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ATX-Trends: Addiko, Agrana, CA Immo, Verbund ...

15.12.2022, 7561 Zeichen

Aus den Morning News der Wiener Privatbank: "Die Wiener Börse hat den Handel am Mittwoch mit Verlusten beendet, nachdem es in der Früh noch Zuwächse zu verzeichnen gab, vor der Zinsentscheidung der US-Notenbank Fed, die nach dem Schluss in Österreich erfolgte, hielten sich die Anleger etwas zurück und der ATX endete mit einem Minus von 0,3%. Bei den Einzelwerten gab es einen Kurssprung von beeindruckenden 14,8% für die Addiko Bank, hier half ein Gerichtsurteil in Slowenien, das Verfassungsgericht in Ljubljana hat ein Gesetz zu Krediten in Schweizer Franken gekippt, das mehrere Banken beanstandet hatten. Agrana berichtete im dritten Quartal ein höheres Betriebsergebnis als in der Vorjahresperiode, dennoch musste der Zuckerkonzern gestern um 2,4% nachgeben. Ein deutliches Minus von 4,5% gab es für voestalpine, JPMorgan hat zwar das Kursziel für den Stahlkonzern von 19,6 Euro auf 21,3 Euro angehoben, die Einschätzung allerdings auf „Underweight“ reduziert, da half es auch nicht, dass die Bank of America gleichzeitig ebenfalls das Kursziel deutlich nach oben revidierte, und zwar von 28,0 Euro auf 31,0 Euro.

Die OMV gab bekannt, dass die Ausschüttungspolitik künftig um Sonderdividenden erweitert wird, es blieb allerdings offen, wann und ob dieses zusätzliche Instrument zum Einsatz kommen soll, dass soll sich laut Angaben des Unternehmens vor allem am Verschuldungsgrad orientieren, für die Aktie ging es um 0,6% nach oben. Ebenfalls ein Plus von 0,6% gab es für den Verbund, der Einstieg des Energieversorgers in den italienischen Markt mit einem Photovoltaik-Projekt wurde von Analysten durchaus positiv bewertet, allerdings befindet man sich noch in einem sehr frühen Stadium. Der Flughafen Wien legte die Passagierzahlen für den November vor, diese lagen nur mehr rund 20 Prozent unter dem Vorkrisenniveau, allerdings gab es beim Frachtaufkommen sogar einen Rückgang gegenüber 2021, die Aktie endete ohne prozentuelle Veränderung. Einen guten Tag hatte Lenzing, für den Faserhersteller gab es eine Verbesserung von 1,4%, auch CA Immo war gesucht, für diesen Titel ging es um 1,0% nach oben.

Unternehmensnachrichten
Agrana

Agrana präsentierte gestern vorläufige Ergebnisse zum Q3/22-23. Das Konzern-EBIT (Ergebnis der Betriebstätigkeit) der AGRANA Beteiligungs-AG fiel im dritten Quartal mit €39,1 Mio. höher als erwartet aus (Q3/21-22: €31,2 Mio.). Treiber für die deutliche Ergebnisverbesserung in den letzten drei Monaten war insbesondere eine stärkere Performance in den Geschäftsbereichen Zucker und Fruchtsaftkonzentrate. In den ersten drei Quartalen 2022|23 (1. März bis 30. November 2022) erzielte AGRANA ein operatives Ergebnis von 121,6 Mio. € (Q1-3 2021|22: 68,7 Mio. €) und ein EBIT von 50,2 Mio. € (Q1-3 2021|22: 76,0 Mio. €). Die Umsatzerlöse betrugen 2.742,5 Mio. € (Q1-3 2021|22: 2.169,6 Mio. €). Die Guidance eines sehr deutlichen Anstieges (mehr als +50 %) beim Konzern-EBIT für das volle Geschäftsjahr 2022|23 wird trotz der Wertminderung in der Cash-Generating-Unit Frucht im zweiten Quartal bestätigt (EBIT 2021|22: 24,7 Mio. €). Beim operativen Ergebnis wird mit einem deutlichen Anstieg (mehr als +10 % bis +50 %) gerechnet (Operatives Ergebnis 2021|22: 86,5 Mio. €). 

Vorl. Q3/22-23: Umsatzerlöse: €950,3 Mio. (Vj. 745,2), EBIT: €39,1 Mio. (31,2) 

EVN

Das heimische Elektrizitätsversorgungsunternehmen EVN berichtete heute seine Zahlen zum Geschäftsjahr 2021-22, die größtenteils über den Schätzungen lagen. Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf €4.062,2 Mio. und verzeichneten damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 69,6%. Zurückzuführen war dies auf eine Vielzahl von Einzeleffekten: In Südosteuropa brachten vor allem die stark gestiegenen Strompreise deutliche Zuwächse im Energievertrieb. Weitere wichtige Impulse lieferten Preiseffekte in der erneuerbaren Stromerzeugung, Preisanpassungen bei der EVN Wärme, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel, positive Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften, ein Anstieg der Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber sowie die Auftragsabarbeitung im internationalen Projektgeschäft. Die sonstigen betrieblichen Erträge waren im Vorjahr positiv durch Einmaleffekte im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10 geprägt gewesen. Durch deren Entfall reduzierte sich diese Position im Periodenvergleich um 56,2% auf €109,5 Mio. Angesichts der Verwerfungen auf den Energiemärkten nahm der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger – er belief sich auf €2.278,2 Mio. (Vorjahr: €1.064,7 Mio.) – stark zu. Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit €754,8 Mio. Euro um 9,8% unter dem Vorjahresniveau. Bereits im zweiten Quartal 2021/22 hatte die durch globale Verwerfungen geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte eine Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts sowie des Restbuchwerts der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau notwendig gemacht. Auf dieser Basis reduzierte sich das EBIT um 14,2% auf €331,6 Mio. Das Konzernergebnis ging um 35,6% auf €209,6 Mio. zurück. Für das Geschäftsjahr 2022/23 erwartet die EVN unter Annahme eines stabilen regulatorischen Umfelds sowie absehbarer energiepolitischer und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen ein Konzernergebnis, das sich an der Höhe des Vorjahres orientieren und in einer Bandbreite von etwa €190 Mio. bis 250 Mio. liegen wird.

GJ 2021-22: Umsatzerlöse: €4.062,2 Mio. (2.365e), EBITDA: €754,8 Mio. (659,3e), EBIT: €331,6 Mio. (313,5e), Konzernergebnis: €209,6 Mio. (215,0e) 

Addiko

Das slowenische Verfassungsgericht hat heute die Aufhebung des im Februar 2022 in Kraft getretenen sogenannten Schweizer-Franken-Gesetzes veröffentlicht. Das Gesetz wurde vom slowenischen Verfassungsgericht am 10. März 2022 bis zu seiner heute veröffentlichten endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Es zielte darauf ab, die Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern rückwirkend zu Lasten der Banken zu ändern. Der Entscheidung zufolge lagen nicht alle Voraussetzungen einer verfassungsrechtlich zulässigen Rückwirkung vor. Einerseits betraf die Rückwirkung das gesamte Gesetz und nicht nur einzelne Klauseln, andererseits ist kein besonderes begründetes öffentliches Interesse nachgewiesen worden, das eine Rückwirkung ausnahmsweise zulassen würde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes fiel 7:1 zugunsten einer Aufhebung des Gesetzes aus und bestätigt damit eindeutig die Rechtsansicht von Addiko. Das abgewiesene Gesetz zielte auf die Umstrukturierung von Konsumentenkrediten ab, die auf CHF lauten (oder mit einer Währungsklausel in CHF) und zwischen 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. Das Gesetz hätte die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für derartige CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen. Durch die Aufhebung des Gesetzes beseitigte das slowenische Verfassungsgericht die durch dieses Gesetz erfolgte Verletzung der Verfassung und Gesetzgebung der Republik Slowenien sowie des europäischen Rechtes. Die Addiko hatte im Februar 2022 den Worst-Case für die Bank bei bis zu €110 Mio. geschätzt. Da zukünftig neue legistische Versuche zur Regelung dieses Themas nicht ausgeschlossen werden können, wird Addiko weiterhin versuchen, zusammen mit anderen Banken und der slowenischen Regierung aktiv eine Lösung zu finden, um hier mit einem ausgewogenen Ansatz endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.


(15.12.2022)

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    Vorl. Q3/22-23: Umsatzerlöse: €950,3 Mio. (Vj. 745,2), EBIT: €39,1 Mio. (31,2) 

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    GJ 2021-22: Umsatzerlöse: €4.062,2 Mio. (2.365e), EBITDA: €754,8 Mio. (659,3e), EBIT: €331,6 Mio. (313,5e), Konzernergebnis: €209,6 Mio. (215,0e) 

    Addiko

    Das slowenische Verfassungsgericht hat heute die Aufhebung des im Februar 2022 in Kraft getretenen sogenannten Schweizer-Franken-Gesetzes veröffentlicht. Das Gesetz wurde vom slowenischen Verfassungsgericht am 10. März 2022 bis zu seiner heute veröffentlichten endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Es zielte darauf ab, die Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern rückwirkend zu Lasten der Banken zu ändern. Der Entscheidung zufolge lagen nicht alle Voraussetzungen einer verfassungsrechtlich zulässigen Rückwirkung vor. Einerseits betraf die Rückwirkung das gesamte Gesetz und nicht nur einzelne Klauseln, andererseits ist kein besonderes begründetes öffentliches Interesse nachgewiesen worden, das eine Rückwirkung ausnahmsweise zulassen würde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes fiel 7:1 zugunsten einer Aufhebung des Gesetzes aus und bestätigt damit eindeutig die Rechtsansicht von Addiko. Das abgewiesene Gesetz zielte auf die Umstrukturierung von Konsumentenkrediten ab, die auf CHF lauten (oder mit einer Währungsklausel in CHF) und zwischen 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. Das Gesetz hätte die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für derartige CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen. Durch die Aufhebung des Gesetzes beseitigte das slowenische Verfassungsgericht die durch dieses Gesetz erfolgte Verletzung der Verfassung und Gesetzgebung der Republik Slowenien sowie des europäischen Rechtes. Die Addiko hatte im Februar 2022 den Worst-Case für die Bank bei bis zu €110 Mio. geschätzt. Da zukünftig neue legistische Versuche zur Regelung dieses Themas nicht ausgeschlossen werden können, wird Addiko weiterhin versuchen, zusammen mit anderen Banken und der slowenischen Regierung aktiv eine Lösung zu finden, um hier mit einem ausgewogenen Ansatz endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.


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