Großstädten können dagegen auf mehr Transparenz und Entlastung hoffen.


(17.03.2026)

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1131: ATX leichter, Nr.1-Surprise gestern, Applaus für Andritz, feine Frequentis-Worte, RBI, Addiko und viele offene Punkte


 

Bildnachweis

1. Trading



Aktien auf dem Radar:DO&CO, Zumtobel, AT&S, Semperit, Austriacard Holdings AG, Mayr-Melnhof, Rosenbauer, SBO, Marinomed Biotech, Addiko Bank, Amag, Andritz, Bawag, CA Immo, Erste Group, FACC, Kapsch TrafficCom, Lenzing, OMV, Palfinger, Bajaj Mobility AG, Porr, RBI, Strabag, Uniqa, Verbund, voestalpine, Wienerberger, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, BTV AG.


Random Partner

REPLOID Group AG
Die 2020 gegründete REPLOID Group AG stellt hochwertige Proteine und Fette sowie biologischen Dünger aus der Aufzucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege her. In den für ihre Kunden errichteten Mastanlagen – den REPLOID ReFarmUnits – erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette. Nach erfolgter Mast übernimmt REPLOID die Larven zur zentralen Vermarktung.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Trading


 Latest Blogs

» Österreich-Depots: Austria 30 Private IR wikifolio mal wieder pari (Depo...

» Börsegeschichte 9.4.: RBI (Börse Geschichte) (BörseGeschichte)

» Nachlese: Grüß' Euch, Wir Sind Aus Öst'reich (Umbrella Austria) (audio c...

» PIR-News: Frequentis, RBI, Addiko, Strabag, Andritz, UBM (Christine Petz...

» (Christian Drastil)

» Umbrella-Strategie von Richard Dobetsberger setzt voll auf Öl und Gas: A...

» Wiener Börse zu Mittag schwächer: Andritz, Verbund und Polytec gesucht

» Als Österreichs Sportreporter singen lernten: Die kuriose Single zur WM ...

» Börse-Inputs auf Spotify zu Do&Co, FACC, Porr, Offline, Update Richard D...

» LinkedIn-NL: Grüß' Euch, Wir Sind Aus Öst'reich (Umbrella Austria)