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Zeitgemäße Publizität (Wilhelm Rasinger)

Bild: © Dirk Herrmann, Finanzen, Zeitungen, gelesen

Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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09.09.2016, 2271 Zeichen

In den letzten Jahren hat sich die Informationsweitergabe und Informationsbeschaffung durch die elektronischen Möglichkeiten stark verändert. Besonders zu spüren bekamen diese Entwicklung die Printmedien. Der Beruf der Journalisten ist dadurch nicht leichter geworden, im Gegenteil, der wirtschaftliche Druck hat sich enorm erhöht. Was sich nicht geändert hat, sind die gesetzlichen Bestimmungen der unternehmensrelevanten Publizität („Pflichtveröffentlichungen“). Es stellt sich die Frage, ob die heutige Handhabung bzw. Erfüllung der Vorschriften den beabsichtigten Zweck erfüllt. Vor kurzem veröffentlichte der ÖBB-Konzern auf 17 Seiten die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zum Inseratentarif in der „Wiener Zeitung“. Es ist zweifelhaft, ob es irgendjemanden gibt, der sich ohne Lupe in dem kleingedruckten, wenig gegliederten Text zurechtfindet. Um nicht missverstanden zu werden: der IVA ist weiterhin dafür, dass wesentliche Informationen in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht werden, aber mit der  Schriftgröße der redaktionellen Beiträge (3,72 mm) und nicht mit der Minischrift von 2,03 mm. Wesentlich sind Informationen wie Firmenbuchnummer und Hinweise zu einer neutralen, unabhängigen Informationsplattform, die von Kontrollbank, Firmenbuch, Wiener Börse und „Wiener Zeitung“ gestioniert werden soll, in der die Detailinformationen abrufbar sind, wie zB Angaben zu den Organen, Nennung des Abschlussprüfers samt Aufwendungen für diesen und Angabe der Koordinaten (Website, Telefonnummer, IR-Verantwortlicher).

Derzeit wird auch der Bestätigungsvermerk veröffentlicht, aber in Zukunft wird sich dessen Länge vervielfachen, weil ein ausführlicherer Bericht gegeben werden muss.

Unternehmen ab einer gewissen Größe (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme) sollten zur Veröffentlichung verpflichtet sein, ??? aber ??? 

Wenig Sinn macht auch die blosse Information, dass der Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht wurde. Daher die Anregung, nur jene Unternehmen zu veröffentlichen, die den Jahresabschluss nicht termingerecht eingereicht haben.

Abschließend eine Empfehlung für den Herbst: einer Arbeitsgruppe soll dieses Thema diskutieren und für den Gesetzgeber Vorschläge ausarbeiten. Aber weiter so tun wie bisher produziert nur Kosten und bringt wenig.

 


(09.09.2016)

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Autor
Wilhelm Rasinger
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