20.10.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) will die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV) mit Ablauf des Jahres 2017 ersatzlos aufheben. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde heute zur Begutachtung versandt. Die ECV hat seit 2001 die gesetzlichen Regelungen gegen Marktmissbrauch beim Handel mit börsennotierten Wertpapieren präzisiert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen dargelegt. Da die gesetzlichen Regelungen in der Zwischenzeit präziser ausgestaltet wurden, sich eine entsprechend gelebte Rechtspraxis entwickelt hat und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) umfangreiche Guidance-Instrumente zu dieser europarechtlichen Materie veröffentlicht hat, ist die FMA nach eingehender Evaluierung der ECV 2007 zu dem Schluss gekommen, dass zur regulatorischen Vereinfachung künftig auf diese verzichtet werden kann.
„Die ECV hat die Marktstandards für die Compliance-Organisation bei den börsennotierten Unternehmen wesentlich verbessert und so zur Vermeidung von Marktmissbrauch zu Lasten von Marktteilnehmern beigetragen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Rechtliche Regelungen sind aber kein Selbstzweck. Wir müssen daher regelmäßig evaluieren, ob eine Regulierung noch zeitgemäß ist, sie gegebenenfalls anpassen oder eben zur Gänze streichen.“
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Erste Group
Gegründet 1819 als die „Erste österreichische Spar-Casse“, ging die Erste Group 1997 mit der Strategie, ihr Retailgeschäft in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas (CEE) auszuweiten, an die Wiener Börse. Durch zahlreiche Übernahmen und organisches Wachstum hat sich die Erste Group zu einem der größten Finanzdienstleister im östlichen Teil der EU entwickelt.
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20.10.2017, 1746 Zeichen
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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) will die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV) mit Ablauf des Jahres 2017 ersatzlos aufheben. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde heute zur Begutachtung versandt. Die ECV hat seit 2001 die gesetzlichen Regelungen gegen Marktmissbrauch beim Handel mit börsennotierten Wertpapieren präzisiert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen dargelegt. Da die gesetzlichen Regelungen in der Zwischenzeit präziser ausgestaltet wurden, sich eine entsprechend gelebte Rechtspraxis entwickelt hat und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) umfangreiche Guidance-Instrumente zu dieser europarechtlichen Materie veröffentlicht hat, ist die FMA nach eingehender Evaluierung der ECV 2007 zu dem Schluss gekommen, dass zur regulatorischen Vereinfachung künftig auf diese verzichtet werden kann.
„Die ECV hat die Marktstandards für die Compliance-Organisation bei den börsennotierten Unternehmen wesentlich verbessert und so zur Vermeidung von Marktmissbrauch zu Lasten von Marktteilnehmern beigetragen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Rechtliche Regelungen sind aber kein Selbstzweck. Wir müssen daher regelmäßig evaluieren, ob eine Regulierung noch zeitgemäß ist, sie gegebenenfalls anpassen oder eben zur Gänze streichen.“
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FMA
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