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MaRisk-Reform: Deutsche Banken vor Wandel zu maßgeschneiderter Regulierung ( Finanztrends)

11.03.2026, 5483 Zeichen

Die deutsche Finanzaufsicht setzt 2026 auf Entbürokratisierung: Statt starrer Vorgaben sollen sich Banken künftig an ihrer Größe und Risikolage orientieren. Dieser Paradigmenwechsel wird durch die geplante 9. MaRisk-Novelle und strategische Ziele der BaFin vorangetrieben. Besonders die vielen kleinen Genossenschafts- und Sparkassen hoffen auf spürbare Erleichterungen.

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Strategische Wende: BaFin setzt auf Verhältnismäßigkeit

Die Weichen für eine neue Aufsichtsphilosophie wurden bereits Mitte 2025 gestellt. In ihren strategischen Zielen für 2026–2029 verankerte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die strikte Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips als eines von zehn Kernzielen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass der regulatorische Dschungel nach der Finanzkrise 2008 vor allem kleinere Institute überfordert.

Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank setzt sich die BaFin daher auf EU-Ebene für ein eigenständiges Kleinbankenregime ein. Dieses soll die Kapitalanforderungen für kleine, nicht komplexe Banken radikal vereinfachen. Statt komplizierter risikogewichteter Aktiva könnte ein simpler Leverage Ratio genügen – ein Modell, das sich bereits in der Schweiz und den USA bewährt hat. Das Ziel: Weniger Berichtspflichten und administrative Kosten, bei gleicher Systemstabilität.

MaRisk 10.0: Ende der Checklisten-Mentalität

Die unmittelbarste Veränderung bringt die für dieses Frühjahr erwartete Konsultation zur 9. MaRisk-Novelle, intern oft „MaRisk 10.0“ genannt. Sie steht für die größte Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement seit zwei Jahrzehnten.

Kern der Reform ist eine klare Klassifizierung der Institute nach Größe. Spezifische Schwellenwerte – etwa für sehr kleine Institute bis 1 Milliarde Euro Bilanzsumme – ermöglichen eine „doppelte Verhältnismäßigkeit“. Für kleinere Banken gelten damit spürbar reduzierte Anforderungen. Doch Vorsicht: Ein Freibrief ist das nicht. Statt starrer Checklisten müssen die Institute künftig nachvollziehbare Begründungen liefern, warum ihre individuellen Risikomanagement-Maßnahmen angemessen sind.

Ein weiterer großer Schritt ist die klare Abgrenzung zur DORA-Verordnung. Die MaRisk bleibt nationaler Rahmen für traditionelle operationelle Risiken und Outsourcing. Die Regulierung von IT-Risiken, Digital-Resilienz-Tests und Cloud-Dienstleistern fällt dagegen vollständig unter die europäische DORA. Damit entfällt die lange gefürchtete Doppelregulierung.

Kritik der Verbände: Zu zaghafter Kurswechsel?

Die Ankündigungen der Aufsicht stoßen grundsätzlich auf Zustimmung, doch aus der Branche kommt deutliche Kritik: Die geplanten Maßnahmen gingen nicht weit genug. Verbände wie der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) fordern, dass die BaFin ihre vorhandenen Spielräume bei der Umsetzung europäischer Richtlinien viel mutiger nutzt.

Eine Ende 2025 veröffentlichte Rechtsstudie untermauert diese Forderung. Die Analyse von Professor Lars Klöhn (HU Berlin) zeigt: Zwischen 2011 und 2025 wich die BaFin bei 172 Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nur in 18 Fällen ab – eine Quote von lediglich 10,5 Prozent. Bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) waren es sogar nur drei Abweichungen bei 70 Richtlinien.

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Die Studie kommt zum Schluss, dass die deutsche Aufsicht über erheblichen Ermessensspielraum verfügt, um Vorgaben aus Brüssel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit anzupassen oder wegzulassen. Dieses Recht werde aber kaum genutzt. Die bisherige Praxis, Großbanken-Regeln mit minimalen Ausnahmen auch auf kleine Institute anzuwenden, habe versagt. Nötig sei ein echter, unabhängiger EU-Rahmen für Kleinbanken.

Ausblick 2026: Kulturwandel in den Compliance-Abteilungen

Für die Banken beginnt nun eine anspruchsvolle Übergangsphase. Sie müssen sich auf die MaRisk-Konsultation vorbereiten und gleichzeitig ihre interne Steuerung auf die neue, prinzipienbasierte Logik umstellen. Der Abschied von starrer Regelbefolgung hin zu qualitativem, begründetem Risikomanagement erfordert einen tiefgreifenden Kulturwandel.

Risikomanager müssen künftig dokumentieren, warum bestimmte Gefahren für ihr Geschäftsmodell nicht relevant sind. Das verlangt analytische Tiefe statt bloßer Administrationsarbeit. Der Erfolg der Initiative hängt an zwei Faktoren: Gelingt es, das Kleinbankenregime auf EU-Ebene durchzusetzen? Und wendet die nationale Aufsicht ihre Ermessensspielräume in der täglichen Praxis konsequent an?

Gelingt die Reform in Deutschland, könnte sie zum Vorbild für die gesamte EU werden. Die Empfehlung an die Institute ist klar: Risikomanagement-Systeme jetzt proaktiv überprüfen und auf eine Ära vorbereiten, in der intelligente Begründung das mechanische Abhaken von Checklisten ersetzt.


(11.03.2026)

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    Eine Ende 2025 veröffentlichte Rechtsstudie untermauert diese Forderung. Die Analyse von Professor Lars Klöhn (HU Berlin) zeigt: Zwischen 2011 und 2025 wich die BaFin bei 172 Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nur in 18 Fällen ab – eine Quote von lediglich 10,5 Prozent. Bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) waren es sogar nur drei Abweichungen bei 70 Richtlinien.

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