09.03.2026, 5534 Zeichen
Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern bleibt eine der heikelsten Compliance-Herausforderungen für deutsche Arbeitgeber. Während derzeit die regelmäßigen Betriebsratswahlen laufen, müssen Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen dringend an die verschärften gesetzlichen Vorgaben anpassen. Auslöser war ein bahnbrechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das 2023 sogar strafrechtliche Konsequenzen für überhöhte Zahlungen in Aussicht stellte.
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Das BGH-Urteil von 2023: Der Schock für die Vorstandsetagen
Im Januar 2023 kippte der BGH die Freisprüche für mehrere Ex-Manager eines großen Automobilkonzerns. Das Gericht sah in überhöhten Vergütungen für Betriebsräte einen möglichen strafbaren Veruntreuungstatbestand. Diese Entscheidung wirkte wie ein Paukenschlag. Aus Angst vor persönlicher strafrechtlicher Haftung senkten viele Unternehmen vorsorglich die Gehälter ihrer Betriebsratsmitglieder.
Die Folge war eine Welle von Klagen vor den Arbeitsgerichten. Die betroffenen Arbeitnehmervertreter kämpften um die Wiederherstellung ihrer bisherigen Bezüge. Dieses juristische Chaos machte deutlich: Der Gesetzgeber musste handeln, um die Kluft zwischen Strafrecht und etabliertem Arbeitsrecht zu überbrücken.
Die Antwort des Gesetzgebers: Die BetrVG-Novelle 2024
Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), die am 25. Juli 2024 in Kraft trat, schuf der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit. Kern der Änderungen in den Paragrafen 37 und 78 BetrVG ist eine klare Regelung zur Vergleichsgruppe.
Diese Gruppe vergleichbarer Mitarbeiter, an der die Gehaltsentwicklung eines Betriebsrats gemessen wird, muss nun genau zum Zeitpunkt der Amtsübernahme festgelegt werden. Spätere Änderungen sind nur bei sachlichem Grund möglich, etwa wenn das Mitglied die Anforderungen einer besser bezahlten Position erfüllt.
Ein zentrales neues Instrument ist die Möglichkeit, das Verfahren zur Festlegung dieser Vergleichsgruppe in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Wird eine solche Vereinbarung im Textform geschlossen, können Arbeitsgerichte die festgelegte Vergleichsgruppe nur noch auf grobe Fehler überprüfen.
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Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht 2025
Die gesetzliche Grundlage allein reichte nicht aus. Erst mit einer Reihe von Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im März 2025 erhielten Unternehmen handfeste Leitplanken für die Praxis.
Das BAG bestätigte ausdrücklich, dass das Prinzip der hypothetischen Karriere weiterhin gilt. Betriebsräte können also das Gehalt einer höheren Position beanspruchen, wenn sie nachweisen, dass sie diese ohne ihr Mandat erreicht hätten. Die strengen strafrechtlichen Maßstäbe des BGH haben dieses arbeitsrechtliche Prinzip nicht ausgehebelt.
Zudem legte das Gericht die Beweislast eindeutig fest: Will der Arbeitgeber ein zu hoch gewährtes Gehalt korrigieren, trägt er die volle Beweislast. Fordert der Betriebsrat hingegen eine Gehaltserhöhung aufgrund einer hypothetischen Karriere, muss er den Nachweis führen.
Compliance-Imperative für 2026: Transparenz und Dokumentation
Vor dem Hintergrund der laufenden Betriebsratswahlen bis Ende Mai 2026 ist die Lage für Unternehmen klar: Sie müssen ihre Vergütungsrahmen jetzt finalisieren. Die Etablierung einer rechtskonformen Ausgangsbasis für neu gewählte Mitglieder zu Beginn ihrer Amtszeit ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtsexperten betonen, dass es keinen einheitlichen Ansatz für alle Betriebsratsvergütungen geben kann. Jeder Fall erfordert eine individuelle und akribisch dokumentierte Prüfung. Der beste Weg ist die Nutzung der neuen gesetzlichen Werkzeuge: Verhandeln Sie Betriebsvereinbarungen, die transparente Kriterien für den Vergleich mit Kollegen festlegen.
Frühzeitiger Dialog mit den Arbeitnehmervertretern und lückenlose Dokumentation sind die wirksamsten Strategien, um sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Risiken für Führungskräfte zu minimieren. Unternehmen müssen heute einen schmalen Grat gehen – zwischen den strafrechtlichen Vorgaben des BGH und den arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen des BAG.
Ausblick: Die Praxis wird die neuen Regeln testen
Die praktische Tragfähigkeit der neu geschlossenen Betriebsvereinbarungen wird sich in den kommenden Monaten vor den Arbeitsgerichten zeigen. Mit dem Amtsantritt der neu gewählten Betriebsräte im Sommer 2026 müssen die Vergleichsgruppen unverzüglich feststehen.
Rechtliche Auseinandersetzungen um hypothetische Karriereverläufe werden wohl weiterhin vorkommen. Als Konsequenz investieren viele Unternehmen verstärkt in spezielle HR-Compliance-Systeme, um typische Karrierepfade vergleichbarer Mitarbeiter langfristig nachvollziehbar zu dokumentieren. Letztlich hängt der Erfolg der Reform von einer konstruktiven und transparenten Zusammenarbeit zwischen Management und Betriebsrat ab – nur so bleibt die betriebliche Mitbestimmung robust, fair und rechtssicher.
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